Guten Morgen!
Eine fiktive Frage:
Mal angenommen man eröffnet bei einer Fintechbank (A) ein Konto und wandelt es wegen Pfändung in ein P-Konto um.
Das Konto wurde bei einem Fintech eröffnet die Banklizenz besitzt aber nur der Partner als Bankbetreiber der dem Fintech die Nutzung ermöglicht.
Der Bankbetreiber hat mehrere Fintech Partnerschaften.
Wenn jetzt neben dem Fintech (A) zusätzlich bei Fintech (B) ein Basiskonto läuft muß dan der Bankbetreiber die Information das bei Ihm ein zweites Fintechkonto besteht dem Gläubiger melden?
Hoffe es ist verständlich geschrieben!
Gruß
P-Konto und BasisKonto bei gleicher Bank
Moderator: FDR-Team
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Re: P-Konto und BasisKonto bei gleicher Bank
Meiner Einschätzung nach gibt es keine Verpflichtung, Gläubigern weitere Bankverbindungen zu melden. Was nicht geht, mehrere P-Konten zu führen.
IANAL - I Am Not A Lawyer
Ich irre mich nie, wenn ich mich nicht irre ;)
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Re: P-Konto und BasisKonto bei gleicher Bank
Hallo,
ich habe das Modell noch nicht so ganz verstanden.
Wenn man über Partner A und über Partner B jeweils bei Bank X ein Konto hat und eine Pfändung bei der Bank X eingeht, müsste Bank X meiner Meinung nach beide Konten sperren bzw. die Pfändung bei beiden Konten berücksichtigen.
ich habe das Modell noch nicht so ganz verstanden.
Wenn man über Partner A und über Partner B jeweils bei Bank X ein Konto hat und eine Pfändung bei der Bank X eingeht, müsste Bank X meiner Meinung nach beide Konten sperren bzw. die Pfändung bei beiden Konten berücksichtigen.
Re: P-Konto und BasisKonto bei gleicher Bank
Muss derjenige, der pfändet, nicht angeben, auf welchem Konto er die und die Summe pfänden will? Wenn der Gläubiger das andere Konto nicht kennt kann er es doch nicht pfänden lassen, oder?
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Re: P-Konto und BasisKonto bei gleicher Bank
Ein genaues Konto muss nicht angegeben werden, wird nur häufig für eine bessere Identifikation empfohlen.
Normalerweise ist es so, dass alle aktuellen und zukünftigen Forderungen des Schuldners gegenüber des Drittschuldners (Bank) gepfändet werden. In einem mir bekannten Vordruck werden zum Beispiel auch Bankschließfächer mit berücksichtigt.
Daher käme es in diesem Fall in meinen Augen schon darauf an, wie die Konstellation genau ist und wer der Drittschuldner ist
Normalerweise ist es so, dass alle aktuellen und zukünftigen Forderungen des Schuldners gegenüber des Drittschuldners (Bank) gepfändet werden. In einem mir bekannten Vordruck werden zum Beispiel auch Bankschließfächer mit berücksichtigt.
Daher käme es in diesem Fall in meinen Augen schon darauf an, wie die Konstellation genau ist und wer der Drittschuldner ist
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