Wann darf Bank Baufinanzierung kündigen
Moderator: FDR-Team
Wann darf Bank Baufinanzierung kündigen
Die Kreditraten werden gezahlt.
Die Ehefrau ist wegen krebserkrankung rentner, er hat hat höhere Anstellung und verdient gut.
Wegen der Erkrankung kam es zu Mahnverfahren und wohl auch einer Schufameldung.
Kann die Bank trotz das gezahlt wird den Kredit kündigen
Die Ehefrau ist wegen krebserkrankung rentner, er hat hat höhere Anstellung und verdient gut.
Wegen der Erkrankung kam es zu Mahnverfahren und wohl auch einer Schufameldung.
Kann die Bank trotz das gezahlt wird den Kredit kündigen
Re: Wann darf Bank Baufinanzierung kündigen
Das kann nicht sein. Ein Mahnverfahren wird z.B. bei ausbleibenden Zahlungen eingeleitet, nicht wegen einer Erkrankung.
Das ergibt sich aus dem Vertrag.
Re: Wann darf Bank Baufinanzierung kündigen
[quote=fodeure post_id=1878574 time=1595696449 user_id=92037]
[quote=bubuan post_id=1878572 time=1595695889 user_id=4362]Wegen der Erkrankung kam es zu Mahnverfahren und wohl auch einer Schufameldung.[/quote]Das kann nicht sein. Ein Mahnverfahren wird z.B. bei ausbleibenden Zahlungen eingeleitet, nicht wegen einer Erkrankung.
Das Mahnverfahren bezig sich nicht auf die Bank, sondern auf andere Rechnungen, welche wegen Krankenhausaufenthalt zu spät gezahlt werden konnten.
[quote=bubuan post_id=1878572 time=1595695889 user_id=4362]Kann die Bank trotz das gezahlt wird den Kredit kündigen[/quote]Das ergibt sich aus dem Vertrag.
[/quote]
Wo findet man das im Vertrag?
[quote=bubuan post_id=1878572 time=1595695889 user_id=4362]Wegen der Erkrankung kam es zu Mahnverfahren und wohl auch einer Schufameldung.[/quote]Das kann nicht sein. Ein Mahnverfahren wird z.B. bei ausbleibenden Zahlungen eingeleitet, nicht wegen einer Erkrankung.
Das Mahnverfahren bezig sich nicht auf die Bank, sondern auf andere Rechnungen, welche wegen Krankenhausaufenthalt zu spät gezahlt werden konnten.
[quote=bubuan post_id=1878572 time=1595695889 user_id=4362]Kann die Bank trotz das gezahlt wird den Kredit kündigen[/quote]Das ergibt sich aus dem Vertrag.
[/quote]
Wo findet man das im Vertrag?
Re: Wann darf Bank Baufinanzierung kündigen
Es ist zwar nachvollziehbar, daß durch die Umstände einiges durcheinander gekommen ist, aber letztendlich spielt es keine Rolle, warum die Rechnungen zu spät gezahlt wurden.
Dort, wo es geschrieben steht. Sorry, aber eine bessere Antwort kann man nur dann geben, wenn man den Vertrag kennt.
Re: Wann darf Bank Baufinanzierung kündigen
Ich würde mal unter Kündigung nachschauen. 

Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Wann darf Bank Baufinanzierung kündigen
Solange die Raten der Bank gezahlt wurden, warum sollten die Kündigen dürfen....
Alles was außenrum ist geht die, solange die Gesamtliquidität gewährleistet ist, nix an
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Re: Wann darf Bank Baufinanzierung kündigen
Ein Kündigungsrecht allein wegen einer negativen Schufamitteilung gibt es nicht und kann m. E. auch nicht wirksam vereinbart werden. Es gibt aber den § 490 Abs. 1 BGB:
Falls sich die Schufa tatsächlich verschlechtert hat, kann es sinnvoll sein, aktiv auf die Bank zuzugehen und etwaige Bedenken auszuräumen.
Es kommt also darauf an, ob sich die Vermögensverhältnisse geändert haben.Wenn in den Vermögensverhältnissen des Darlehensnehmers oder in der Werthaltigkeit einer für das Darlehen gestellten Sicherheit eine wesentliche Verschlechterung eintritt oder einzutreten droht, durch die die Rückzahlung des Darlehens, auch unter Verwertung der Sicherheit, gefährdet wird, kann der Darlehensgeber den Darlehensvertrag vor Auszahlung des Darlehens im Zweifel stets, nach Auszahlung nur in der Regel fristlos kündigen.
Falls sich die Schufa tatsächlich verschlechtert hat, kann es sinnvoll sein, aktiv auf die Bank zuzugehen und etwaige Bedenken auszuräumen.
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Re: Wann darf Bank Baufinanzierung kündigen
Ich vermute die Krux ist in der Risikoveränderung zu suchen. Im Vertrag werden wahrscheinlich entsprechende Klauseln zu finden sein.
Wenn also durch eine schwere Krankheit nur noch ein "Alleinverdiener" unterwegs ist ändert sich vermutlich der "Score" der Bank (Hausbank?). Kommen zu dem erhöhten Risiken tatsächlich Mahnungen oder gar Einträge, kann ich mir durchaus vorstellen, dass es der Bank schlicht zu heiss wird oder geworden ist, und dann eher die "Reißleine" gezogen wird.
Wenn also durch eine schwere Krankheit nur noch ein "Alleinverdiener" unterwegs ist ändert sich vermutlich der "Score" der Bank (Hausbank?). Kommen zu dem erhöhten Risiken tatsächlich Mahnungen oder gar Einträge, kann ich mir durchaus vorstellen, dass es der Bank schlicht zu heiss wird oder geworden ist, und dann eher die "Reißleine" gezogen wird.
Bei manchen Staaten gilt derjenige als viel gefährlicher, der auf den Schmutz hinweist, als der, der ihn gemacht hat. [Freiheit f. Assange]
Re: Wann darf Bank Baufinanzierung kündigen
So eine "Automatik" dürfte ziemlich sicher rechtswidrig sein, es macht aber auch für die Bank keinen Sinn, einen gut laufenden Kredit vorzeitig abzuwickeln, wenn es dafür gar keinen richtigen Grund gibt.Zafilutsche hat geschrieben: ↑25.02.21, 13:51 Ich vermute die Krux ist in der Risikoveränderung zu suchen. Im Vertrag werden wahrscheinlich entsprechende Klauseln zu finden sein.
Wenn also durch eine schwere Krankheit nur noch ein "Alleinverdiener" unterwegs ist ändert sich vermutlich der "Score" der Bank (Hausbank?). Kommen zu dem erhöhten Risiken tatsächlich Mahnungen oder gar Einträge, kann ich mir durchaus vorstellen, dass es der Bank schlicht zu heiss wird oder geworden ist, und dann eher die "Reißleine" gezogen wird.
In § 490 geht es um Fälle, wo eine konkrete Gefährdung der Rückzahlung besteht. Schufa-Score und sogar negative Schufa-Einträge definieren aber letzten Endes nur die abstrakte Wahrscheinlichkeit eines Ausfalls.
Nach § 490 Abs. 1 BGB darf die Bank ein Darlehen fristlos kündigen, wenn sich die Vermögensverhältnisse des Kunden verschlechtern oder eine Verschlechterung droht und dadurch die Rückzahlung des Darlehens auch bei Verwertung der Sicherheiten gefährdet wird. Die Verschlechterung der Vermögensverhältnisse muss objektiv vorliegen. Dies bedeutet, dass die Bank darlegen und beweisen muss, dass eine Verschlechterung tatsächlich in diesem Umfang gegeben ist. Empfindet nur die Bank die Entwicklung der Vermögensverhältnisse des Kunden als negativ, so ist die Kündigung unwirksam.
Maßgeblich für die Frage, ob eine Verschlechterung vorliegt, ist ein Vergleich der Vermögensverhältnisse zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit denen zum Zeitpunkt der Kündigung. Dies bedeutet, dass die Vermögenslage zum Zeitpunkt der Kündigung objektiv schlechter sein muss als im Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
Re: Wann darf Bank Baufinanzierung kündigen
Mal abgesehen davon, dass der TE seit einem dreiviertel Jahr nicht mehr hier war, scheint hier im Sachverhalt wohl was zu fehlen. Eine Bank kündigt, gerade in heutigen Zeiten, nicht so einfach einen Kreditvertrag für eine Immobilie.
Wenn ich mir die AGB so mancher Institute anschaue, dann gibt es hier den Punkt "Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes" und da gehören auch so Dinge dazu wie z.B. wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse massiv verändert haben und man dies nicht mitteilt.
Wenn ich mir die AGB so mancher Institute anschaue, dann gibt es hier den Punkt "Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes" und da gehören auch so Dinge dazu wie z.B. wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse massiv verändert haben und man dies nicht mitteilt.
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Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Wann darf Bank Baufinanzierung kündigen
Stimmt. Wir werden es vermutlich nie erfahren.

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Re: Wann darf Bank Baufinanzierung kündigen
(1) Wenn in den Vermögensverhältnissen des Darlehensnehmers oder in der Werthaltigkeit einer für das Darlehen gestellten Sicherheit eine wesentliche Verschlechterung eintritt oder einzutreten droht, durch die die Rückzahlung des Darlehens, auch unter Verwertung der Sicherheit, gefährdet wird,...
Ich würde den §490 BGB so lesen, dass wenn z.B. eine Grundschuld auf ein 10-Familienhaus als Sicherheit hinterlegt wurde und das abgebrannt ist und somit die Mieteinnahmen daraus fehlen, dass möglicherweise dann das Darlehen gekündigt werden könnte.
Ich würde den §490 BGB so lesen, dass wenn z.B. eine Grundschuld auf ein 10-Familienhaus als Sicherheit hinterlegt wurde und das abgebrannt ist und somit die Mieteinnahmen daraus fehlen, dass möglicherweise dann das Darlehen gekündigt werden könnte.
Ich empfehle, Beiträge unserer Forentrolle BäckerHD, FelixSt und Dieter_Meisenkaiser konsequent zu ignorieren!
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