Max.Überweisungsbetrag ohne Geldwäsche-Verdacht?
Moderator: FDR-Team
Max.Überweisungsbetrag ohne Geldwäsche-Verdacht?
Wieviel Euro kann man denn seit der Gesetzesänderung von einem inländischen Konto/Bank auf ein anderes inländisches Konto/Bank überweisen
ohne in Geldwäsche-Verdacht zu geraten?
Bzw. ohne von der Empfängerbank aufgefordert zu werden die Geldherkunft nachzuweisen?
Ist das unterschiedlich je nach Institut?
Oder abhängig ob der sendende Kontoinhaber gleich dem Empfänger ist?
Wie gesagt: Ich rede NICHT von Bareinzahlungen oder Verkauf von Rohstoffen/Gold/Wertpapieren/Bitcoin/Devisen.
Sondern von einer reinen digitalen inländischen Überweisung von Euro.
Tobias
ohne in Geldwäsche-Verdacht zu geraten?
Bzw. ohne von der Empfängerbank aufgefordert zu werden die Geldherkunft nachzuweisen?
Ist das unterschiedlich je nach Institut?
Oder abhängig ob der sendende Kontoinhaber gleich dem Empfänger ist?
Wie gesagt: Ich rede NICHT von Bareinzahlungen oder Verkauf von Rohstoffen/Gold/Wertpapieren/Bitcoin/Devisen.
Sondern von einer reinen digitalen inländischen Überweisung von Euro.
Tobias
Re: Max.Überweisungsbetrag ohne Geldwäsche-Verdacht?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Max.Überweisungsbetrag ohne Geldwäsche-Verdacht?
Zuletzt geändert von ktown am 29.04.20, 17:29, insgesamt 2-mal geändert.
Grund: Link korrigiert
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Re: Max.Überweisungsbetrag ohne Geldwäsche-Verdacht?
In Verdacht kann man immer geraten, völlig betragsunabhängig.tobwen hat geschrieben: ↑29.04.20, 15:13 Wieviel Euro kann man denn seit der Gesetzesänderung von einem inländischen Konto/Bank auf ein anderes inländisches Konto/Bank überweisen
ohne in Geldwäsche-Verdacht zu geraten?
Bzw. ohne von der Empfängerbank aufgefordert zu werden die Geldherkunft nachzuweisen?
Ist das unterschiedlich je nach Institut?
Oder abhängig ob der sendende Kontoinhaber gleich dem Empfänger ist?
Wie gesagt: Ich rede NICHT von Bareinzahlungen oder Verkauf von Rohstoffen/Gold/Wertpapieren/Bitcoin/Devisen.
Sondern von einer reinen digitalen inländischen Überweisung von Euro.
Tobias

(z.B. abweichend "große" Summen im Vergleich zum bisherigen Kontonutzungsverhalten)
Die Filter, die das AML der Banken dazu nutzen sind individuell und anpassbar.
Allerdings wird die Bank keinen Nachweis der Geldherkunft verlangen, sie wird eine Meldung an die Behörden machen. Diese prüfen dann weitergehend und wenden sich dann ggfls. an den Bankkunden und verlangen irgendwas

Tschau
Majo
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Re: Max.Überweisungsbetrag ohne Geldwäsche-Verdacht?
Man kann überweisen soviel man will aber laut §67 der Aussenwirtschaftsverordnung muss man ab 12500.-€ den Betrag der Bundesbank melden.
Dann kann man sich entspannt zurück lehnen und abwarten ob seitens des Zolls Ermittlungen erfolgen wegen Geldwäsche, bei denen sich dann heraus stellt, dass es keine Geldwäsche ist. b..m.
Dann kann man sich entspannt zurück lehnen und abwarten ob seitens des Zolls Ermittlungen erfolgen wegen Geldwäsche, bei denen sich dann heraus stellt, dass es keine Geldwäsche ist. b..m.
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Re: Max.Überweisungsbetrag ohne Geldwäsche-Verdacht?
Üblicherweise höchstens soviel wie man inkl. Dispo hat.

Das ist wie hier schon geschrieben unabhängig vom Betrag. Ein Kriterium um aufzufallen ist, wenn man immer nur Rechnung an die selben Konten bezahlt und dann plötzlich eine große Summe ohne näheren Bezug im Ü-Text an ein erstmalig benutztes Konto. Gleiches gilt beim Erhalt von Geldern. Plötzlich Gutschriften in ungewöhnlicher Höhe fallen auf im System.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
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Re: Max.Überweisungsbetrag ohne Geldwäsche-Verdacht?
Schön gesehen. Hat aber mit der Frage des TE nichts zu tun.barbara müller hat geschrieben: ↑17.09.20, 21:45Man kann überweisen soviel man will aber laut §67 der Aussenwirtschaftsverordnung muss man ab 12500.-€ den Betrag der Bundesbank melden.
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Re: Max.Überweisungsbetrag ohne Geldwäsche-Verdacht?
Na dann legen Sie doch mal dar warum es mit der gestellten Frage nichts zu tun hat. Behaupten kann jeder, beweisen nicht. b.m.
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Re: Max.Überweisungsbetrag ohne Geldwäsche-Verdacht?
2x Inland. Könnte man vermuten, dass die AWV hier nicht einschlägig ist.
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Re: Max.Überweisungsbetrag ohne Geldwäsche-Verdacht?
Oh. Weia.barbara müller hat geschrieben: ↑19.09.20, 18:40 Na dann legen Sie doch mal dar warum es mit der gestellten Frage nichts zu tun hat. Behaupten kann jeder, beweisen nicht. b.m.
Re: Max.Überweisungsbetrag ohne Geldwäsche-Verdacht?
200k€ gingen ohne Probleme......
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