Was ist die Aufgabe der Ausländerbehörde?

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Mark Herzog
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Was ist die Aufgabe der Ausländerbehörde?

Beitrag von Mark Herzog »

Die gestellte Frage bezieht sich nicht auf die Tätigkeit, z.B. Aufenthaltsgenehmigungen für Ausländer zu erteilen, zu entziehen oder zu versagen. Sie bezieht sich auf die Frage, was das Ziel der Maßnahmen ist, die z.B. im Aufenthaltsrecht zusammengefasst sind. Ich vermute, dass die Antwort in etwa lautet: "Die deutschen Sozialsysteme vor unbefugtem Zugriff oder Missbrauch schützen".

Warum ich frage, wenn ich es doch schon weiß?

Ich habe vergeblich danach gegoogelt, wo genau und rechtsverbindlich festgeschrieben ist, an welchem übergeordneten Ziel die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben des Ausländer- und Aufenthaltsrechtes durch die Ausländerbehörde orientiert sein muss. Ich möchte durch die Antwort in der Lage sein, Ermessensentscheidungen (diese gibt es!) mit diesem Ziel abgleichen zu können.
Der Unbekannte
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Re: Was ist die Aufgabe der Ausländerbehörde?

Beitrag von Der Unbekannte »

Ausländer ist jeder, der nicht Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG ist. Das in Deutschland geltende Ausländerrecht - mit all seinen Rechtsquellen - ist deshalb ein Sonderrecht für Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit und regelt Einreise, Aufenthalt und auch Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit. Und die Fachbehörde hierfür ist im Inland eben vor allem die Ausländerbehörde.
Tastenspitz
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Re: Was ist die Aufgabe der Ausländerbehörde?

Beitrag von Tastenspitz »

Mark Herzog hat geschrieben: 26.07.21, 09:43 "Die deutschen Sozialsysteme vor unbefugtem Zugriff oder Missbrauch schützen".
Diese Deutung lässt eine gewisse Zielrichtung der Problematik erkennen.
Aber das ist nur einer der Gründe, warum es Unterscheide zwischen Deutschen Staatsbürgern und Ausländern gibt.
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Evariste
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Re: Was ist die Aufgabe der Ausländerbehörde?

Beitrag von Evariste »

Mark Herzog hat geschrieben: 26.07.21, 09:43 Was ist die Aufgabe der Ausländerbehörde?

Die gestellte Frage bezieht sich nicht auf die Tätigkeit, z.B. Aufenthaltsgenehmigungen für Ausländer zu erteilen, zu entziehen oder zu versagen. Sie bezieht sich auf die Frage, was das Ziel der Maßnahmen ist, die z.B. im Aufenthaltsrecht zusammengefasst sind.
Mit anderen Worten, es geht eigentlich um eine ganz andere Frage, als in der Überschrift steht. 8)
Mark Herzog hat geschrieben: 26.07.21, 09:43 Ich vermute, dass die Antwort in etwa lautet: "Die deutschen Sozialsysteme vor unbefugtem Zugriff oder Missbrauch schützen".
Hm. Diese Aussage suggeriert, dass Zuwanderung vor allem geschieht, um die deutsche Sozialsystem auszunutzen - dem kann ich nicht zustimmen (welche Partei war das gleich nochmal, die sowas behauptet...). Sie ist aber auch inhaltlich falsch. Was unbefugter Zugriff oder Missbrauch sind, und wie die Sozialsysteme davor geschützt werden, das definieren andere Vorschriften, z. B. das SGB. Das ist auch sinnvoll, da viele, die die Sozialsysteme "ausnutzen", nicht unter das Ausländerrecht fallen, sondern die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Allenfalls könnte man sagen, das Aufenthaltsrecht soll die deutschen Sozialsysteme vor befugtem Zugriff schützen, also SItuationen verhindern, in denen ausländische Zuwanderer auf Sozialleistungen angewiesen sind. Wenn sie aber dann mal da sind, erhalten sie nur die Sozialleistungen, zu denen sie berechtigt sind, z. B. in vielen Fällen nur Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Zu sagen, das wäre ein unbefugter Zugriff, ist eine politische, keine rechtliche Bewertung.

Das ist aber sowieso nur ein kleiner Teilaspekt. Die vollständige Antwort auf Ihre Frage findet sich zum Nachlesen in § 1 Abs. 1 AufenthG:
Das Gesetz dient der Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland. Es ermöglicht und gestaltet Zuwanderung unter Berücksichtigung der Aufnahme- und Integrationsfähigkeit sowie der wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland. Das Gesetz dient zugleich der Erfüllung der humanitären Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland. Es regelt hierzu die Einreise, den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern. Die Regelungen in anderen Gesetzen bleiben unberührt.
Mark Herzog hat geschrieben: 26.07.21, 09:43 Ich habe vergeblich danach gegoogelt, wo genau und rechtsverbindlich festgeschrieben ist, an welchem übergeordneten Ziel die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben des Ausländer- und Aufenthaltsrechtes durch die Ausländerbehörde orientiert sein muss. Ich möchte durch die Antwort in der Lage sein, Ermessensentscheidungen (diese gibt es!) mit diesem Ziel abgleichen zu können.
Wenn es so ein "übergeordnetes Ziel" gäbe, dann müsste das durch das Parlament festgelegt werden, wir leben schließlich in einer Demokratie. Das wäre dann wieder ein Gesetz. Tatsächlich gibt es so ein "Übergesetz" aber nicht. Allenfalls könnte man das Grundgesetz so bezeichnen, dessen Vorschriften setzen aber auch nur Schranken und enthalten kein "übergeordnetes Ziel".
Chavah
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Re: Was ist die Aufgabe der Ausländerbehörde?

Beitrag von Chavah »

Gerade im Ausländerrecht gibt es sehr viel zwingendes Recht, was auch nicht zu hinterfragen ist. Da gibt es kein Ermessen.

Im übrigen ist der Zweck wie bei allen öffentlich-rechtlichen Gesetzen, einen funktionierenden Staat aufrecht zu erhalten, die in Deutschland ansässigen Bürger vor Unbill zu schützen. Also die Funktionsfähigkeit zu erhalten. Nicht nur im Sozialsystem. Es gibt das Zauberwort "öffentliche Sicherheit und Ordnung," dazu kämen noch unendlich viele mehr.

Wie Ermessensspielräume auszulegen sind, das ist inzwischen doch gerade im Ausländerrecht von einigen Extremfällen abgesehen, ausgepaukt. Die Konkretisierung erfolgt durch die Gesetze (Regel/Ausnahmeprinzip), das Ermessen, soweit vorhanden, wird von den Behörden ausgefüllt, wenn dagegen verstoßen wird, korrigiert das Gericht.

Ich verstehe die Frage nicht so ganz.

Chavah
FM
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Re: Was ist die Aufgabe der Ausländerbehörde?

Beitrag von FM »

Zumindest welche Zwecke die damalige Bundesregierung mit ihrem Entwurf des Aufenthaltsgesetzes verfolgte, war in selbigem genannt:
Die Zuwanderung zum Zweck der Erwerbstätigkeit soll erleichtert, die Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern und die Integration dauerhaft
aufhältiger Ausländer verbessert sowie das Ausländerrecht und das Aufenthaltsrecht von Unionsbürgern vereinfacht werden. Die Durchführung des Asylverfahrens soll gestrafft und beschleunigt und dem Missbrauch von Asylverfahren entgegengewirkt werden.
https://dserver.bundestag.de/btd/15/004/1500420.pdf
Die Begründung ist allerdings keine Rechtsquelle, und man müsste auch noch schauen welche Änderungen es am Entwurf im damaligen Verfahren und seitdem in Gesetzesänderungen gab.
winterspaziergang

Re: Was ist die Aufgabe der Ausländerbehörde?

Beitrag von winterspaziergang »

Mark Herzog hat geschrieben: 26.07.21, 09:43 Die gestellte Frage bezieht sich nicht auf die Tätigkeit, z.B. Aufenthaltsgenehmigungen für Ausländer zu erteilen, zu entziehen oder zu versagen. Sie bezieht sich auf die Frage, was das Ziel der Maßnahmen ist, die z.B. im Aufenthaltsrecht zusammengefasst sind. Ich vermute, dass die Antwort in etwa lautet: "Die deutschen Sozialsysteme vor unbefugtem Zugriff oder Missbrauch schützen".
Diese Vermutung ist falsch.
Warum ich frage, wenn ich es doch schon weiß?
weil man dem Trugschluss und Irrtum unterliegt, was zu wissen, nur, weil man selbst nur bestimmte Ausländer in Zusammenhang mit dem Amt, Aufenthalt und Co bringt. Ein rechtlicher Hinweis an der Stelle: Sie wissen es nicht, fragen aber leider nicht so, dass Ihr Irrtum aufgeklärt werden könnte.
Ich habe vergeblich danach gegoogelt, wo genau und rechtsverbindlich festgeschrieben ist, an welchem übergeordneten Ziel die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben des Ausländer- und Aufenthaltsrechtes durch die Ausländerbehörde orientiert sein muss. Ich möchte durch die Antwort in der Lage sein, Ermessensentscheidungen (diese gibt es!) mit diesem Ziel abgleichen zu können.
aha.
Tastenspitz
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Re: Was ist die Aufgabe der Ausländerbehörde?

Beitrag von Tastenspitz »

...und letztlich geht es vermutlich doch irgendwie wieder um das schon hier breit ausgewalzte Thema.
Mglw. sucht man die Zuständigkeit der Behörde genau einzugrenzen um dann diese auf den Fall bezogen als nicht zuständig auszugrenzen.
Warten wir´s ab.
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Mark Herzog
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Re: Was ist die Aufgabe der Ausländerbehörde?

Beitrag von Mark Herzog »

Evariste hat geschrieben: 26.07.21, 11:04 Hm. Diese Aussage suggeriert, dass Zuwanderung vor allem geschieht, um die deutsche Sozialsystem auszunutzen - dem kann ich nicht zustimmen (welche Partei war das gleich nochmal, die sowas behauptet...). Sie ist aber auch inhaltlich falsch. Was unbefugter Zugriff oder Missbrauch sind, und wie die Sozialsysteme davor geschützt werden, das definieren andere Vorschriften, z. B. das SGB. Das ist auch sinnvoll, da viele, die die Sozialsysteme "ausnutzen", nicht unter das Ausländerrecht fallen, sondern die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
In Bezug auf MEINE Frage ist diese Suggetion unzulässig. Ich habe aber durchaus den Eindruck, dass diese Ansicht bei einigen - und leider oft maßgeblichen - Beamten bei der Ausländerbehörde vorherrscht.
Evariste hat geschrieben: 26.07.21, 11:04 Die vollständige Antwort auf Ihre Frage findet sich zum Nachlesen in § 1 Abs. 1 AufenthG:
Das Gesetz dient der Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland. Es ermöglicht und gestaltet Zuwanderung unter Berücksichtigung der Aufnahme- und Integrationsfähigkeit sowie der wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland. Das Gesetz dient zugleich der Erfüllung der humanitären Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland. Es regelt hierzu die Einreise, den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern. Die Regelungen in anderen Gesetzen bleiben unberührt.
DANKE! Das ist recht genau das, was ich gesucht habe.... Wobei mir noch unklar ist, wer die "Begrenzug" festlegt und wo das nachvollzogen werden kann. Wer legt denn wo fest, was als "wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland" zu gelten hat?

Darf ich davon ausgehen, dass zu den "humanitären Verpflichtungen" auch die Umsetzung von Bestimmungen des Grundgesetzes wie z.B. Art. 6 zählt?
webelch
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Re: Was ist die Aufgabe der Ausländerbehörde?

Beitrag von webelch »

Immer noch das Visum?
Mark Herzog
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Re: Was ist die Aufgabe der Ausländerbehörde?

Beitrag von Mark Herzog »

FM hat geschrieben: 26.07.21, 11:17 Zumindest welche Zwecke die damalige Bundesregierung mit ihrem Entwurf des Aufenthaltsgesetzes verfolgte, war in selbigem genannt:
Die Zuwanderung zum Zweck der Erwerbstätigkeit soll erleichtert, die Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern und die Integration dauerhaft
aufhältiger Ausländer verbessert sowie das Ausländerrecht und das Aufenthaltsrecht von Unionsbürgern vereinfacht werden. Die Durchführung des Asylverfahrens soll gestrafft und beschleunigt und dem Missbrauch von Asylverfahren entgegengewirkt werden.
https://dserver.bundestag.de/btd/15/004/1500420.pdf
Die Begründung ist allerdings keine Rechtsquelle, und man müsste auch noch schauen welche Änderungen es am Entwurf im damaligen Verfahren und seitdem in Gesetzesänderungen gab.
VIELEN DANK! Das habe ich gesucht!
Evariste
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Re: Was ist die Aufgabe der Ausländerbehörde?

Beitrag von Evariste »

Mark Herzog hat geschrieben: 26.07.21, 14:08 Ich habe aber durchaus den Eindruck, dass diese Ansicht bei einigen - und leider oft maßgeblichen - Beamten bei der Ausländerbehörde vorherrscht.
Das war aber nicht die Frage, oder? Sie haben nach "übergeordneten Zielen" gefragt, nicht nach den Ansichten einzelner Beamter.
Mark Herzog hat geschrieben: 26.07.21, 14:08 Darf ich davon ausgehen, dass zu den "humanitären Verpflichtungen" auch die Umsetzung von Bestimmungen des Grundgesetzes wie z.B. Art. 6 zählt?
Ich denke nein, damit ist eher die Aufnahme von Flüchtlingen gemeint, sowie andere Maßnahmen, zu denen sich die Bundesrepublik in internationalen Abkommen verpflichtet hat.

Der Schutz von Ehe und Familie ist keine "humanitäre Verpflichtung" des deutschen Staates, sondern ein Grundrecht.
Celestro
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Re: Was ist die Aufgabe der Ausländerbehörde?

Beitrag von Celestro »

webelch hat geschrieben: 26.07.21, 14:13 Immer noch das Visum?
Treffer! Versenkt!
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