Das verstehst Du richtig und das entspricht auch den letzten Antworten.
Der Erbe hat aber die Möglichkeit, die Vollmacht zu widerrufen.
Zugriff auf Nachlasskonto
Moderator: FDR-Team
Re: Zugriff auf Nachlasskonto
Widerspricht das dann aber nicht dem hier:
?Er darf dabei natürlich kein Geld für dich selbst abzweigen, sondern ausschließlich verfügungen veranlassen im Sinne des Verstorbenen, z.B. vertragliche Verpflichtungen, die nach dem Tod weiterlaufen, erfüllen.
Meine Beiträge sind auf Recherchen basierend, da ich weder Jura studiert habe, noch Anwalt bin.
Re: Zugriff auf Nachlasskonto
Im Verhältnis Bank, Bevollmächtigter darf der Bevollmächtigte über das Konto verfügen und Gelder abheben. Was er damit macht steht nicht zur Disposition der Bank. Im Verhältnis Erbe, Bevollmächtigter darf er nur im Sinne des Nachlasses und im Rahmen der Vollmacht verfügen, was in der Regel bedeuten wird, dass er nicht zu eigenen Nutzen verfügen darf. Eine Vollmacht ist keine Selbstbedienungserlaubnis.
Re: Zugriff auf Nachlasskonto
Ich merke, wie die Prüfungsvorbereitung immer detaillierter und umfassender wird!
--> Auf dem Weg zum Bankkaufmann
Vielen lieben Dank für diesen Hinweis bzw die Aufklärung.
Gruß und eine gute (diskussionsfreie) Nacht wünscht
der Kohlrabe
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der Kohlrabe
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Re: Zugriff auf Nachlasskonto
Wieso der sarkastische Unterton?Kohlrabe hat geschrieben:Auch von mir ein Moin,
Nun, da die Banken aber nun mal dem Bankgeheimnis unterliegen, muss man sich als Erbe die Informationen anderweitig beschaffen.Die Bank beruft sich hier auf das Bankgeheimnis, fragt sich nur was dies dem Erblasser noch nutzen sollte?
Informationen zurückzuhalten, die es mir ermöglichen würden laufende Verträge zu kündigen, halte ich für eine Frechheit.
In einem ordentlich geführten Haushalt findet man zumeist einen Ordner, in dem alle Verträge abgelegt sind. Dort kann man dann auch sehen, welche Abbuchungen erfolgen müssten.
Alternativ kann man auch mit dem Bevollmächtigten reden, ob dieser einem Kontoauszüge zur Verfügung stellt.
Kannst du dir vorstellen, daß jemand der eine globale Bestrahlung des Gehirns erhalten hat, dement wird und danach seine Papiere nicht mehr sehr gut im Griff hat?
Kannst du dich weiter in eine Beziehung zur Bevollmächtigten hineindenken die nicht gut ist und diese keinen Zutritt zur Wohnung gewährt und somit auch nicht zu den Papieren die nötig wären?
Ich wünsche dir einfach mal nicht, daß du in eine ähnliche Situation gerätst, man kann über alles sachlich diskutieren, aber man muss sich nicht über missliche Situationen anderer unterschwellig belustigen.
Komischerweise hat die Bank nachdem mein Anwalt sich eingeschaltet hat, sehr schnell den Zugriff auf das Konto welches zum Nachlass gehört, durch die Vollmachtsinhaberin gesperrt.
Warum nur? Ein Erbschein ist immer noch nicht vorhanden und das Testament kennt die Bank seit dem Todestag.
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