Kündigung Girokonto

Kundenrechte und –pflichten, Bankrechte und –pflichten, Verbraucherkreditrecht, Kreditabwicklung

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Gerd Gutner
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Kündigung Girokonto

Beitrag von Gerd Gutner »

Letzte Woche hat die XYbank einem fiktiven Kunden nach 20 Jahren Geschäftsverbindung sein Girokonto und alles was dazu gehört gekündigt. Er kann sich das nicht erklären . Er hat nie das Konto überzogen und hatte sogar 4 Stelliges Guthaben darauf. Seine Schufa ist sehr gut.
Die AGB sehen zwar vor , dass die Bank das Konto kündigen kann - aber hier sollte vielleicht doch ein Grund vorliegen.
Die Hotline wusste von nichts. Nun hat er schriftlich angefragt.
Kann sich jemand einen Grund hierfür vorstellen ? Muss die Bank einen Grund nennen ?
P.S.Bereits vor einigen Wochen bekam er beim Einloggen den Hinweis , seine Konten seien zusammengelegt worden. Da er nur eins hat , fragte er nach ,und bekam die Bestätigung , dass er nur eins hat. Bei der XYbank scheint derzeit Chaos zu herrschen.
fodeure
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Re: Kündigung Girokonto

Beitrag von fodeure »

Gerd Gutner hat geschrieben: 23.07.21, 22:23Kann sich jemand einen Grund hierfür vorstellen ?
Die Bank hat kein Interesse an einer Fortführung der Geschäftsbeziehung.
Gerd Gutner hat geschrieben: 23.07.21, 22:23Muss die Bank einen Grund nennen ?
Nein.
Evariste
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Re: Kündigung Girokonto

Beitrag von Evariste »

Gerd Gutner hat geschrieben: 23.07.21, 22:23 Er hat nie das Konto überzogen und hatte sogar 4 Stelliges Guthaben darauf.
Das könnte ein Grund sein. An einem Konto, das immer im Plus ist, verdient die Bank zur Zeit nichts, im Gegenteil.

Wenn man unbedingt bei der Bank bleiben will, könnte man anbieten, auf ein anderes Kontomodell zu wechseln, wo man monatlich mehr zahlt...
lottchen
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Re: Kündigung Girokonto

Beitrag von lottchen »

Man könnte sich auch eine Selbstauskunft bei der Schufa ziehen um rauszufinden, ob da irgendwas Negatives eingetragen ist.
Gerd Gutner
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Re: Kündigung Girokonto

Beitrag von Gerd Gutner »

@ evariste : Dafür hat die Bank eigentlich den vertraglich vereinbahrten Mindestgeldeingang von 3000E mtl . sowie das aufstehende Guthaben , mit dem sie arbeiten kann.
@ lottchen : siehe oben , bereits erledigt. :)
lottchen
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Re: Kündigung Girokonto

Beitrag von lottchen »

Wenn es eine Bank mit Filialen ist würde ich mal an den Schalter gehen und dort fragen oder um einen Termin mit einem Kundenberater bitten. Dann wird man hoffentlich eine Antwort bekommen.
Evariste
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Re: Kündigung Girokonto

Beitrag von Evariste »

Gerd Gutner hat geschrieben: 24.07.21, 08:35 @ evariste : Dafür hat die Bank eigentlich den vertraglich vereinbahrten Mindestgeldeingang von 3000E mtl . sowie das aufstehende Guthaben , mit dem sie arbeiten kann.
Möglicherweise haben Sie das Thema in der Presse nicht mitverfolgt, aber die Guthaben auf den Girokonten haben für die Banken keinen Wert mehr bzw. verursachen z. T. sogar Kosten. Der Leitzins steht bei 0%, das bedeutet, wenn die Bank Geld benötigt, kann sie es sich einfach bei der EZB leihen und bezahlt dafür keine Zinsen. Andererseits berechnet die EZB den Geschäftsbanken 0,5% Strafzinsen, wenn diese überschüssiges Geld bei der EZB zwischenparken.

Deswegen ändern gerade viele Banken ihre Kontomodelle, googeln sie einfach mal nach "Negativzins" und "Girokonto".
Wase
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Re: Kündigung Girokonto

Beitrag von Wase »

Einige Banken werden demnächst wohl viele Konten kündigen
von Nutzern, die den neuen Bedingungen und Preisen nicht zustimmen.
Die Bank XY deutet keine direkte Kündigung an, stattdessen schreibt sie: nur dann können wir unser gemeinsames Vertragsverhältnis auf einer rechtssicheren Grundlage Fortführen.
Zuletzt geändert von ktown am 03.10.21, 07:21, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Klarnamen entfernt
FM
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Re: Kündigung Girokonto

Beitrag von FM »

Gerd Gutner hat geschrieben: 23.07.21, 22:23 Muss die Bank einen Grund nennen ?
Falls es das Basiskonto des Kunden ist, ja.
https://www.gesetze-im-internet.de/zkg/__43.html
Gerd Gutner
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Re: Kündigung Girokonto

Beitrag von Gerd Gutner »

Toll , da ist das eingeschränkte Konto gegenüber dem Vollkonto auch noch besser gestellt.
Dieser Passus sollte für alle Konten gelten.
Man könnte davon auch eine allgemeine Regel ableiten : Wann immer ein Vertrag zwischen einer wesentlich stärkeren und einer wesentlich schwächeren Partei abgeschlossen wird , muss die stärkere Partei ihre Kündigung begründen. ( Beim Mietvertrag ist das bereits so). :roll:
FM
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Re: Kündigung Girokonto

Beitrag von FM »

Gerd Gutner hat geschrieben: 04.10.21, 17:59 Man könnte davon auch eine allgemeine Regel ableiten : Wann immer ein Vertrag zwischen einer wesentlich stärkeren und einer wesentlich schwächeren Partei abgeschlossen wird , muss die stärkere Partei ihre Kündigung begründen. ( Beim Mietvertrag ist das bereits so). :roll:
Beim Arbeitsvertrag ebenfalls. Wohnung und Arbeitsplatz sind ja von existenzieller Bedeutung, deshalb ist da die Vertragsfreiheit eingeschränkt. Beim Bankkonto ist der Aufwand zu einer anderen Bank zu wechseln eher recht gering, wichtig ist nur überhaupt ein Konto mit den Grundfunktionen zu haben. Und das ist eben das Basiskonto. Wobei man hier auch das vorhandene in ein solches umwandeln könnte.
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