Negativzinsen

Kundenrechte und –pflichten, Bankrechte und –pflichten, Verbraucherkreditrecht, Kreditabwicklung

Moderator: FDR-Team

heinrich1
Topicstarter
FDR-Mitglied
Beiträge: 70
Registriert: 11.12.08, 14:57

Negativzinsen

Beitrag von heinrich1 »

Altbankkunde A wird von seiner Hausbank in Hannover aufgefordert Negativzinsen schriftlich für Girokonto und Tagesgeldkonten ab 50.000 Euro zu akzeptieren .

Welchen Vorbehalt sollte man machen oder lieber nicht ...damit man nicht einen Kündigungsgrund liefert ?
lottchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 5152
Registriert: 04.07.12, 14:01

Re: Negativzinsen

Beitrag von lottchen »

Die Frage verstehe ich nicht wirklich. Entweder man unterschreibt als Kunde dieses Papier und zahlt dann eben auch im Fall der Fälle die Negativzinsen. Oder man unterschreibt nicht, dann kann das die Bank natürlich zum Anlaß nehmen die Geschäftsbeziehung zu kündigen.
Froggel
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 4487
Registriert: 19.05.05, 16:17
Wohnort: Niedersachsen

Re: Negativzinsen

Beitrag von Froggel »

Das rät die Verbraucherzentrale Hamburg:
Unterschreiben Sie nicht unüberlegt! Unserer Auffassung nach darf von Bestandskunden ohne eine Vereinbarung kein Negativzins verlangt werden. Droht Ihre Bank offen mit Kündigung des Girokontos, sollten sie die Vereinbarung nur dann verweigern, wenn Sie bereit sind, Ihre Bank notfalls zu wechseln.
Sollte die Bank also lediglich fordern, dass man die Negativzinsen akzeptiert, aber noch nicht mit Kündigung drohen, braucht man laut Verbraucherzentrale gar nicht reagieren.
Ich bin kein Jurist.
- alle Angaben ohne Gewähr -
Evariste
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 5871
Registriert: 31.12.15, 17:20

Re: Negativzinsen

Beitrag von Evariste »

Froggel hat geschrieben: 20.07.21, 11:15 Sollte die Bank also lediglich fordern, dass man die Negativzinsen akzeptiert, aber noch nicht mit Kündigung drohen, braucht man laut Verbraucherzentrale gar nicht reagieren.
Ahem, das steht genaugenommen nicht da (aus "A=> B" folgt nicht "nicht A => nicht B").

Rechtlich wäre so ein Rat problematisch, denn die Bank ist nicht dazu verpflichtet, mit der Kündigung zu drohen. Sie kann auch einfach ohne Begründung kündigen, in Form einer ordentlichen Kündigung gemäß den AGBs (eine außerordentliche Kündigung dürfte auch bei einer Verweigerung der Zustimmung nicht in Frage kommen).

Man sollte also auf jeden Fall abklären, was die Konsequenzen einer Weigerung sind (außer es ist einem egal).
idem
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 1675
Registriert: 25.01.07, 08:01

Re: Negativzinsen

Beitrag von idem »

Nicht zu reagieren, verschafft nur etwas Aufschub. Der Kunde kann m. E. nur verzögern, nicht aber verhindern.

Die Banken haben sich intern Fristen hinterlegt. Kommt vom Kunden innerhalb bestimmter Zeit keine Reaktion, wird die nächste Stufe gezündet - dann als letzter Versuch "im Guten" vermutlich mit Kündigungsandrohung.
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen