Wenn ich Sie recht verstehe, wollen Sie erreichen dass die Bank von der monatlichen Rate mehr auf die Tilgung anrechnet als sie es getan hat. Dann wäre Ihre Verbindlichkeit schneller geschrumpft und Sie wären mit dem Abzahlen früher fertig gewesen.
Sie müssten doch erstmal nachrechnen und belegen, dass die Bank sich nicht an den Tilgungsplan gehalten hat. Bevor Sie verlangen können, dass von der monatlichen Rate zuwenig an die Tilgung angerechnet hat.
Trotz aller behaupteten Rechenkünste haben Sie aber bisher nichts dazu beigetragen uns zu erhellen, inwiefern die Bank Fehler gemacht hat.
§ 362 ist nix komplexes aus dem Sie sich irgendwelche Spitzfindigkeiten saugen können. Er besagt doch nur, dass ein Schuldverhältnis nicht mehr besteht sobald der Schuldner die geschuldete Leistung geleistet hat. Also wenn die Schulden bezahlt sind, ist der Darlehensvertrag beendet, finito. Eine Selbstverständlichkeit eigentlich.
Bei einem Darlehensvertrag mit variablen Zins und vereinbarter monatlicher Tilgung müssen Sie "nur" nachrechnen, und zwar Monat für Monat, ob die Bank sich an den vereinbarten Tilgungsplan gehalten hat und mit dem richtigen für den jeweiligen Monat geltenden Zinssatz der sich aus einer vereinbarten Referenz ergibt. Und rechnen können Sie doch! Wo zum Teufel ist also Ihr Problem???
Tilgungsberechn bei Annuitätendarl. mit var. Zinssatz
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Re: Tilgungsberechn bei Annuitätendarl. mit var. Zinssatz
Grüße, Susanne
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Re: Tilgungsberechn bei Annuitätendarl. mit var. Zinssatz
1.) haben sie tatsächlich schon einmal
einen Tilgungsplan
bei variablen Darlehen gesehen?
2.) ist § 362 auch auf jede einzelne Teil-Leistung (=Rate) anwendbar
oder gibt es dafür einen anderen Paragrafen ?
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Da meine Threads hier willkürlich von sog. Moderatoren
nach Belieben geschlossen werden
werde ich sie künftig in anderen Foren stellen.
Dieser Thread kann somit auch geschlossen werden,
hier scheinen mir sowieso zu viele vom Bankgewerbe bezahlte Leute ihr Unwesen zu treiben !!!
einen Tilgungsplan
bei variablen Darlehen gesehen?
2.) ist § 362 auch auf jede einzelne Teil-Leistung (=Rate) anwendbar
oder gibt es dafür einen anderen Paragrafen ?
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hier scheinen mir sowieso zu viele vom Bankgewerbe bezahlte Leute ihr Unwesen zu treiben !!!
Re: Tilgungsberechn bei Annuitätendarl. mit var. Zinssatz
Man wird hier vom Bankgewerbe bezahlt? Wie genau kommt man in diesen Genuss?
Re: Tilgungsberechn bei Annuitätendarl. mit var. Zinssatz
Na willkürlich sieht aber etwas anders aus. Halten sie sich an die Forenregeln und es kommt zu keiner Schließung.geschundener hat geschrieben:Da meine Threads hier willkürlich von sog. Moderatoren
nach Belieben geschlossen werden
dem Wunsch wird entsprochen.geschundener hat geschrieben:Dieser Thread kann somit auch geschlossen werden,
Schon allein aus der Tatsache, dass hier eine konkrete Rechtsberatung gefordert wurde.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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