Geld im Geldautomat vergessen, dann weg – was tun...?
Moderator: FDR-Team
Geld im Geldautomat vergessen, dann weg – was tun...?
Hallo,
man stelle sich folgenden theoretischen Fall vor:
Ein Kunde vergisst, sein Geld aus dem Geldautomat mitzunehmen.
Da er sich erinnert, dass niemand nach ihm auf den Automaten "wartete", geht er davon aus, dass das Geld wieder eingezogen wurde. Um zu sehen, wie lange so ein Einzug dauert, hebt er erneut Geld ab, wartet aber sehr lange, bis er es entnimmt – genau gesagt solange, bis der Automat in genau der Sekunde der Entnahme anzeigt: "Das Geld wurde wieder eingezogen" (nach ca. 30 Sekunden). Am Tag darauf ist der betreffende Automat außer Betrieb...
Da die Bank des Kunden in solchen Fällen aber nicht automatisch zurückbucht/korrigiert (mir fehlt das fachliche Vokabular), sondern so tut, als sei das Geld mitgenommen worden (schlimm genug, dass das rechtmäßig ist), reklamiert der Kunde den Fall (also den ersten, mit dem vergessenen Geld).
3 Monate und 5 Nachfragen später erhält er folgende Mitteilung: "Der reklamierte Betrag wurde ordnungsgemäß und ohne Störung ausgezahlt, d.h. es ist keine Differenz im Automaten entstanden. Somit können wir auch keine Erstattung vornehmen."
Welche rechtlichen Möglichkeiten hat der Kunde nun, wenn er:
a) dies nicht glaubt und bewiesen haben möchte?
b) der Bank glaubt – was aber bedeutet, dass vor dem Einzug des Geldes doch ein anderer Kunde kam und das Geld gestohlen hat?
Zur Info: Die Entnahme durch einen anderen Kunden erfüllt den Staftatbestand des Diebstahls.
Müsste die Bank also das Überwachungsvideo des Automaten preisgeben, um zu schauen, ob/wer in direktem Anschluss den Automat nutzte und das Geld stahl?
Oder wie wäre in so einem Fall der korrekte rechtliche Ablauf?
Danke und Grüße
T.
man stelle sich folgenden theoretischen Fall vor:
Ein Kunde vergisst, sein Geld aus dem Geldautomat mitzunehmen.
Da er sich erinnert, dass niemand nach ihm auf den Automaten "wartete", geht er davon aus, dass das Geld wieder eingezogen wurde. Um zu sehen, wie lange so ein Einzug dauert, hebt er erneut Geld ab, wartet aber sehr lange, bis er es entnimmt – genau gesagt solange, bis der Automat in genau der Sekunde der Entnahme anzeigt: "Das Geld wurde wieder eingezogen" (nach ca. 30 Sekunden). Am Tag darauf ist der betreffende Automat außer Betrieb...
Da die Bank des Kunden in solchen Fällen aber nicht automatisch zurückbucht/korrigiert (mir fehlt das fachliche Vokabular), sondern so tut, als sei das Geld mitgenommen worden (schlimm genug, dass das rechtmäßig ist), reklamiert der Kunde den Fall (also den ersten, mit dem vergessenen Geld).
3 Monate und 5 Nachfragen später erhält er folgende Mitteilung: "Der reklamierte Betrag wurde ordnungsgemäß und ohne Störung ausgezahlt, d.h. es ist keine Differenz im Automaten entstanden. Somit können wir auch keine Erstattung vornehmen."
Welche rechtlichen Möglichkeiten hat der Kunde nun, wenn er:
a) dies nicht glaubt und bewiesen haben möchte?
b) der Bank glaubt – was aber bedeutet, dass vor dem Einzug des Geldes doch ein anderer Kunde kam und das Geld gestohlen hat?
Zur Info: Die Entnahme durch einen anderen Kunden erfüllt den Staftatbestand des Diebstahls.
Müsste die Bank also das Überwachungsvideo des Automaten preisgeben, um zu schauen, ob/wer in direktem Anschluss den Automat nutzte und das Geld stahl?
Oder wie wäre in so einem Fall der korrekte rechtliche Ablauf?
Danke und Grüße
T.
Re: Geld im Geldautomat vergessen, dann weg – was tun...?
Als erstes ist es mal eine Fundsache.tony hat geschrieben:Die Entnahme durch einen anderen Kunden erfüllt den Staftatbestand des Diebstahls.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Geld im Geldautomat vergessen, dann weg – was tun...?
Dachte ich auch. Aber die generelle Auskunft von Banken dazu ist, dass es Diebstahl sei.
Siehe z.B. aber auch hier:
https://www.just-und-partner.de/abc/geldfund/
oder hier:
https://www.waz.de/staedte/bottrop/unbe ... 28673.html
Bei Fundsache: Dann müsste der Finder diesen Fund ja melden.
So oder so: wie wären die gestellten Fragen zu beantworten?
Danke.
Siehe z.B. aber auch hier:
https://www.just-und-partner.de/abc/geldfund/
oder hier:
https://www.waz.de/staedte/bottrop/unbe ... 28673.html
Bei Fundsache: Dann müsste der Finder diesen Fund ja melden.
So oder so: wie wären die gestellten Fragen zu beantworten?
Danke.
Re: Geld im Geldautomat vergessen, dann weg – was tun...?
Man könnte z.B. zur Polizei gehen und Anzeige erstatten.
Kann gut sein, dass die dann die Bank fragen, ob ein Video (noch) vorhanden ist.
Kann gut sein, dass die dann die Bank fragen, ob ein Video (noch) vorhanden ist.
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Re: Geld im Geldautomat vergessen, dann weg – was tun...?
Nachfragen wird sie ziemlich sicher. Allerdings ist das nach der Zeitspanne nicht zu erwarten, es sei denn, die Bank hat die betreffende Sequenz gesichert. Möglich....FM hat geschrieben:Kann gut sein, dass die dann die Bank fragen, ob ein Video (noch) vorhanden ist.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
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Re: Geld im Geldautomat vergessen, dann weg – was tun...?
Auf den Seiten der Polizei Fahndungen sind die "Auffindenden" Personen die Geld am Geldautomaten "gefunden" haben wegen "Unterschlagung" gelegentlich gesucht.
Dank der Aufzeichnungen am Geldautomat wird die "Auszeichnungsurkunde für den ehrlichen Finder" sogar mit Foto übermittelt.
Dank der Aufzeichnungen am Geldautomat wird die "Auszeichnungsurkunde für den ehrlichen Finder" sogar mit Foto übermittelt.
Re: Geld im Geldautomat vergessen, dann weg – was tun...?
Welche Möglichkeiten hat der Kunde aber, wenn er der Bank nicht glaubt? Z.B. weil er sich noch neben dem Automat aufhielt und gesehen hätte, wenn innerhalb 30 Sekunden jemand anderes dort gewesen wäre.
Wer ist hier in der Beweispflicht? Und was kann man einfordern?
Kann der Kunde z.B. auch ohne Polizei eine Sichtung der Überwachungsvideos beantragen/fordern?
Wer ist hier in der Beweispflicht? Und was kann man einfordern?
Kann der Kunde z.B. auch ohne Polizei eine Sichtung der Überwachungsvideos beantragen/fordern?
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Re: Geld im Geldautomat vergessen, dann weg – was tun...?
Das, was man immer machen kann, wenn man glaubt eine Forderung gegen jemanden zu haben: die Bank auf Zahlung verklagen.tony hat geschrieben:Welche Möglichkeiten hat der Kunde aber, wenn er der Bank nicht glaubt? Z.B. weil er sich noch neben dem Automat aufhielt und gesehen hätte, wenn innerhalb 30 Sekunden jemand anderes dort gewesen wäre.
Vor Gericht gilt: derjenige der eine Forderung einklagt, muss beweisen dass die Forderung besteht. Einfordern kann man alles, was man möchte, d.h. was er denkt was ihm zusteht.Wer ist hier in der Beweispflicht? Und was kann man einfordern?
Fordern kann er alles, die Bank ist nicht verpflichtet diesem Wunsch nachzukommen, sie darf es gar weil die Bank aus Datenschutzgründen keine Daten und Filmaufnahmen von Kunden einem anderen Kunden zeigen darf.Kann der Kunde z.B. auch ohne Polizei eine Sichtung der Überwachungsvideos beantragen/fordern?
Grüße, Susanne
Re: Geld im Geldautomat vergessen, dann weg – was tun...?
Danke, das ist alles sehr schlüssig.
Wobei die Frage ist: wie soll man etwas beweisen, wenn man auf die entsprechenden Daten/Beweismittel keinen Zugriff hat?
Ich meinte aber auch gar nicht, dass der Kunde die Videos einsehen soll, sondern dass die Bank das tun soll – und den Dieb ggf. identifizieren.
Da ist die Frage: kann die Bank sagen "Nö, interessiert uns nicht, ist ja Ihr Geld, nicht unseres. Und der Dieb ist ja auch unser Kunde".
Oder gibt es in so einem Fall eine Verpflichtung, dem nachzugehen?
Zumindest gegenüber der Polizei, wenn man dort Strafanzeige gegen Unbekannt stellt?
Wobei die Frage ist: wie soll man etwas beweisen, wenn man auf die entsprechenden Daten/Beweismittel keinen Zugriff hat?
Ich meinte aber auch gar nicht, dass der Kunde die Videos einsehen soll, sondern dass die Bank das tun soll – und den Dieb ggf. identifizieren.
Da ist die Frage: kann die Bank sagen "Nö, interessiert uns nicht, ist ja Ihr Geld, nicht unseres. Und der Dieb ist ja auch unser Kunde".
Oder gibt es in so einem Fall eine Verpflichtung, dem nachzugehen?
Zumindest gegenüber der Polizei, wenn man dort Strafanzeige gegen Unbekannt stellt?
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Re: Geld im Geldautomat vergessen, dann weg – was tun...?
Der erste Schritt, den man schon vor Monaten hätte tun sollen, ist eben genau diesen Strafantrag.
Aber wie schon gesagt: Wenn die Bank diese Sequenz nicht vorsorglich gesichert hat, sind die Aufnahmen längst gelöscht. In Zeiten der DSGVO wird da noch schneller gelöscht als früher vielleicht.
Aber wie schon gesagt: Wenn die Bank diese Sequenz nicht vorsorglich gesichert hat, sind die Aufnahmen längst gelöscht. In Zeiten der DSGVO wird da noch schneller gelöscht als früher vielleicht.
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Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
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Re: Geld im Geldautomat vergessen, dann weg – was tun...?
Ich hab mir die Seite der Polizei angesehen. Die Menschen, die da mit Foto gesucht werden, haben nicht bloß herumliegendes "Geld am Geldautomaten gefunden", sondern sie werden wegen "Taschendiebstahl und Computerbetrug" gesucht d.h. jemand hat die EC-Karte oder die ganze Tasche geklaut und der oder die Gefilmte versuchte mit den fremden EC-Karten Geld abzuheben.Zafilutsche hat geschrieben:Auf den Seiten der Polizei Fahndungen sind die "Auffindenden" Personen die Geld am Geldautomaten "gefunden" haben wegen "Unterschlagung" gelegentlich gesucht.
Dank der Aufzeichnungen am Geldautomat wird die "Auszeichnungsurkunde für den ehrlichen Finder" sogar mit Foto übermittelt.
Grüße, Susanne
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Re: Geld im Geldautomat vergessen, dann weg – was tun...?
Das ist richtig. Ich hatte in der Vergangenheit mehrfach schon bei den Beschreibungen gelesen, das ein Kunde das Geld vergessen hatte auch zu entnehmen und die nachfolgende Person das Geld aus dem Schacht entnommen hatte und dabei videografiert worden ist. Das in den zahlreichen anderen Fällen auch andere Delikte vorgetragen werden, bedarf aber keiner Diskussion, oder?SusanneBerlin hat geschrieben: Die Menschen, die da mit Foto gesucht werden, haben nicht bloß herumliegendes "Geld am Geldautomaten gefunden", sondern EC-Karten gefunden oder geklaut und mit den fremden EC-Karten versucht oder tatsächlich Geld abgehoben.
Re: Geld im Geldautomat vergessen, dann weg – was tun...?
Die Fahndungsfotos zeigen in den meisten Fällen nur Kopf und Oberkörper der Person, aber nicht das Bedienfeld und Geldausgabefach (dann würden sie ja auch das Eingeben der PIN aufnehmen). Man würde also kaum erkennen, ob jemand schon dort liegendes Geld mitnimmt, zur Seite legt, oder ob überhaupt welches da war.
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Re: Geld im Geldautomat vergessen, dann weg – was tun...?
Das zeichnet u.a die Bank ( der Betreiber) alles auf. Es müssen doch nicht alle Informationen veröffentlicht werden.FM hat geschrieben: (dann würden sie ja auch das Eingeben der PIN aufnehmen). ...
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Re: Geld im Geldautomat vergessen, dann weg – was tun...?
Die PIN (aka Geheimzahl) wird sicher nicht in jedem Geldautomat aufgezeichnet. Wenn überhaupt, dann lediglich ob die Eingabe OK oder nicht OK war.Zafilutsche hat geschrieben:Das zeichnet u.a die Bank ( der Betreiber) alles auf.
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