
Ex-Partner löst Kredit vorzeitig ab
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Re: Ex-Partner löst Kredit vorzeitig ab
Das kann was geben, wenn es nur noch darum geht: Kannst du es Belegen/Beweisen? Nun ja, wer es mag 

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Re: Ex-Partner löst Kredit vorzeitig ab
Man braucht keinen Beleg für die Vereinbarung, dass bei einem gemeinsamen Darlehen jeder Darlehensnehmer den halben Betrag bezahlen muss, weil das die gesetzliche Regelung ist, und dass das Darlehen existiert hat (auch wenn es mittlerweile zurückbezahlt ist), darüber gibt es sicherlich einen Beleg.ktown hat geschrieben:Es gibt keinen mehr und bezüglich der Vereinbarung, dass anteilig weiter zu bezahlen ist gibt es sicherlich keinen Beleg.











Grüße, Susanne
Re: Ex-Partner löst Kredit vorzeitig ab
1. Wo gebe ich Tips? Ich denke nur laut.
2. Es bezweifelt auch niemand, dass anteilig jeder für diese Kredit haftet wenn er nicht bedient wird. Wer ihn bedient ist aber im BGB nicht geregelt und ist letztlich dem Kreditgeber auch vollkommen wurscht.
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2. Es bezweifelt auch niemand, dass anteilig jeder für diese Kredit haftet wenn er nicht bedient wird. Wer ihn bedient ist aber im BGB nicht geregelt und ist letztlich dem Kreditgeber auch vollkommen wurscht.
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Kennen sie ein Beziehungsende das schadlos über die Bühne geht und wie mir scheint, weiß der Hausherr wie er seine Pfründe sichert.Zafilutsche hat geschrieben: ↑25.06.19, 14:07 Das kann was geben, wenn es nur noch darum geht: Kannst du es Belegen/Beweisen? Nun ja, wer es mag

Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Ex-Partner löst Kredit vorzeitig ab
Ich habe das Gefühl, dass die TE sich über den Tisch ziehen lässt, indem sie den Konsumkredit mit abzahlt aber andererseits auf den Kindesunterhalt verzichtet.
Nichtsdestotrotz, jeweils einzeln betrachtet gibt es für gemeinsame Kredite und für Kindesunterhalt gesetzliche Regelungen.
Nichtsdestotrotz, jeweils einzeln betrachtet gibt es für gemeinsame Kredite und für Kindesunterhalt gesetzliche Regelungen.
Hier irren sie sich. Für einen gemeinsamen Kredit haften die beiden Kreditnehmer gesamtschuldnerisch. D.h. jeder haftet für die volle Summe und nicht bloß anteilig.ktown hat geschrieben:2. Es bezweifelt auch niemand, dass anteilig jeder für diese Kredit haftet wenn er nicht bedient wird.
Sie betrachten es aus der Warte des Kreditgebers, es gibt jedoch auch gesetzliche Regelungen für die Abzahlung des gemeinsamen Darlehens im Innenverhältnis. Und hierbei sagt das Gesetz: Wer mehr als die Hälfte eines gemeinsamen Kredits an den Darlehensgeber leistet, darf vom anderen Darlehensnehmer den Ausgleich im Innenverhältnis verlangen.ktown hat geschrieben:Wer ihn bedient ist aber im BGB nicht geregelt und ist letztlich dem Kreditgeber auch vollkommen wurscht.
Grüße, Susanne
Re: Ex-Partner löst Kredit vorzeitig ab
Was jetzt hier zweitrangig ist, weil es ihn ja nicht mehr gibt.SusanneBerlin hat geschrieben: ↑25.06.19, 14:44 Hier irren sie sich. Für einen gemeinsamen Kredit haften die beiden Kreditnehmer gesamtschuldnerisch. D.h. jeder haftet für die volle Summe und nicht bloß anteilig.

SusanneBerlin hat geschrieben: ↑25.06.19, 14:44 Hier irren sie sich. Für einen gemeinsamen Kredit haften die beiden Kreditnehmer gesamtschuldnerisch. D.h. jeder haftet für die volle Summe und nicht bloß anteilig.

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Re: Ex-Partner löst Kredit vorzeitig ab
Noch nie von Gesamtschuldnerhaftung gehört? § 421 BGB
Es ging auch nie um Forderungen des Darlehensgebers, sondern um die Forderung des Mitdarlehensnehmers (dem Noch-Ehemann). Und der hat das Recht, vom anderen Mitdarlehensnehmer einen Ausgleich zu fordern. (§ 426 Abs 2 BGB)ktown hat geschrieben:Was jetzt hier zweitrangig ist, weil es ihn ja nicht mehr gibt.
Grüße, Susanne
Re: Ex-Partner löst Kredit vorzeitig ab
Sorry ich hatte falsch zitiert:
In welchem Paragraph steht das?
SusanneBerlin hat geschrieben: ↑25.06.19, 14:44 Wer mehr als die Hälfte eines gemeinsamen Kredits an den Darlehensgeber leistet, darf vom anderen Darlehensnehmer den Ausgleich im Innenverhältnis verlangen.

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Re: Ex-Partner löst Kredit vorzeitig ab
§ 426 Abs 2 BGBktown hat geschrieben: ↑25.06.19, 16:32 Sorry ich hatte falsch zitiert:
SusanneBerlin hat geschrieben: ↑25.06.19, 14:44 Wer mehr als die Hälfte eines gemeinsamen Kredits an den Darlehensgeber leistet, darf vom anderen Darlehensnehmer den Ausgleich im Innenverhältnis verlangen.In welchem Paragraph steht das?
Was schockiert Sie daran?
Grüße, Susanne
Re: Ex-Partner löst Kredit vorzeitig ab
Das mir das bisher nicht aufgefallen war. 

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Re: Ex-Partner löst Kredit vorzeitig ab
Das gilt für alle Arten von Schuldverhältnissen, z.B. auch für ein gemeinsames Mietverhältnis z.B 2 Studenten beziehen eine Wohnung als WG. Soll derjenige, der die (volle gemeinsame) Miete an den Vermieter überweist, in dem Augenblick in dem er die Überweisung abschickt, den Anspruch darauf verlieren dass der Mitbewohner ihm seinen halben Anteil an der Miete gibt? 

Grüße, Susanne
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