Dauer von Beantragung bis zu einer Barauszahlung
Moderator: FDR-Team
Dauer von Beantragung bis zu einer Barauszahlung
Hallo,
folgender fiktiver Fall: Ein Kunde einer Bank XY erzählt, er erhält/erhielt einen hohen 5-stelligen Betrag auf sein Konto. Das Geld ist gebucht und die Wertstellung ist auch erfolgt und eine Barauszahlung wurde beantragt. Der Kunde hat nach einer Wartezeit von über einer Woche nach dem Antrag auf Auszahlung der Summe noch keine Barauszahlung erhalten; das Geld ist noch nicht in der Bank eingetroffen.
Wie ist in diesem Fall (hoher Bargeldbetrag) die Dauer dieses Vorgangs zu bewerten? Wie ist die Rechtslage dazu? Oder ist diese Situation "zu fiktiv" und es könnte etwas an der Darstellung durch den Kunden nicht stimmen?
Viele Grüße, Gobi
folgender fiktiver Fall: Ein Kunde einer Bank XY erzählt, er erhält/erhielt einen hohen 5-stelligen Betrag auf sein Konto. Das Geld ist gebucht und die Wertstellung ist auch erfolgt und eine Barauszahlung wurde beantragt. Der Kunde hat nach einer Wartezeit von über einer Woche nach dem Antrag auf Auszahlung der Summe noch keine Barauszahlung erhalten; das Geld ist noch nicht in der Bank eingetroffen.
Wie ist in diesem Fall (hoher Bargeldbetrag) die Dauer dieses Vorgangs zu bewerten? Wie ist die Rechtslage dazu? Oder ist diese Situation "zu fiktiv" und es könnte etwas an der Darstellung durch den Kunden nicht stimmen?
Viele Grüße, Gobi
Re: Dauer von Beantragung bis zu einer Barauszahlung
Das klingt sehr abenteuerlich...Der Kunde hat nach einer Wartezeit von über einer Woche nach dem Antrag auf Auszahlung der Summe noch keine Barauszahlung erhalten; das Geld ist noch nicht in der Bank eingetroffen.
...und da es schon formuliert wurde
Wäre das auch meine erste Vermutung. Ich würde einfach in der Bankfiliale anrufen und nachfragen, wie lange es dauert, wenn ich einen größeren Betrag bar von meinem Konto dort abheben möchte...es könnte etwas an der Darstellung durch den Kunden nicht stimmen?

Tschau
Majo
Re: Dauer von Beantragung bis zu einer Barauszahlung
1) "[...]Das Geld ist gebucht und die Wertstellung ist auch erfolgt[...]"
Aber:
2) "[...]das Geld ist noch nicht in der Bank eingetroffen[...]"
-Welche Kontoart ist hier gemeint?
-Wodurch erklärt sich der offensichtliche Widerspruch aus 1 und 2?
Aber:
2) "[...]das Geld ist noch nicht in der Bank eingetroffen[...]"
-Welche Kontoart ist hier gemeint?
-Wodurch erklärt sich der offensichtliche Widerspruch aus 1 und 2?
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- FDR-Mitglied
- Beiträge: 16199
- Registriert: 05.11.12, 13:35
Re: Dauer von Beantragung bis zu einer Barauszahlung
Man myss eine Auszahlung vom eigenen Konto nicht beantragen. Es ist ja das Geld dws Kunden, er darf darüber verfügen wie er möchte, ein Antrag und Genehmigung der Bank das eigene Geld abheben zu dürfen ist nicht erforderlich. Bei größeren Bargeldabhebungen bitten die Banken darum, die Abhebung 1-2 Tage vorher anzukündigen, ganz einfach damit die Bank ihren Bargeldbestand an dem betreffenden Tag erhöht.Das Geld ist gebucht und die Wertstellung ist auch erfolgt und eine Barauszahlung wurde beantragt.
Welches Geld ist angeblich nicht eingetroffen? Bei einer Überweisung wird kein Bargeld von einer Bank zur anderen geschickt.Der Kunde hat nach einer Wartezeit von über einer Woche nach dem Antrag auf Auszahlung der Summe noch keine Barauszahlung erhalten, das Geld ist noch nicht in der Bank eingetroffen.
Grüße, Susanne
Re: Dauer von Beantragung bis zu einer Barauszahlung
Handelt es sich um die Wertstellung eines Schecks?
Auszug aus den AGB einer Bank:
Auszug aus den AGB einer Bank:
Die Valuta wird vermutlich direkt erfolgen. Ein Zugriff wird vermutlich von der Freigabe der Bank abhängig sein.Inlandsschecks werden Ihrem Konto im Allgemeinen innerhalb von fünf Bankarbeitstagen nach Eingang gutgeschrieben. Die Gutschrift erfolgt vorbehaltlich der Einlösung durch die bezogene Bank. Ihre Schecks werden mit Buchungstag plus ein Bankarbeitstag wertgestellt.
Auslandsschecks und inländische Schecks in Fremdwährung werden Ihrem Konto so schnell wie möglich gutgeschrieben und mit Buchungstag plus zwei Bankarbeitstage wertgestellt. Die Gutschrift eines Auslandsschecks mit einem Gegenwert von mehr als 5.000 US-Dollar erfolgt nach dem tatsächlichen Geldeingang. Bis dahin können sechs bis acht Wochen vergehen.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Dauer von Beantragung bis zu einer Barauszahlung
Vielen Dank für die Antworten.
Es handelt sich um ein Girokonto, und laut der Bank (so der Kunde) ist ein so hoher Betrag dort nicht vorrätig und muss vorbestellt werden, also die Abhebung muss vorher angekündigt werden.
Aber eine so lange Zeit erscheint mir sehr fragwürdig...
Es handelt sich um ein Girokonto, und laut der Bank (so der Kunde) ist ein so hoher Betrag dort nicht vorrätig und muss vorbestellt werden, also die Abhebung muss vorher angekündigt werden.
Aber eine so lange Zeit erscheint mir sehr fragwürdig...
Re: Dauer von Beantragung bis zu einer Barauszahlung
Nö.Gobi hat geschrieben:Aber eine so lange Zeit erscheint mir sehr fragwürdig...
Recherchiert man bei vereinzelte Banken, taucht immer wieder die Aussage auf, dass Geldbeträge um hohen 5 stelligen Bereich wöchentlich geliefert werden. Somit scheint eine Wartezeit von 1 Woche nicht zwangsläufig ungewöhnlich zu sein. Nimmt man noch negative Faktoren wie Anmeldung des Abhebnungswunsches nach 14:00 Uhr, dann können da doch schnell mal 1,5 Wochen werden.
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Re: Dauer von Beantragung bis zu einer Barauszahlung
Na also, da haben wir es doch endlich. Leider ist das nur die halbe Antwort, also gibt es hier auch nur die halbe Information.Gobi hat geschrieben:Vielen Dank für die Antworten.
Es handelt sich um ein Girokonto, und laut der Bank (so der Kunde) ist ein so hoher Betrag dort nicht vorrätig und muss vorbestellt werden, also die Abhebung muss vorher angekündigt werden.
Aber eine so lange Zeit erscheint mir sehr fragwürdig...
1) "[...]Das Geld ist gebucht und die Wertstellung ist auch erfolgt[...]"
Das ist ohne Geldeingang unmöglich.
Girokonten sind täglich fällig. Sobald das Geld also auf dem Konto gebucht wurde kann darüber auch verfügt werden.
Genau das ist das Datum der Wertstellung. Ohne Geldeingang ginge die Verfügung aber nicht.
Damit ist der Widerspruch aus dem Eingangspost aber immer noch nicht aufgeklärt.
Re: Dauer von Beantragung bis zu einer Barauszahlung
Wieso?locarno hat geschrieben:Damit ist der Widerspruch aus dem Eingangspost aber immer noch nicht aufgeklärt.
Geld ist auf dem Konto. Es braucht halt, bis der hohe Geldbetrag in Bargeld in der Filiale ist.
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Re: Dauer von Beantragung bis zu einer Barauszahlung
Deshalb:
Kunde erhält (=hat noch nicht) einen Geldbetrag.
Aber
Das Geld ist gebucht
Das ist unmöglich. Verstoss GOB
Kunde erhält (=hat noch nicht) einen Geldbetrag.
Aber
Das Geld ist gebucht
Das ist unmöglich. Verstoss GOB
Re: Dauer von Beantragung bis zu einer Barauszahlung
Also wenn sie das meinen, dann versteh ich es so:Gobi hat geschrieben:Das Geld ist gebucht und die Wertstellung ist auch erfolgt und eine Barauszahlung wurde beantragt.
- Das Geld ist auf dem Konto angekommen und valutiert.
- Der Antrag bei der Filiale ist gestellt um das Geld in bar abheben zu können.
Wie verstehen sie es?
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Re: Dauer von Beantragung bis zu einer Barauszahlung
Vielen Dank, ktown. Dann besteht noch Hoffnung.
Locarno, ich bezog mich auf die Begrifflichkeit https://m.zinsen-berechnen.de/girokonto ... ellung.php - wollte damit eben sagen, dass das Geld eben verfügbar sein sollte.
Edit: Ja, ktown, genauso meinte ich es, danke.
Locarno, ich bezog mich auf die Begrifflichkeit https://m.zinsen-berechnen.de/girokonto ... ellung.php - wollte damit eben sagen, dass das Geld eben verfügbar sein sollte.
Edit: Ja, ktown, genauso meinte ich es, danke.
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