Hallo,
hoffe ich bin hier im richtigen Forum, folgender Sachverhalt:
A schließt im Alter von 20 Jahren einen Bausparvertrag ab. Zwischenzeitlich hat A die B geheiratet.
Als A 25 Jahre alt ist, soll der Bausparvertrag geändert werden: Bausparsumme wird erhöht und B wird neben A Vertragspartnerin / Kontoinhaberin oder wie das heißt.
B ist zum Zeitpunkt der Vertragsänderung noch 24 Jahre alt.
Frage: Muss bei Auszahlung der Bausparguthabens ein wohnwirtschaftlicher Zweck nachgewiesen werden, um die volle Wohnungsbauprämie zu erhalten oder können A und B die Ausnahme geltend machen, und keinen wohnwirtschaftlichen Zweck nachweisen um die Wohnungsbauprämie zu erhalten, da B zum Zeitpunkt der Erhöhung noch unter 25 Jahre alt war?
Bausparvertrag - Nachweis wohnwirtschaftlicher Zweck
Moderator: FDR-Team
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