Selbstauskunft über laufende Konten auf meinem Namen
Moderator: FDR-Team
Selbstauskunft über laufende Konten auf meinem Namen
Guten Abend,
Kann mir jemand sagen ob ich irgendwo ersehen kann, wo und welche Bankkonten auf meinem Namen laufen?
Grund für die Frage ist folgender.
Der Freund von einer Bekannten handelt mit Aktien, ist aber beim Arbeitsamt gemeldet, so dass er die Gewinne nicht auf sein Konto umbuchen kann.
Vor einiger Zeit hat er ihren Personalausweis entwendet, angeblich wollte er wissen wann dieser abläuft und er hätte vergessen ihn zurück ins Portmanee zu legen.
Nun hat sie mittlerweile die Befürchtung, dass er auf ihren Namen heimlich ein Konto eröffnet hat.
Ist das überhaupt möglich nur mit einem Personalausweis ein Konto zu eröffnen und wenn ja wie bekommt sie raus ob sie mit ihrer Vermutung recht hat?
Vielen Dank für eure Antworten
Kann mir jemand sagen ob ich irgendwo ersehen kann, wo und welche Bankkonten auf meinem Namen laufen?
Grund für die Frage ist folgender.
Der Freund von einer Bekannten handelt mit Aktien, ist aber beim Arbeitsamt gemeldet, so dass er die Gewinne nicht auf sein Konto umbuchen kann.
Vor einiger Zeit hat er ihren Personalausweis entwendet, angeblich wollte er wissen wann dieser abläuft und er hätte vergessen ihn zurück ins Portmanee zu legen.
Nun hat sie mittlerweile die Befürchtung, dass er auf ihren Namen heimlich ein Konto eröffnet hat.
Ist das überhaupt möglich nur mit einem Personalausweis ein Konto zu eröffnen und wenn ja wie bekommt sie raus ob sie mit ihrer Vermutung recht hat?
Vielen Dank für eure Antworten
Re: Selbstauskunft über laufende Konten auf meinem Namen
Sieht er ihr denn zum Verwechseln ähnlich?Iva13 hat geschrieben:Nun hat sie mittlerweile die Befürchtung, dass er auf ihren Namen heimlich ein Konto eröffnet hat.
Re: Selbstauskunft über laufende Konten auf meinem Namen
Eigenauskunft der Schufa, ist kostenlos.
Re: Selbstauskunft über laufende Konten auf meinem Namen
Und bei Instituten ohne Schufa-Anschluss?
Re: Selbstauskunft über laufende Konten auf meinem Namen
@iva23
"Irgendwo einsehen" ist unmöglich. Ohne Rechtsweg geht hier nichts. Wäre das anders, verstieße der GG gegen die Rechtsfigur der informationellen Selbstbstimmung aus dem GG!
Das Kreditwesengesetz bestimmt aber in § 24 c Abs. 1, dass alle Institute Dateien mit bestimmten Angaben führen müssen. Allerdings werden diese Daten nur bei berechtigtem Interesse an Behörden herausgegeben. Das ist z.B. dann der Fall, wenn eine Straftat, bzw. hinreichender Anfangsverdacht zu einer solchen vorliegt. Die Aufsichtsbehörde muss dann die Daten dem Gericht übermitteln. Der einzige Weg ist daher den "Freund" anzuzeigen. Die StA wird dann, bei hinreichendem Tatverdacht, ermitteln und Daten von der Aufsichtbehörde erhalten. Die Datensätze enthalten, da es ja nur eine Auskunftsklage ist, nur "Rahmendaten", also Kontonummer(n), -inhaber, -vollmachte(n), Datum der Eröffnung oder Auflösung des Kontos.
"[...] § 24c Automatisierter Abruf von Kontoinformationen
(1) Ein Kreditinstitut hat eine Datei zu führen, in der unverzüglich folgende Daten zu speichern sind:
1. die Nummer eines Kontos, das der Verpflichtung zur Legitimationsprüfung im Sinne des § 154 Abs. 2 Satz 1 der Abgabenordnung unterliegt, oder eines Depots sowie der Tag der Errichtung und der Tag der Auflösung,
2. der Name, sowie bei natürlichen Personen der Tag der Geburt, des Inhabers und eines Verfügungsberechtigten sowie in den Fällen des § 3 Abs. 1 Nr. 3 des Geldwäschegesetzes der Name und, soweit erhoben, die Anschrift eines abweichend wirtschaftlich Berechtigten im Sinne des § 1 Abs. 6 des Geldwäschegesetzes.[...]
(2) Die Bundesanstalt darf einzelne Daten aus der Datei nach Absatz 1 Satz 1 abrufen, soweit dies zur Erfüllung ihrer aufsichtlichen Aufgaben nach diesem Gesetz oder dem Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten, insbesondere im Hinblick auf unerlaubte Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen oder den Missbrauch der Institute durch Geldwäsche oder betrügerische Handlungen zu Lasten der Institute erforderlich ist und besondere Eilbedürftigkeit im Einzelfall vorliegt.[...]"
Identitätsdiebstahl ist eine betrügerische Handlung zu Lasten eines KI, denn das KI ist ja die "bezogene" Bank für das Guthaben (=Schuldner) oder die eingeräumte Kreditlinie (=Gläubiger).
"Irgendwo einsehen" ist unmöglich. Ohne Rechtsweg geht hier nichts. Wäre das anders, verstieße der GG gegen die Rechtsfigur der informationellen Selbstbstimmung aus dem GG!
Das Kreditwesengesetz bestimmt aber in § 24 c Abs. 1, dass alle Institute Dateien mit bestimmten Angaben führen müssen. Allerdings werden diese Daten nur bei berechtigtem Interesse an Behörden herausgegeben. Das ist z.B. dann der Fall, wenn eine Straftat, bzw. hinreichender Anfangsverdacht zu einer solchen vorliegt. Die Aufsichtsbehörde muss dann die Daten dem Gericht übermitteln. Der einzige Weg ist daher den "Freund" anzuzeigen. Die StA wird dann, bei hinreichendem Tatverdacht, ermitteln und Daten von der Aufsichtbehörde erhalten. Die Datensätze enthalten, da es ja nur eine Auskunftsklage ist, nur "Rahmendaten", also Kontonummer(n), -inhaber, -vollmachte(n), Datum der Eröffnung oder Auflösung des Kontos.
"[...] § 24c Automatisierter Abruf von Kontoinformationen
(1) Ein Kreditinstitut hat eine Datei zu führen, in der unverzüglich folgende Daten zu speichern sind:
1. die Nummer eines Kontos, das der Verpflichtung zur Legitimationsprüfung im Sinne des § 154 Abs. 2 Satz 1 der Abgabenordnung unterliegt, oder eines Depots sowie der Tag der Errichtung und der Tag der Auflösung,
2. der Name, sowie bei natürlichen Personen der Tag der Geburt, des Inhabers und eines Verfügungsberechtigten sowie in den Fällen des § 3 Abs. 1 Nr. 3 des Geldwäschegesetzes der Name und, soweit erhoben, die Anschrift eines abweichend wirtschaftlich Berechtigten im Sinne des § 1 Abs. 6 des Geldwäschegesetzes.[...]
(2) Die Bundesanstalt darf einzelne Daten aus der Datei nach Absatz 1 Satz 1 abrufen, soweit dies zur Erfüllung ihrer aufsichtlichen Aufgaben nach diesem Gesetz oder dem Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten, insbesondere im Hinblick auf unerlaubte Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen oder den Missbrauch der Institute durch Geldwäsche oder betrügerische Handlungen zu Lasten der Institute erforderlich ist und besondere Eilbedürftigkeit im Einzelfall vorliegt.[...]"
Identitätsdiebstahl ist eine betrügerische Handlung zu Lasten eines KI, denn das KI ist ja die "bezogene" Bank für das Guthaben (=Schuldner) oder die eingeräumte Kreditlinie (=Gläubiger).
Re: Selbstauskunft über laufende Konten auf meinem Namen
Es dürfte sehr schwer sein, ein Konto auf fremden Namen zu eröffnen, die Banken haben da etliche Prüf-/Sorgfaltspflichten, z.B.
https://dejure.org/gesetze/GwG/4.html
https://dejure.org/gesetze/AO/154.html
Tschau
Majo
https://dejure.org/gesetze/GwG/4.html
https://dejure.org/gesetze/AO/154.html
Tschau
Majo
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 454
- Registriert: 15.03.16, 08:56
Re: Selbstauskunft über laufende Konten auf meinem Namen
Ein Konto auf den Namen einer Person zu eröffnen deren BPA ich habe, ist überhaupt kein Problem. Das ist eine Kleinigkeit und kaum schwerer als eine Packung Zigaretten zu ziehen.
Heutzutage sind die Prüfungen derart lasch, das vor allem bei online Banken fast nichts im Wege steht.
Heutzutage sind die Prüfungen derart lasch, das vor allem bei online Banken fast nichts im Wege steht.
Re: Selbstauskunft über laufende Konten auf meinem Namen
ist zwar nicht die Frage, aber dennoch: Natürlich kann er die Gewinne aus sein Konto umbuchen. Er macht es offenbar nicht und das nennt sich juristisch Leistungsbetrug.Iva13 hat geschrieben: Der Freund von einer Bekannten handelt mit Aktien, ist aber beim Arbeitsamt gemeldet, so dass er die Gewinne nicht auf sein Konto umbuchen kann.
der Freund entwendet also den Personalausweis und "vergißt" ihn wieder zurückzulegen. Juristisch wohl als Diebstahl zu werten oder Unterschlagung- da gibt es verschiedene Urteile zuVor einiger Zeit hat er ihren Personalausweis entwendet, angeblich wollte er wissen wann dieser abläuft und er hätte vergessen ihn zurück ins Portmonee zu legen.
wenn der Personalausweis einer Frau gehört und der Freund ein Mann ist, stellt sich die FrageNun hat sie mittlerweile die Befürchtung, dass er auf ihren Namen heimlich ein Konto eröffnet hat.
Ist das überhaupt möglich nur mit einem Personalausweis ein Konto zu eröffnen und wenn ja wie bekommt sie raus ob sie mit ihrer Vermutung recht hat?
ansonsten bietet sich juristisch beim o.a. Sachverhalt die Anzeige anSieht er ihr denn zum Verwechseln ähnlich?
-
- Letzte Themen