Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte entschuldigen Sie, dass ich mich als Rechtsunkundiger zunächst an Sie wende:
Welche verschiedene Formen von Rechtsstatus oder Aufenthaltsrechten gibt es in der Bundesrepublik zum Beispiel für türkische Staatsbürger, die sich in Deutschland befinden?
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsstatus von Ausländern, bspw. türkischer Staatsbürger
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Re: Rechtsstatus von Ausländern, bspw. türkischer Staatsbürger
Kommt darauf an: Warum lebt die Person hier ?
Re: Rechtsstatus von Ausländern, bspw. türkischer Staatsbürger
Siehe Wikipedia

(Anmerkung: die EU/EWR/CH-Aufenthaltstitel sind dann relevant, wenn der türkische Staatsbürger mit Angehörigen aus diesen Ländern zusammenlebt.)Gemäß § 4 Abs. 1 AufenthG sind Aufenthaltstitel
- das (befristete) Visum,
- die (befristete) Aufenthaltserlaubnis,
- die (befristete) Blaue Karte EU,
- die (unbefristete) Niederlassungserlaubnis und
- die (unbefristete) Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU.
Keine Aufenthaltstitel, aber gleichwohl Dokumente, mit denen ein Aufenthaltsstatus nachgewiesen wird, sind
- die an freizügigkeitsberechtigte EWR-Bürger und Schweizer sowie ihre Familienangehörigen erteilte Freizügigkeitsbescheinigung (wird seit 29. Januar 2013 nicht mehr neu ausgestellt),
- Bescheinigung des Daueraufenthaltsrechts,
- Aufenthaltskarte,
- Daueraufenthaltskarte,
- Aufenthaltserlaubnis-CH
sowie andere Aufenthaltsdokumente, nämlich die
- Aufenthaltsgestattung für Asylbewerber,
- Fiktionsbescheinigung für Personen, die auf Bescheidung ihres Antrags auf eine Aufenthaltserlaubnis warten,
- Duldung und die
- Grenzübertrittsbescheinigung für ausreisepflichtige Personen.
Man muss tatsächlich etwas genauer wissen, worum es geht, um hier irgendeine sinnvolle Auskunft zu geben.
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Re: Rechtsstatus von Ausländern, bspw. türkischer Staatsbürger
... der Status türkischer Staatsangehöriger kann sich auch aufgrund des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG/Türkei vom 19.09.1980 (ARB 1/80) i.V.m. § 4 Abs. 2 AufenthG ergeben.
https://service.berlin.de/dienstleistung/324995/
https://service.berlin.de/dienstleistung/324995/
Re: Rechtsstatus von Ausländern, bspw. türkischer Staatsbürger
Inwieweit können seine Regelverstöße einem ausländischen Staatsbürger (beispielsweise eines Türken) die Verlängerung oder Ausübung seines Aufenthaltsrechts in der Bundesrepublik Deutschland hindern?
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