Mexikanischer Staatsbürger Dienstreise in EU?

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woazn-king
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Mexikanischer Staatsbürger Dienstreise in EU?

Beitrag von woazn-king »

Liebes Forum,

ich habe eine allgemeine Frage: Angenommen, ein mexikanischer Staatsbürger hat in der BRD eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigung. Er erhält deshalb auch eine entsprechende Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland. Dürfte der "Mexikaner" für seinen deutschen Arbeitgeber auf Dienstreise innerhalb der EU gehen, ohne dass hier Visa für das jeweilige zu besuchende Land erforderlich werden?
Tastenspitz
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Re: Mexikanischer Staatsbürger Dienstreise in EU?

Beitrag von Tastenspitz »

Das dürfte von dem jeweiligen Land abhängen. Er ist und bleibt Mexikaner ob dienstlich unterwegs oder nicht.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
winterspaziergang

Re: Mexikanischer Staatsbürger Dienstreise in EU?

Beitrag von winterspaziergang »

woazn-king hat geschrieben: 27.07.21, 07:27 Liebes Forum,

ich habe eine allgemeine Frage: Angenommen, ein mexikanischer Staatsbürger hat in der BRD eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigung. Er erhält deshalb auch eine entsprechende Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland.
das hervorgehobene ist Antwort auf die folgende Frage:
woazn-king hat geschrieben: 27.07.21, 07:27Dürfte der "Mexikaner" für seinen deutschen Arbeitgeber auf Dienstreise innerhalb der EU gehen, ohne dass hier Visa für das jeweilige zu besuchende Land erforderlich werden?
Sobald er Deutschland verlässt, auch wenn es eine Dienstreise ist, gelten für ihn alle Bestimmungen bezüglich VISA usw., wie sie das entsprechende Land in Bezug auf mexikanische Staatsangehörige oder generell, vorsieht.
FM
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Re: Mexikanischer Staatsbürger Dienstreise in EU?

Beitrag von FM »

Dafür gibt es das Schengen-Visum. Ansonsten eben die Regelungen aller Länder, die man aufsuchen will.
lottchen
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Re: Mexikanischer Staatsbürger Dienstreise in EU?

Beitrag von lottchen »

Zum Besuchen gibt es ein Schengen-Visum (was man nicht braucht wenn man in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis hat, die berechtigt zu Besuchen innerhalb der EU). Zum Arbeiten könnte ein van der Elst Visum helfen. Mal danach in den Weiten des www. suchen.
Evariste
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Re: Mexikanischer Staatsbürger Dienstreise in EU?

Beitrag von Evariste »

Wie dem Sachverhalt zu entnehmen war, hat der mexikanische Staatsbürger eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland. Damit darf er visumsfrei in sämtliche Schengenstaaten einreisen und sich dort bis zu 3 Monate aufhalten, ganz unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit.

Schengenstaaten sind:
Österreich, Belgien, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Slowakei , Slowenien, Spanien, Schweden und die Schweiz, also die meisten EU-Länder sowie einige Nicht-EU-Länder.

Für die anderen EU-Länder muss man sich im Einzelfall erkundigen. Auch dort gibt es Erleichterungen für Drittstaatsangehörige mit der Aufenthaltserlaubnis eines EU-Staats (z. B. Rumänien verlangt kein Visum). Abgesehen davon gibt es aber sowieso eine Reihe von Staaten (auch außerhalb der EU, z. B. UK), die allen mexikanischen Staatsbürgern die visumsfreie Einreise gestatten.
hambre
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Re: Mexikanischer Staatsbürger Dienstreise in EU?

Beitrag von hambre »

Evariste hat geschrieben:Damit darf er visumsfrei in sämtliche Schengenstaaten einreisen und sich dort bis zu 3 Monate aufhalten, ganz unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit.
Das ist richtig, jedoch wurde hier nach einer Dienstreise gefragt, d.h. der mexikanische Staatsangehörige soll in dem jeweiligen EU-Land arbeiten.
woazn-king
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Re: Mexikanischer Staatsbürger Dienstreise in EU?

Beitrag von woazn-king »

hambre hat geschrieben: 27.07.21, 11:38
Evariste hat geschrieben:Damit darf er visumsfrei in sämtliche Schengenstaaten einreisen und sich dort bis zu 3 Monate aufhalten, ganz unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit.
Das ist richtig, jedoch wurde hier nach einer Dienstreise gefragt, d.h. der mexikanische Staatsangehörige soll in dem jeweiligen EU-Land arbeiten.
Das stimmt. Der mexikanische Staatsbürger würde zeitweise (i.d.R. wenige Tage) an den europäischen Standorten des Arbeitsgebers in der BRD (dort ist der Hauptsitz) arbeiten.
hambre
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Re: Mexikanischer Staatsbürger Dienstreise in EU?

Beitrag von hambre »

Letztlich wird man sich auf das Urteil des EuGH vom 09.08.1994 (Az.: C-43/93) berufen können. Leider habe ich keinen Überblick darüber, wie dieses Urteil in den einzelnen Mitgliedsstaaten genau umgesetzt wurde.

In Deutschland gibt es das sogenannte van-der-Elst-Visum, das aber für einen Entsendung von nur wenigen Tagen nicht erforderlich ist. Dieses Visum gilt aber für den umgekehrten Fall, d.h. dass ein Arbeitgeber aus einem anderen EU-Staat seinen aus einem Nicht-EU-Staat stammenden Arbeitnehmer nach Deutschland entsendet.

Daher sollte man sich bei den diplomatischen Vertretungen der betroffenen Staaten nach den genauen Modalitäten erkundigen.
Evariste
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Re: Mexikanischer Staatsbürger Dienstreise in EU?

Beitrag von Evariste »

hambre hat geschrieben: 27.07.21, 11:38 Das ist richtig, jedoch wurde hier nach einer Dienstreise gefragt, d.h. der mexikanische Staatsangehörige soll in dem jeweiligen EU-Land arbeiten.
Für eine "normale" Dienstreise braucht man keine Arbeitserlaubnis für das besuchte Land.

Ich bin früher jahrelang mehrmals im Jahr visumsfrei in die USA eingereist, um dort zu "arbeiten" (= an internen Meetings teilzunehmen, meinen Chef zu treffen, Trainings zu besuchen...). Umgekehrt brauchten indische Kollegen, die nach D kamen, um hier mit deutschen Kollegen zusammenzuarbeiten und von ihnen zu lernen, nur ein normales Schengenvisum - die Einladung dafür kam von meinem Arbeitgeber und es war genau beschrieben, was sie bei uns tun sollen.

Dieses Vander-Elst-Visum greift wohl gerade in den Fällen wo normalerweise ein Visum bzw. eine Arbeitserlaubnis erforderlich wäre. Da führt dann die EU-Dienstleistungsfreiheit dazu, dass auch bestimmte Drittstaatsangehörige Anspruch auf ein Visum bzw. eine Arbeitserlaubnis´haben. Das Problem haben wir hier aber gar nicht.
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