Hallo,
ich war unlängst beim TÜV und hatte mit EC-Karte bezahlt. Am nächsten Tag war das Geld von meinem Konto abgebucht.
Am Übernächsten Tag haben diese Halunken den selben Betrag rechtswidriger Weise nochmal von meinem Konto abgebucht. Angeblich durch einen "technischen Fehler" von deren Kartenlese-Dienstleister.
Das rechtswidrig abgebuchte Geld wurde dann eine Woche später wieder auf mein Konto zurückgebucht.
Wenn ich mir vorstelle, dass mehrere tausend Kunden von diesem "technischen Fehler" betroffen sind, dann könnte die Hausbank des TÜV für eine Woche lang mehrere hundert tausend Euro Fremdgeld zur Zahlung von eigenen Verbindlichkeiten zur Verfügung gehabt haben.
Das geht aber nur, wenn die rechtswidrig abgebuchten Beträge nicht valutengerecht zurückgebucht werden.
Weiß jemand, ob es eine gesetzliche Regelung gibt, dass ich einen Anspruch auf valutengerechte Rückbuchung des rechtswidrig von meinem Konto abgebuchten Geldes habe?
Das heißt, dass die Valuta (Wertstellung) der Rückbuchung, die eine Woche nach der Abbuchung erfolgte, auf genau das Datum gesetzt werden muss, an dem das Geld rechtswidrig abgebucht wurde.
Rechtswidrige Abbuchung valutengerecht zurückbuchen
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Re: Rechtswidrige Abbuchung valutengerecht zurückbuchen
Oha! Eine großangelegte TÜV-Verschwörung also
Solch eine Regelung gibt es meines Wissens nach nicht.
Sie haben mE lediglich einen Anspruch auf Herausgabe des unberechtigt abgebuchten Betrages (§ 812 BGB) und ggf. noch auf entgangenen (Zins-) Gewinn (§ 252 BGB) - was bei den Zinsen eines Girokontos jedoch eher äußerst marginal sein dürfte.



Solch eine Regelung gibt es meines Wissens nach nicht.
Sie haben mE lediglich einen Anspruch auf Herausgabe des unberechtigt abgebuchten Betrages (§ 812 BGB) und ggf. noch auf entgangenen (Zins-) Gewinn (§ 252 BGB) - was bei den Zinsen eines Girokontos jedoch eher äußerst marginal sein dürfte.
Gedenksignatur - Gewidmet dem unbekannten Anwalt
In dankbarer Erinnerung an all jene namenlosen, stets laut angekündigten Rechtsvertreter,
die jedoch heldenhaft nie in meinem Dienstzimmer erschienen sind oder tapfer nichts von sich hören ließen.
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Re: Rechtswidrige Abbuchung valutengerecht zurückbuchen
Doch.Townspector hat geschrieben:Solch eine Regelung gibt es meines Wissens nach nicht.
Guckst du unter den Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr unter Abschnitt B, Punkt 2.6.1.
Dort steht:
Heißt also, es muss auf dem Tag zurückgebucht werden, an dem es unrechtmäßig abgebucht wurde.Im Falle einer vom Kunden nicht autorisierten Zahlung hat die Bank gegen den Kunden keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Sie ist verpflichtet, dem Kunden den von seinem Konto abgebuchten Lastschriftbetrag unverzüglich zu erstatten. Dabei bringt sie das Konto wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung durch die nicht autorisierte Zahlung befunden hätte.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Rechtswidrige Abbuchung valutengerecht zurückbuchen
einfach die Lastschrift, die zuviel abgebucht wurde, zurück gehen lassen und gucken unter welchem Valuta Datum dies geschieht.( müsste das ursprüngliche sein, da bin ich mir recht sicher)
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Re: Rechtswidrige Abbuchung valutengerecht zurückbuchen
Ich habe bereits folgendes herausgefunden:whvceltic hat geschrieben:einfach die Lastschrift, die zuviel abgebucht wurde, zurück gehen lassen und gucken unter welchem Valuta Datum dies geschieht.( müsste das ursprüngliche sein, da bin ich mir recht sicher)
Wenn man seine EC-Karte irgendwo in ein Lesegerät steckt um seine Rechnung zu betahlen und seine Pin eingibt, dann wird der entsprechende Betrag vom Bankkonto abgebucht.
Wenn nun aber dieser Betrag ein paar Tage später unter dem selben Vorgang ein zweites mal vom Konto abgebucht wird, dann hat man als Kontoinhaber keine Möglichkeit seine eigene Bank zur Rückbuchung zu veranlassen. Begründung der Bank: Weil mit Pin bezahlt wurde.
Entweder das Geld wird freiwillig vom "Täter" wieder zurückgebucht oder man muss den Rechtsweg beschreiten.
Re: Rechtswidrige Abbuchung valutengerecht zurückbuchen
Das gilt aber nur für die erste Abbuchung. Eine Doppelbuchung kann sehr wohl zurückgebucht werden. Das Stichwort lautet "nicht autorisierte Abbuchung"."Wenn nun aber dieser Betrag ein paar Tage später unter dem selben Vorgang ein zweites mal vom Konto abgebucht wird, dann hat man als Kontoinhaber keine Möglichkeit seine eigene Bank zur Rückbuchung zu veranlassen. Begründung der Bank: Weil mit Pin bezahlt wurde."
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