Angenommen ein Ausländer besitzt (schon lange) in Dtld eine Wohnung.
Berechtigt dieses Immobilieneigentum automatisch für die Erteilung eines Visums?
Für wie lange kann dieses Visum maximal erteilt werden (vor einer Verlängerung/Neuausstellung)?
1 Jahr?
Ist ein Visum automatisch ein sog. "Aufenthaltstitel"?
Oder muss über das Visum hinaus ein Wohnsitz hier bestehen?
Gilt die obige Regelung auch für Russen?
Tobias
Berechtigt Immoeigentum (Wohnung) in Dtld. für Visumserteilung? Visum = Aufenthaltstitel?
Moderator: FDR-Team
Re: Berechtigt Immoeigentum (Wohnung) in Dtld. für Visumserteilung? Visum = Aufenthaltstitel?
Wohneigentum allein reicht nicht um ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen.
Ich empfehle, Beiträge unserer Forentrolle BäckerHD, FelixSt und Dieter_Meisenkaiser konsequent zu ignorieren!
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