Berechtigt Immoeigentum (Wohnung) in Dtld. für Visumserteilung? Visum = Aufenthaltstitel?

Moderator: FDR-Team

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tobwen
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Berechtigt Immoeigentum (Wohnung) in Dtld. für Visumserteilung? Visum = Aufenthaltstitel?

Beitrag von tobwen »

Angenommen ein Ausländer besitzt (schon lange) in Dtld eine Wohnung.

Berechtigt dieses Immobilieneigentum automatisch für die Erteilung eines Visums?

Für wie lange kann dieses Visum maximal erteilt werden (vor einer Verlängerung/Neuausstellung)?

1 Jahr?

Ist ein Visum automatisch ein sog. "Aufenthaltstitel"?
Oder muss über das Visum hinaus ein Wohnsitz hier bestehen?

Gilt die obige Regelung auch für Russen?

Tobias
lottchen
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Re: Berechtigt Immoeigentum (Wohnung) in Dtld. für Visumserteilung? Visum = Aufenthaltstitel?

Beitrag von lottchen »

Wohneigentum allein reicht nicht um ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen.
Ich empfehle, Beiträge unserer Forentrolle BäckerHD, FelixSt und Dieter_Meisenkaiser konsequent zu ignorieren!
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