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Registriert: 10.01.05, 04:39 Beiträge: 6395 Wohnort: Berlin
Ein Bürger, dessen Heimatland nicht der EU angehört und auch keine entsprechenden Abkommen mit der EU und mit Deutschland hat, arbeitet hier mit einem "work and travel"-Visum (ich kenne das nur aus Australien).
Die Visums-Bedingungen sollen vorsehen: Erlaubt sind maximal 450,- Einkommen im Monat oder (genauer weiß ich es nicht) erlaubt sind nur Minijobs.
Frage 1: Welche aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen bzw. welche Visums-Konsequenzen hat es, wenn in einem solchen Job das Einkommen (etwa durch Überstunden) die Grenze von 450,- Euro übersteigt?
Frage 2: Welche aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen bzw. welche Visums-Konsequenzen hat es, wenn der "Travelworker" in einem arbeitsrechtlichen Verfahren darauf pocht, den Mindestlohn zu erhalten, und dadurch diese Grenze überschreitet?
Frage 3. Welche aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen bzw. welche Visums-Konsequenzen hat es, wenn - durch Fall 1 oder 2 oder sonstwie - durch die Abgeltung übriger Urlaubsansprüche diese Grenze überschritten wird?
Frage 4: Sind Fälle bekannt, in denen Arbeitgeber ihre "Work-and-Travel" (oder sonstige) Arbeitnehmer von der Durchsetzung ihrer Rechte abhalten mit Hinweisen auf die Visa-Bestimmungen?
Frage 5: Wie solle ein arbeitender Traveller auf Fall 4 rechtlich und erfahrungsgemäß am besten reagieren?
Gruß aus Berlin, Gerd
_________________ Recht beratungsresistant ist und bleibt der Querulant.
"I’m a poet, and I know it, hope I don’t blow it." Bob Dylan
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