WENN ich von jemandem Geld leiht,
als Sicherheit tritt meine Frau ihr Spareinlage an den Leiher ab.
Es stellt sich später heraus, dass diese Einlage bereits anderweitig verpfändet wurde.
Haftet meine Frau als Bürger für mein Darlehen ?
Handelte sie strafbar, bzw. was kann ihr passieren ?
Abtretung = Bürgschaft ?
Moderator: FDR-Team
Re: Abtretung = Bürgschaft ?
Eine Verpfändung eines Sparguthabens, welches bei einer Bank liegt, wird eingetragen. Bei Sparbüchern und verpfändeten Konten gibt es Sperrvermerke. Es ist nicht möglich, diese an 2 verschiedene Personen gleichzeitig zu verpfänden.
Re: Abtretung = Bürgschaft ?
Stimmt.
Aber wenn die 1te Verpfändung nicht der Bank angezeigt würde; in Nachhinein taucht erst Probleme.
Haftet die Frau wegen der Mahleur auch persönlich für das Darlehen des Mannes ?
> Denn das Darlehen wurde erst durch diese Sicherheit (Sparbuch Verpfändung) gewährt. Tatsächlich aber Augenwischerei.
Aber wenn die 1te Verpfändung nicht der Bank angezeigt würde; in Nachhinein taucht erst Probleme.
Haftet die Frau wegen der Mahleur auch persönlich für das Darlehen des Mannes ?
> Denn das Darlehen wurde erst durch diese Sicherheit (Sparbuch Verpfändung) gewährt. Tatsächlich aber Augenwischerei.
Re: Abtretung = Bürgschaft ?
Dann ist es keine Verpfändung. Wie soll die Verpfändung denn sonst stattfinden, wenn der Bank nicht mitgeteilt wird: Das Guthaben vom Konto von Erna Meier wird bis Sie was Neues von Meier/Müller hören an Herbert Müller verpfändet. Genau so laufen doch Mietkautionssparbücher oder Mietkautionskonten. Bei den Konten würde Herr Müller auch die Jahresbescheinigung über die gutgeschriebenen Zinsen postalisch erhalten. Er sieht also: "Mein" Geld ist noch da, ich könnte darauf zugreifen im Fall der Fälle.
Es geht um ein Bankdarlehen und um die zweite Verpfändung, oder? Die erste ist nicht eingetragen? Aber die zweite schon? Wie will denn da der erste jetzt pfänden, wenn ein zweiter schon drinnen steht? Die Frau wird dem ersten gegenüber ihre Verpflichtung nicht mehr erfüllen können.
Ob die Frau haftet oder nicht - da muss sie schauen, was genau sie unterschrieben hat. Wenn sie etwas verpfändet hat was bereits verpfändet war (sie also hätte gar nicht verpfänden dürfen) ist das Betrug. Das ist nicht nur zivilrechtlich ein Problem, sondern auch strafrechtlich.
Re: Abtretung = Bürgschaft ?
... ich dachte eine Abtretung würde erst bei Bedarf dem Drittschuldner angezeigt.
Die Frau machte eine Abtretung, die nicht wirksam sein kann.
Aber wortwörtlich für Darlehen eines anderen : ihres Ehemannes.
Kann sie für diesss Darlehen in Anspruch genommen werden, als ob sie dafür gebürgt hatte ?
Die Frau machte eine Abtretung, die nicht wirksam sein kann.
Aber wortwörtlich für Darlehen eines anderen : ihres Ehemannes.
Kann sie für diesss Darlehen in Anspruch genommen werden, als ob sie dafür gebürgt hatte ?
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