glaeserner-bankkunde-behoerden-starten-immer-mehr-kontenabfragen
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glaeserner-bankkunde-behoerden-starten-immer-mehr-kontenabfragen
Dieser Artikelglaeserner-bankkunde-behoerden-starten-immer-mehr-kontenabfragen zusammen mit der Ankündigung einer Bank, das mir sehr bald "Mitteilungspflichten" auferlegt werden sollen, die im Falle meiner Ablehnung/Widerspruch zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen wird (so die Ankündigung) lassen mich aufhorchen.
Der Umfang dieser "Mitteilungspflichten" ist für mich noch nicht so ganz klar. Auch nicht über die Auswirkungen. Vorstellen könnte ich mir aber z.B. ob man ins Rentenalter eintritt oder eigetreten ist oder ob man Bezieher staatlicher Leistungen/Subventionen/Spender ist.
Genauso ob der Bankkunde Unternehmerisch handelt.
Ist das der Schritt, wo über die IBAN (verknüpft mit der Individuellen Steuernummer) zukünftig sofort an der Discounterkasse festgelegt wird, welchen Mehrwertsteuersatz der jeweilige Kunde für seine Milch zu zahlen hat? Du bist Rentner zahlst nur 21% und du als Geschäftsmann aktuell 65%.
Für meinen Geschmack geht die Totale Kontrolle und Überwachung zur Zeit schon 2 Schritte zu weit.
Der Umfang dieser "Mitteilungspflichten" ist für mich noch nicht so ganz klar. Auch nicht über die Auswirkungen. Vorstellen könnte ich mir aber z.B. ob man ins Rentenalter eintritt oder eigetreten ist oder ob man Bezieher staatlicher Leistungen/Subventionen/Spender ist.
Genauso ob der Bankkunde Unternehmerisch handelt.
Ist das der Schritt, wo über die IBAN (verknüpft mit der Individuellen Steuernummer) zukünftig sofort an der Discounterkasse festgelegt wird, welchen Mehrwertsteuersatz der jeweilige Kunde für seine Milch zu zahlen hat? Du bist Rentner zahlst nur 21% und du als Geschäftsmann aktuell 65%.
Für meinen Geschmack geht die Totale Kontrolle und Überwachung zur Zeit schon 2 Schritte zu weit.
Bei manchen Staaten gilt derjenige als viel gefährlicher, der auf den Schmutz hinweist, als der, der ihn gemacht hat. [Freiheit f. Assange]
Re: glaeserner-bankkunde-behoerden-starten-immer-mehr-kontenabfragen
Das alles weiß die Bank doch schon lange. Zumindest beim Girokonto.Zafilutsche hat geschrieben: ↑31.12.20, 17:14 Der Umfang dieser "Mitteilungspflichten" ist für mich noch nicht so ganz klar. Auch nicht über die Auswirkungen. Vorstellen könnte ich mir aber z.B. ob man ins Rentenalter eintritt oder eigetreten ist oder ob man Bezieher staatlicher Leistungen/Subventionen/Spender ist.
Genauso ob der Bankkunde Unternehmerisch handelt.
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Re: glaeserner-bankkunde-behoerden-starten-immer-mehr-kontenabfragen
Stimmt, jetzt geht es aber um ein "Einfaches" Sparkonto bei einer dieser direktbanken. Also nix mit "Gehaltskonto" o.ä.
Bei manchen Staaten gilt derjenige als viel gefährlicher, der auf den Schmutz hinweist, als der, der ihn gemacht hat. [Freiheit f. Assange]
Re: glaeserner-bankkunde-behoerden-starten-immer-mehr-kontenabfragen
1. Man könnte die Bank einfach nach den Hintergründen fragen.Zafilutsche hat geschrieben: ↑02.01.21, 00:15 Stimmt, jetzt geht es aber um ein "Einfaches" Sparkonto bei einer dieser direktbanken. Also nix mit "Gehaltskonto" o.ä.
2. Ich vermute vorliegend aber mal, dass es etwas mit dem Thema "Verwahrentgelt bzw. Negativzinsen auf Guthaben" (und wie man dies vermeidet ) zu tun hat. Es gibt einige Banken, die unterscheiden diesbezüglich zwischen Geschäfts-/Gewerbekunde einerseits und Privatkunde andererseits. Derzeit sind m. E. massive Umschichtungen innerhalb der Kontomodelle aber auch zwischen den Banken zu beobachten.
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Re: glaeserner-bankkunde-behoerden-starten-immer-mehr-kontenabfragen
Das glaube ich weniger, denn die Bank hat in der Mitteilung auch geschrieben:
"Sie brauchen nichts zu tun ..." Also möchte die Bank das die Kunden durch "stillschweigen" die neuen AGB akzeptieren. Ergo müsste der Kunde, der diese Änderung nicht möchte, ein "Widerruf" gegenüber dieser Bank ausüben, in der Konsequenz das der Vertrag so wie angekündigt durch Kündigung der Bank beendet wird. (Der "Score" des Kunden verschlechtert sich dadurch und dadurch droht dem Kunden möglicherweise "neues" Unheil )
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Re: glaeserner-bankkunde-behoerden-starten-immer-mehr-kontenabfragen
Die neuen Mitteilungspflichten sind in den AGB geregelt. Welcher Teil davon ist unklar, mit welchem Teil gibt es in Probleme? Warum wird die Bank nicht um Aufklärung gebeten? Was sagen Verbraucherschützer?
Der Gedanke mit der IBAN-Verknüpfung ist schlicht lächerlich.
Der Bericht über die Kontenabfrage wurde offenbar falsch verstanden. Die Information, welche Informationen die abfragenden Institutionen bekommen, ist eindeutig.
Informationen zu einem Sparkonto dürfen nicht an die SCHUFA gemeldet werden. Die Kündigung eines Sparkontos kann daher keinen Einfluss auf den Score des Kunden haben. Unabhängig davon hat auch die Mitteilung der Bank über die vertragsgemäße Beendigung eines Girokontos keinen Einfluss auf den Score des Kunden.
Änderungen an den AGB kann der Kunde nicht widerrufen. Zustimmung durch Stillschweigen ist bei AGB-Änderungen der absolut übliche Weg.
Schon mal geprüft, ob der Aluhut vielleicht doch etwas stramm sitzt?
Der Gedanke mit der IBAN-Verknüpfung ist schlicht lächerlich.
Der Bericht über die Kontenabfrage wurde offenbar falsch verstanden. Die Information, welche Informationen die abfragenden Institutionen bekommen, ist eindeutig.
Informationen zu einem Sparkonto dürfen nicht an die SCHUFA gemeldet werden. Die Kündigung eines Sparkontos kann daher keinen Einfluss auf den Score des Kunden haben. Unabhängig davon hat auch die Mitteilung der Bank über die vertragsgemäße Beendigung eines Girokontos keinen Einfluss auf den Score des Kunden.
Änderungen an den AGB kann der Kunde nicht widerrufen. Zustimmung durch Stillschweigen ist bei AGB-Änderungen der absolut übliche Weg.
Schon mal geprüft, ob der Aluhut vielleicht doch etwas stramm sitzt?
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Re: glaeserner-bankkunde-behoerden-starten-immer-mehr-kontenabfragen
Z.B. "Die Bank ist berechtigt geeignete Nachweise zu fordern"
Was könnten geeignete Nachweise sein?
Gegenfrage: Warum muß der Kunde sich in Bewegung setzen?
Wenn, dann fordert man gleich eine schriftliche Stellungnahme an (wenn der Kunde etwas verbindliches möchte)
Keine Ahnung, inwieweit der eine oder andere Verband auf ähnliche AGB Änderungen aufmerksam gemacht worden ist. Ich meine mich erinnern zu können, dass das mit der Stillschweigenden Vertrags Zustimmung nicht so unproblematisch ist.
Darf ich fragen, warum ein Verknüpfen von Daten "lächerlich" sein könnte? Was wäre daran albern/komisch?
Ich weiss leider nicht welche Informationen die Behörden tatsächlich abrufen können. Daher vermag ich auch nicht zu behaupten das diese "eindeutig" sind. Möglicherweise wird aufgezeigt das der Kunde bei Bank 1,2,3,4 ... ein Konto besitzt. Vielleicht sind weitergehende Daten einsehbar, wie Saldenverläufe, Verwendungszweck, Kontoempfänger oder Auftraggeber usw. (Das werden wir wahrscheinlich nicht an dieser Stelle ergründen können)
Aus eigener Erfahrung: "Doch" das geht! Bei mir hat das ungefähr 3 x funktioniert.
Dann hat die Bank auch ernst gemacht und fristgerecht den Vertrag gekündigt, obwohl diese beteuerte das Sie mich als Kunde schon gerne behalten hätte wollen.
Jeder so wie er mag.
Naja, für die Bank zumindest der wirtschaftlichste. Für Kunden die einfach nix machen müssen, auch der bequemere (!?!)
Ich trage gar kein Hut
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Re: glaeserner-bankkunde-behoerden-starten-immer-mehr-kontenabfragen
Wofür?Zafilutsche hat geschrieben: ↑05.01.21, 16:17Z.B. "Die Bank ist berechtigt geeignete Nachweise zu fordern"
Was könnten geeignete Nachweise sein?
Muß er nicht, wenn es ihm egal ist oder er die Änderungen auch so versteht.Gegenfrage: Warum muß der Kunde sich in Bewegung setzen?
Meine Formulierung beinhaltet selbstverständlich auch diese Möglichkeit. Aber nun denn: ist das geschehen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, was hat die Bank geantwortet?Wenn, dann fordert man gleich eine schriftliche Stellungnahme an (wenn der Kunde etwas verbindliches möchte)
Och, die bekommen sowas regelmäßig recht schnell mit. Und wenn man daran interessiert ist, was es mit den Änderungen auf sich hat und ob diese möglicherweise rechtlich bedenklich sein könnten, sollte man sich vielleicht auch dort informieren.Keine Ahnung, inwieweit der eine oder andere Verband auf ähnliche AGB Änderungen aufmerksam gemacht worden ist.
Die Erinnerung trügt.Ich meine mich erinnern zu können, dass das mit der Stillschweigenden Vertrags Zustimmung nicht so unproblematisch ist.
Der Gedanke, daß das geschilderte Szenario eintreten könnte, ist einfach nur lächerlich. Es gibt schlicht keinen realen Hintergrund dafür.
Nachfragen. Oder selber eine Suchmaschine benutzen. Oder den Artikel lesen, bevor man ihn schon verlinkt.Ich weiss leider nicht welche Informationen die Behörden tatsächlich abrufen können.
Da gibt es nichts zu ergründen. Da gibt es klare rechtliche Regelungen.Das werden wir wahrscheinlich nicht an dieser Stelle ergründen können
Nein. Da der Kunde keine AGB ändert, kann er auch keine Änderung widerrufen.Aus eigener Erfahrung: "Doch" das geht!
Manche sollen sich ja so sehr daran gewöhnt haben, die merken das gar nicht mehr.Ich trage gar kein Hut
Re: glaeserner-bankkunde-behoerden-starten-immer-mehr-kontenabfragen
Für was?Was könnten geeignete Nachweise sein?
RichtigMöglicherweise wird aufgezeigt das der Kunde bei Bank 1,2,3,4 ... ein Konto besitzt.
Doch, das kann man ergründen durch einen Blick ins Gesetz (§ 24c KWG)Vielleicht sind weitergehende Daten einsehbar, wie Saldenverläufe, Verwendungszweck, Kontoempfänger oder Auftraggeber usw. (Das werden wir wahrscheinlich nicht an dieser Stelle ergründen können)
Also ging es doch nicht.Aus eigener Erfahrung: "Doch" das geht! Bei mir hat das ungefähr 3 x funktioniert.
Dann hat die Bank auch ernst gemacht und fristgerecht den Vertrag gekündigt, obwohl diese beteuerte das Sie mich als Kunde schon gerne behalten hätte wollen.
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Re: glaeserner-bankkunde-behoerden-starten-immer-mehr-kontenabfragen
Gaia hat geschrieben: ↑05.01.21, 17:01Och, die bekommen sowas regelmäßig recht schnell mit. Und wenn man daran interessiert ist, was es mit den Änderungen auf sich hat und ob diese möglicherweise rechtlich bedenklich sein könnten, sollte man sich vielleicht auch dort informieren.Zafilutsche hat geschrieben: ↑05.01.21, 16:17 Keine Ahnung, inwieweit der eine oder andere Verband auf ähnliche AGB Änderungen aufmerksam gemacht worden ist.Dieser Idee folgend, habe ich mal die Suchmaschine bemüht und bin darauf gestoßen.
Es geht dort nicht um "Mitteilungspflichten" die durch stillschweigen bzw automatische AGB Anpassung entstehen sondern direkt um andere Bankgebühren.
Offenbar war das Thema automatisierte AGB Änderung nicht unproblematisch, da der Verband und die Bank schon vor dem OLG Köln gestritten haben. Der Gang zum BGH wurde dort auch nicht versperrt. Ich weiss aber nicht ob beim OLG "Ende im Gelände" ist, oder ob die Grundsatzfrage nicht doch am Bundesgerichtshof geklärt wird.
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Re: glaeserner-bankkunde-behoerden-starten-immer-mehr-kontenabfragen
Das passt nicht so ganz zu:Zafilutsche hat geschrieben: ↑02.01.21, 00:15 Stimmt, jetzt geht es aber um ein "Einfaches" Sparkonto bei einer dieser direktbanken. Also nix mit "Gehaltskonto" o.ä.
... denn m.W. kann man vom Sparkonto aus nicht an der Ladenkasse zahlen (wobei ich aber nicht weiß ob das bei manchen Banken nicht doch geht).Ist das der Schritt, wo über die IBAN (verknüpft mit der Individuellen Steuernummer) zukünftig sofort an der Discounterkasse festgelegt wird, welchen Mehrwertsteuersatz der jeweilige Kunde für seine Milch zu zahlen hat?
Re: glaeserner-bankkunde-behoerden-starten-immer-mehr-kontenabfragen
Ich warte ja immer noch auf die Information, um welche Mitteilungspflichten es eigentlich geht.
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Re: glaeserner-bankkunde-behoerden-starten-immer-mehr-kontenabfragen
(6) Weitere Mitteilungspflichten
Die Bank stellt gemäß den Anforderungen aus dem Geldwäschegesetz sicher, dass Dokumente, Daten und Informationen über Kunden und wirtschaftlich Berechtigte, über deren Geschäftstätigkeit und – soweit erforderlich –
über die Herkunft der Vermögenswerte (nachfolgend „Kundendaten“) in angemessenen zeitlichen Abständen aktualisiert werden. Informationen zur Herkunft der Vermögenswerte umfassen auch Angaben zum Beschäftigungsstatus (z.B. angestellt, selbstständig, in Rente) und zur Branche, in der die berufliche Tätigkeit ausgeübt wird (z.B.Handel, Baugewerbe, öffentlicher Dienst).
Um die Kundendaten aktuell halten zu können, erteilt der Kunde - nach ausdrücklicher Aufforderung der Bank - zum Zwecke der Geldwäscheprävention Auskunft darüber, ob und ggf. wie sich die vorhandenen Kundendaten geändert haben. Die Bank ist berechtigt, vom Kunden geeignete Nachweise anzufordern.
Zusätzlich zu den Mitteilungspflichten gemäß Absatz 1 hat der Kunde der Bank jede Änderung seiner Staatsangehörigkeit, seiner Telefonnummer sowie seiner E-Mail-Adresse unverzüglich mitzuteilen.
Die Bank stellt gemäß den Anforderungen aus dem Geldwäschegesetz sicher, dass Dokumente, Daten und Informationen über Kunden und wirtschaftlich Berechtigte, über deren Geschäftstätigkeit und – soweit erforderlich –
über die Herkunft der Vermögenswerte (nachfolgend „Kundendaten“) in angemessenen zeitlichen Abständen aktualisiert werden. Informationen zur Herkunft der Vermögenswerte umfassen auch Angaben zum Beschäftigungsstatus (z.B. angestellt, selbstständig, in Rente) und zur Branche, in der die berufliche Tätigkeit ausgeübt wird (z.B.Handel, Baugewerbe, öffentlicher Dienst).
Um die Kundendaten aktuell halten zu können, erteilt der Kunde - nach ausdrücklicher Aufforderung der Bank - zum Zwecke der Geldwäscheprävention Auskunft darüber, ob und ggf. wie sich die vorhandenen Kundendaten geändert haben. Die Bank ist berechtigt, vom Kunden geeignete Nachweise anzufordern.
Zusätzlich zu den Mitteilungspflichten gemäß Absatz 1 hat der Kunde der Bank jede Änderung seiner Staatsangehörigkeit, seiner Telefonnummer sowie seiner E-Mail-Adresse unverzüglich mitzuteilen.
Bei manchen Staaten gilt derjenige als viel gefährlicher, der auf den Schmutz hinweist, als der, der ihn gemacht hat. [Freiheit f. Assange]
Re: glaeserner-bankkunde-behoerden-starten-immer-mehr-kontenabfragen
Die Bank beschreibt, was sie (möglicherweise) tun wird.Zafilutsche hat geschrieben: ↑06.01.21, 15:32 (6) Weitere Mitteilungspflichten
Die Bank stellt gemäß den Anforderungen aus dem Geldwäschegesetz sicher, dass Dokumente, Daten und Informationen über Kunden und wirtschaftlich Berechtigte, über deren Geschäftstätigkeit und – soweit erforderlich – über die Herkunft der Vermögenswerte (nachfolgend „Kundendaten“) in angemessenen zeitlichen Abständen aktualisiert werden.
Die Bank beschreibt, was sie vielleicht mal wissen wollen wird.Informationen zur Herkunft der Vermögenswerte umfassen auch Angaben zum Beschäftigungsstatus (z.B. angestellt, selbstständig, in Rente) und zur Branche, in der die berufliche Tätigkeit ausgeübt wird (z.B.Handel, Baugewerbe, öffentlicher Dienst).
Die Bank beschreibt, was der Kunde tun muß, wenn sie ihn dazu auffordert.Um die Kundendaten aktuell halten zu können, erteilt der Kunde - nach ausdrücklicher Aufforderung der Bank - zum Zwecke der Geldwäscheprävention Auskunft darüber, ob und ggf. wie sich die vorhandenen Kundendaten geändert haben. Die Bank ist berechtigt, vom Kunden geeignete Nachweise anzufordern.
Die Bank beschreibt, was der Kunde auch ohne Aufforderung tun muß.Zusätzlich zu den Mitteilungspflichten gemäß Absatz 1 hat der Kunde der Bank jede Änderung seiner Staatsangehörigkeit, seiner Telefonnummer sowie seiner E-Mail-Adresse unverzüglich mitzuteilen.
Wo genau gibt es da jetzt für jemanden, der keinen Alu-Hut aufhat und nicht von bereits existierender totaler Kontrolle und Überwachung schwadroniert, ein Problem? Und jemand, der den Hut aufhat und schwadroniert, warum hat der ein Sparkonto, wenn das doch der Überwachung und Kontrolle dient?
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