PIN "geraubt", wer haftet?

Kundenrechte und –pflichten, Bankrechte und –pflichten, Verbraucherkreditrecht, Kreditabwicklung

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Evariste
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PIN "geraubt", wer haftet?

Beitrag von Evariste »

Hallo,

mal ausnahmsweise kein realer Sachverhalt, kommt aber anscheinend doch immer mal wieder vor (siehe z. B. BGH)4 StR 314/20.

A wird von R ausgeraubt. Dabei nimmt R auch die Bankkarte (früher mal: ec-Karte) von A und sich zwingt A mit Gewalt, ihm die PIN zu verraten. Mit der PIN hebt R an einem Automaten 1000 Euro ab.

Bei wem bleibt der Schaden von 1000 Euro am Ende hängen? Bei der Bank oder beim Kunden?
khmlev
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Re: PIN "geraubt", wer haftet?

Beitrag von khmlev »

Grundsätzlich bei der Bank, die aber vermutlich versuchen wird, dem Kunden ein grob fahrlässiges Verhalten nachzuweisen.
Gruß
khmlev
- out of order -
ExDevil67
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Re: PIN "geraubt", wer haftet?

Beitrag von ExDevil67 »

Wo soll da eine grobe Fahrlässigkeit des Kunden sein wenn ihm jemand vor die "Wahl" stellt Pin rausgeben oder ein Messer zwischen den Rippen stecken zu haben?
Ich würde sagen gefühlt bleibt der Schaden beim Kunden, der im Gegenzug einen Anspruch gegen R haben dürfte.
Celestro
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Re: PIN "geraubt", wer haftet?

Beitrag von Celestro »

Ich würde sagen "kommt darauf an". Wenn zwischen Raub und Geld abholen 3 Stunden vergangen sind, der Kunde. Wenn es direkt am Geldautomaten passiert und der Räuber die Kohle direkt abhebt ...
Tastenspitz
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Re: PIN "geraubt", wer haftet?

Beitrag von Tastenspitz »

Ein etwas angegrautes Urteil dazu siehe hier:
https://www.ra-kotz.de/eckarte.htm
Evariste
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Re: PIN "geraubt", wer haftet?

Beitrag von Evariste »

Tastenspitz hat geschrieben: 13.04.21, 13:47 Ein etwas angegrautes Urteil dazu siehe hier:
https://www.ra-kotz.de/eckarte.htm
Na, das ist doch was, danke!

Kann natürlich sein, dass die Banken mittlerweile ihre AGBs angepasst haben...
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