Änderung der AGB beim Bausparvertrag
Verfasst: 29.01.17, 16:57
Falls Thema hier nicht richtig, bitte verschieben.
Liebe User!
In diesem theoretischen Fall würde ein Bausparvertrag geschlossen, in dessen AGB folgende Regelung stehen würde: "Für besondere Dienstleistungen, die nicht zum regelmäßigen Vertragsablauf gehören, kann die Bausparkasse dem Bausparer ein Entgelt entsprechend ihrem Aufwand nach billigem Ermessen in Rechnung stellen."
Nun erhielte der Bausparer ein Schreiben in dem für seinen Bausparvertrag eine sog. "Servicepauschale" in Höhe von € 24,00/p.a. eingeführt werden soll. Die Servicepauschale würde für die bauspartechnische Verwaltung und Steuerung der Zweckspargemeinschaft sowie für die Führung der Zuteilungsmasse berechnet werden.
Der Bausparer würde vermuten, dass somit etwas Geld vom Bausparer zurückgeholt werden soll, denn sein Vertrag würde mit jährl. 3 % verzinst (und das würde der Bausparkasse in Zeiten des Niedrigzinsniveaus ordentlich "weh" tun).
Frage: Bezugnehmend auf die vertragliche Formulierung (s.o.): Könnte der Bausparer dieser Servicepauschale widersprechen, da eine bauspartechnische Verwaltung und Steuerung der Zweckspargemeinschaft sowie die Führung der Zuteilungsmasse, nach Meinung des Bausparers zu den regelmäßigen Vertragsabläufen gehören würde? Auf die Möglichkeit des Widerspruchs würde ausdrücklich im Schreiben hingewiesen werden.
Herzlichen Dank für eure Meinungen!
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In diesem theoretischen Fall würde ein Bausparvertrag geschlossen, in dessen AGB folgende Regelung stehen würde: "Für besondere Dienstleistungen, die nicht zum regelmäßigen Vertragsablauf gehören, kann die Bausparkasse dem Bausparer ein Entgelt entsprechend ihrem Aufwand nach billigem Ermessen in Rechnung stellen."
Nun erhielte der Bausparer ein Schreiben in dem für seinen Bausparvertrag eine sog. "Servicepauschale" in Höhe von € 24,00/p.a. eingeführt werden soll. Die Servicepauschale würde für die bauspartechnische Verwaltung und Steuerung der Zweckspargemeinschaft sowie für die Führung der Zuteilungsmasse berechnet werden.
Der Bausparer würde vermuten, dass somit etwas Geld vom Bausparer zurückgeholt werden soll, denn sein Vertrag würde mit jährl. 3 % verzinst (und das würde der Bausparkasse in Zeiten des Niedrigzinsniveaus ordentlich "weh" tun).
Frage: Bezugnehmend auf die vertragliche Formulierung (s.o.): Könnte der Bausparer dieser Servicepauschale widersprechen, da eine bauspartechnische Verwaltung und Steuerung der Zweckspargemeinschaft sowie die Führung der Zuteilungsmasse, nach Meinung des Bausparers zu den regelmäßigen Vertragsabläufen gehören würde? Auf die Möglichkeit des Widerspruchs würde ausdrücklich im Schreiben hingewiesen werden.
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