seamless hat geschrieben:
Hallo, ich habe mich für Einbürgerung in 7Jahre möglichkeit beantragt.
"Das Zertifikat Integrationskurs, dass Sie vorgelegt haben bestätigt nur, dass Sie erfolgreich am Abschlusstest teilgenommen haben und berechtigt nicht zu einer verkürzten Aufenthaltszeit"
Der Abschlusstest allein genügt eben nicht gem. § 10 Abs. 3 Satz 1 StAG
http://www.buzer.de/gesetz/4560/a63196.htmes wird die
Teilnahme am Integrationskurs gefordert.
Zitat:
3) 1Weist ein Ausländer durch die Bescheinigung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs nach, wird die Frist nach Absatz 1 auf sieben Jahre verkürzt.
Wer sich einbürgern lassen will, sollte auch etwas dafür tun und die deutschen Gesetze respektieren.