Bausparvertrag - Nachweis wohnwirtschaftlicher Zweck

Kundenrechte und –pflichten, Bankrechte und –pflichten, Verbraucherkreditrecht, Kreditabwicklung

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uli0815
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Bausparvertrag - Nachweis wohnwirtschaftlicher Zweck

Beitrag von uli0815 »

Hallo,

hoffe ich bin hier im richtigen Forum, folgender Sachverhalt:

A schließt im Alter von 20 Jahren einen Bausparvertrag ab. Zwischenzeitlich hat A die B geheiratet.
Als A 25 Jahre alt ist, soll der Bausparvertrag geändert werden: Bausparsumme wird erhöht und B wird neben A Vertragspartnerin / Kontoinhaberin oder wie das heißt.

B ist zum Zeitpunkt der Vertragsänderung noch 24 Jahre alt.

Frage: Muss bei Auszahlung der Bausparguthabens ein wohnwirtschaftlicher Zweck nachgewiesen werden, um die volle Wohnungsbauprämie zu erhalten oder können A und B die Ausnahme geltend machen, und keinen wohnwirtschaftlichen Zweck nachweisen um die Wohnungsbauprämie zu erhalten, da B zum Zeitpunkt der Erhöhung noch unter 25 Jahre alt war?