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Namensänderung

Verfasst: 23.11.18, 13:23
von Hertha1892
Liselotte Lustig hat geheiratet und heißt nun Liselotte Langstrumpf. Nachdem Liselotte einen neuen Personalausweis beantragt und erhalten hat, geht sie zur Bank und gibt ihre Namensänderung bekannt.

Die Bank besteht darauf, neben dem amtlichen Personalausweis einen Nachweis für den Grund der Namensänderung zu erhalten. Liselotte versteht den Sinn der Anfrage nicht. Schließlich dokumentiert der Personalausweis ihre korrekten Daten. Wenn der Bundesrepublik Deutschland die Nachweise ausgereicht haben, um ein geändertes Personaldokument auszustellen, sollte das der Bank reichen. Liselotte sieht nicht ein, der Bank ein weiteres Dokument zur Verfügung zu stellen, das Daten eines Dritten enthält. Sie fragt sich, mit welcher Rechtsgrundlage die Bank diese Dokumente einfordert. Würde Liselotte nun ein neues Konto eröffnen, müsste sie doch auch nicht belegen, wie sie zu ihren Personendaten gekommen ist.

Ist Liselotte im Recht, der Bank weitere Daten zu verweigern?

Grüße Hertha1892

Re: Namensänderung

Verfasst: 23.11.18, 13:37
von SusanneBerlin
Liselotte sieht nicht ein, der Bank ein weiteres Dokument zur Verfügung zu stellen, das Daten eines Dritten enthält.
Wieso Daten eines Dritten?

Wenn man ein Kästchen ankreuzt "Grund der Namensänderung: Heirat" sind das doch nicht die Daten eines Dritten, den neuen Nachnamen der Liselotte kennt die Bank doch sowieso, das ist ein Teil von Liselottes Datensatz und kein Drittpersonendatum, auch wenn es mutmaßlich auch der Name des Ehegatten ist. Oder verlangt die Bank im Falle dass "Heirat" angekreuzt wird, auch "wenn JA, wen?" Vor-, Nachname und Geburtsdatum des Ehegatten?


Wenn man mit der Angabe des Ehenamens die Datenschutzrechte des Ehegatten verletzen würde, denn gehen die Probleme doch schon viel früher los: "Meinen Nachnamen darf ich nicht sagen, das verletzt den Datenschutz meiner Eltern, die heißen nämlich genauso und ich muss Ihnen nicht sagen, wie meine Eltern heißen."

Edit: Jetzt fiel der Groschen. Mit dem "Dokument, das die Daten eines Dritten enthält" ist wahrscheinlich die Heiratsurkunde gemeint. Ich stimme Ihnen zu, dass die Bank das nichts angeht. Andererseits können Girokonten von der Bank grundlos gekündigt werden. Wenn die Bank das Girokonto kündigt weil sie die Heiratsurkunde nicht sehen durfte... ich weiß nicht ob das vorkommt. Machen könnte man dagegen aber nichts.

Re: Namensänderung

Verfasst: 23.11.18, 14:54
von Hertha1892
Genau, die Bank will die Heiratsurkunde sehen. Wenn das im § xy BankG so steht - in Ordnung. Aber wenn es dafür keine Rechtsgrundlage gibt, sieht Liselotte keinen Grund, diese zu liefern.

Bevor sie jetzt der Bank schreibt "schicke ich nicht, da dafür keine Rechtsgrundlage besteht", wollte Liselotte mal nach Erfahrungen fragen. :)

Grüße Hertha1892

Re: Namensänderung

Verfasst: 23.11.18, 15:09
von hambre
Im Personalausweis steht nach meiner Kenntnis nicht "Liselotte Langstrumpf geb. Lustig", sondern nur "Liselotte Langstrumpf". Wie soll die Bank dann sicherstellen, dass Liselotte Lustig und Liselotte Langstrumpf identisch sind.
Würde Liselotte nun ein neues Konto eröffnen, müsste sie doch auch nicht belegen, wie sie zu ihren Personendaten gekommen ist.
Nein, das müsste sie nicht. Dann besteht aber auch nicht die Gefahr, dass Liselotte Langstrumpf und Liselotte Lustig unterschiedliche Personen sind.
Wenn der Bundesrepublik Deutschland die Nachweise ausgereicht haben, um ein geändertes Personaldokument auszustellen, sollte das der Bank reichen.
Diese Argumentation verstehe ich nicht. Der Bundesrepublik Deutschland ist doch bekannt, warum der Name geändert wurde, weil sie selbst (durch das Standesamt) die entsprechende Urkunde ausgestellt hat.

Re: Namensänderung

Verfasst: 23.11.18, 16:16
von Hertha1892
Diese Argumentation verstehe ich nicht. Der Bundesrepublik Deutschland ist doch bekannt, warum der Name geändert wurde, weil sie selbst (durch das Standesamt) die entsprechende Urkunde ausgestellt hat.
Eben! Damit ist dokumentiert, dass der rechtliche Hintergrund der Namensänderung korrekt ist. DAS sollte der Bank doch reichen.
Im Personalausweis steht nach meiner Kenntnis nicht "Liselotte Langstrumpf geb. Lustig", sondern nur "Liselotte Langstrumpf". Wie soll die Bank dann sicherstellen, dass Liselotte Lustig und Liselotte Langstrumpf identisch sind.
Doch, da steht "Liselotte Langstrumpf, geb. Lustig".

Grüße Hertha1892

Re: Namensänderung

Verfasst: 23.11.18, 17:13
von Celestro
Was hätte denn im fiktiven Fall der Bankmitarbeiter zu der Frage "Datenschutz / Daten von Dritten" gesagt ?

Re: Namensänderung

Verfasst: 23.11.18, 18:15
von khmlev
Der Personalausweis ist kein Nachweis über die Namensänderung. Der Personalausweis dokumentiert nur den Namen zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Ausstellung des Ausweises.

Der Nachweis der Namensänderung erfolgt durch eine Personenstandsurkunde der zuständigen Behörde. Will man die Heiratsurkunde nicht vorlegen, muss man sich einen entsprechenden Nachweis, beschränkt auf die eigene Person, bei der zuständigen Behörde besorgen. Dies wäre dann vermutlich das Standesamt bei dem die Hochzeit beurkundet wurde, da dort das entsprechende Personenstandsregister geführt wird.

Re: Namensänderung

Verfasst: 23.11.18, 20:02
von Hertha1892
Die Bank (in dem Fall die von (Wortsperre: Firma)) hat die Unterlagen schriftlich angefordert. Deshalb hat Liselotte noch nicht dort gefragt.


@khmlev: Soweit so klar. Die Frage ist aber: mit welcher Rechtsgrundlage kann die Bank sagen: die Legitimation durch den Personalausweis reicht nicht, wir hätten gerne die zugehörige Urkunde.


Grüße Hertha1892

Re: Namensänderung

Verfasst: 24.11.18, 09:37
von khmlev
Die einzigste Grundlage die mir dazu einfällt, ist der Kontovertrag zwischen Bank und Kunde.

Das Geldwäschegesetz sieht die Identifizierung durch amtlichen Lichtbildausweis vor, so dass nach Nämensänderung in diesem Fall
jedenfalls der Perso ausreichen müsste.

Re: Namensänderung

Verfasst: 25.11.18, 16:23
von derblacky
Neben GwG spielt auch die AO immer noch eine Rolle, aber selbst da sollte der PA ausreichend sein.
Die Frage ist aber: mit welcher Rechtsgrundlage kann die Bank sagen: die Legitimation durch den Personalausweis reicht nicht, wir hätten gerne die zugehörige Urkunde.
Die sollte die Bank dann ja wohl benennen können, mir fällt keine ein. Ansonsten: meist reicht kurzer Verweis auf Einschalten Ombudsmann d. Banken ... und dann ggfls. auch einschalten.

Was mich allerdings wundert: wieso fordert die Bank schriftlich an? Wie wurde der neue Ausweis denn "vorgelegt"? Post-ID, persönliche Vorsprache?

Tschau
Majo

Re: Namensänderung

Verfasst: 25.11.18, 19:57
von Hertha1892
Ja, der Personalausweis wurde kopiert (was ja eigentlich auch nicht zulässig ist) und zusammen mit der Meldung der Namensänderung vom Kundenschalter des größeren Möbelhauses an die Zentrale geschickt und diese hat sich dann schriftlich gemeldet.

Grüße Hertha1892

Re: Namensänderung

Verfasst: 25.11.18, 20:07
von khmlev
Hertha1892 hat geschrieben:Personalausweis wurde kopiert (was ja eigentlich auch nicht zulässig ist)
Das Geldwäschegesetz erlaubt die Kopie des Ausweises, zur Dokumentation der Identifizierung.