Zeitliche Gültigkeit für Banküberweisungsträger

Kundenrechte und –pflichten, Bankrechte und –pflichten, Verbraucherkreditrecht, Kreditabwicklung

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Evariste
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Re: Zeitliche Gültigkeit für Banküberweisungsträger

Beitrag von Evariste »

gmmg hat geschrieben:Der vielleicht etwas überbesorgte Kontoinhaber könnte auch dafür sorgen, seinen Saldo unter 1000 Euro zu halten. Braucht er dabei vielleicht Hilfe?
Äh. Wie soll das gehen, wenn jemand mehr als 1000 Euro im Monat verdient? Dann ist immer irgendwann der Kontostand über 1000 Euro. Ganz abgesehen davon, dass manche von uns einen Dispokreditrahmen haben und die Bank bei Bedarf auch einen Überziehungskredit gewährt.

Ich sehe hier 2 einfache Optionen:

a) Die Bank hat eine wasserdichte Lösung für mein Problem.

b) Die Bank hat keine wasserdichte Lösung für mein Problem. Dann würde ich mein Konto bei der Bank kündigen.
idem
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Re: Zeitliche Gültigkeit für Banküberweisungsträger

Beitrag von idem »

Wenn alle Stricke reißen: Konto schließen, neues aufmachen.
Vaughn
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Re: Zeitliche Gültigkeit für Banküberweisungsträger

Beitrag von Vaughn »

Aus der Praxis:
Ich habe gerade in unseren Sperrenprofilen nachgeschaut und da kann ich eine Sperre sowohl betraglich (z.B. -1.000 bis -1.000 €), hinsichtlich der Umsatzart (z.B. SEPA-Überweisung) als auch hinsichtlich des Gegenkontos (IBAN des Handwerkers) einschränken.
Daher würde ich mit der Bank sprechen, ob sie genau diesen einen Umsatz sperren kann, für wie lange die Sperre gilt und was es kostet.
Das hieße natürlich auch, dass eine zukünftige, korrekte Überweisung über 1.000 € an den Handwerker ebenfalls abgelehnt würde.
Celestro
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Re: Zeitliche Gültigkeit für Banküberweisungsträger

Beitrag von Celestro »

Das ist einer der wenigen Fälle, in denen ich sagen würde: "Die Zeit, um den Post zu formulieren ist größer, als das Problem kurz mit seiner Bank abzuklären".
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