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Vollmacht Auskünfte Bank

Verfasst: 03.06.21, 11:21
von whvceltic
Herr X ist bei Unternehmen U beschäftigt in der Buchhaltung.

um weiterhin ( wie die Jahre zuvor) Auskünfte etc. bei Sachverhalten mit der Bank direkt klären zu können ( was bisher unproblematisch möglich war durch die bloße Vollmacht des Geschäftsführers), soll X bei dieser Bank nunmehr

a) seinen Personalausweis in Kopie ( abgesichert durch ein postalisches Identifikationsverfahren)
b) seine Steuer ID

einreichen.

Ist dies rechtens?

Punkt a) versteht X noch ansatzweise, stellt sich nur die Frage warum dies bei den anderen Banken nicht verlangt wird, da genügt die Vollmacht auf Geschäftsbrief übersandt und ob tatsächlich die Identifikation von Nöten ist

Punkt b) allerdings versteht X nicht, er ist weder wirtschaftlich Berechtigter noch beteiligt an der Firma, wofür also diese Angabe?

Gruß

Re: Vollmacht Auskünfte Bank

Verfasst: 03.06.21, 11:32
von Tastenspitz
Diese Firma macht kein Onlinebanking?
Ansonsten kann bei Anfragen die Auskunft der Bank an den Berechtigten (GF, Prokurist) erfolgen und der gibt es weiter. So oft wird das ja nicht sein.
Steuer ID verstehe ich auch nicht wofür das gut sein soll.

Re: Vollmacht Auskünfte Bank

Verfasst: 03.06.21, 11:40
von whvceltic
die Bank macht online Banking, die Zahlungsprozesse sind geklärt, wobei das Banking Programm einer anderen Bank für alle Konten der Firma genutzt wird.

die Frage bezog sich nicht auf die Vollmacht zu Überweisungen, sondern nach Auskünften etc. die manchmal telefonisch geklärt werden müssen (Zahlungseingänge aus dem Ausland, wo der Absender manchmal verkürzt auf dem Auszug ersichtlich ist; unklare Gebührenteilungen; Umstellung des Geschäftskontomodells etc)

der berechtigte GF ist der Auffassung, er möchte hiermit nicht belastet werden, dafür sei die Buchhaltung zuständig, insofern greift der Hinweis das die Auskunft an den Berechtigten erfolgen soll ins Leere

Die Bank geht sogar soweit, dass Sie Anfragen gar nicht zulässt, wenn Sie den Anrufer nicht kennt.

Ein Anruf wie "ich habe eine Frage zu Zahlungseingang XY, die Antwort gerne an den GF" funktioniert somit auch nicht

Re: Vollmacht Auskünfte Bank

Verfasst: 03.06.21, 11:54
von ktown

Re: Vollmacht Auskünfte Bank

Verfasst: 03.06.21, 12:07
von whvceltic
die Person in der Buchhaltung ist aber weder Kontoinhaber, Verfügungsberechtigter, noch wirtschaftlich Berechtigter

Die Überweisungen gibt der GF frei durch seine Authentifizierung.

X handelt somit auch nicht im Namen des GF, was Überweisungen, Verträge etc. angeht, es geht wie beschrieben um bloße kurze Auskünfte

Re: Vollmacht Auskünfte Bank

Verfasst: 03.06.21, 12:24
von whvceltic
Nebenbei steht im Anwendungserlass zu dem §154 AO unter

10.1 Die Verpflichtung zur Erhebung und Aufzeichnung der steuerlichen Ordnungsmerkmale des Kontoinhabers, jedes anderen Verfügungsberechtigten und jedes wirtschaftlich Berechtigten nach § 154 Abs. 2a Satz 1 AO gilt nur für Kreditinstitute, nicht für
andere Verpflichtete i. S. d. § 154 Abs. 2 Satz 1 AO. Diese Daten sind nach § 93b
Abs. 1a AO im Kontenabruf-Dateisystem zum Abruf nach § 93 Abs. 7 oder 8 AO
bereitzuhalten.
Diese Verpflichtung gilt auch für nicht im Inland ansässige Personen und Gesellschaften.
10.2 Hat der Vertragspartner (oder gegebenenfalls für ihn handelnde Personen) dem Kreditinstitut die Identifikationsnummer einer der in Nr. 10.1 des AEAO zu § 154 genannten
Person bis zur Begründung der Geschäftsbeziehung nicht mitgeteilt, muss das Kreditinstitut innerhalb von drei Monaten nach Begründung der Geschäftsbeziehung die
fehlende Identifikationsnummer (durch Übertrag aus einer anderweitigen rechtmäßigen Aufzeichnung oder durch maschinelle Anfrage beim BZSt) erheben und aufzeichnen.


hieraus: "die Identifikationsnummer einer der in Nr. 10.1 des AEAO zu § 154 genannten Person"

in 10.1. sind nur Kontoinhaber, Verfügungsberechtigte und wirtschaftlich Berechtigte genannt

insofern fällt X nicht darunter, da er keiner dieser 3 Kategorien zugehört

Re: Vollmacht Auskünfte Bank

Verfasst: 03.06.21, 12:57
von ktown
whvceltic hat geschrieben: 03.06.21, 12:07 die Person in der Buchhaltung ist aber weder Kontoinhaber, Verfügungsberechtigter, noch wirtschaftlich Berechtigter

Die Überweisungen gibt der GF frei durch seine Authentifizierung.
Sie wollen also sagen, das die Buchhaltung im laufe des Tages Rechnung bucht und für jede einzelne eine Überweisung erstellt die direkt oder am Ende des Tages vom GF per Unterschrift freigegeben wird und der Buchhaltung kein Verfügungsrahmen, zur Begleichung von Rechnungen, auf dem Geschäftskonto eingerichtet ist.

Das ist dem
whvceltic hat geschrieben: 03.06.21, 11:40 der berechtigte GF ist der Auffassung, er möchte hiermit nicht belastet werden
aber gegensätzlich und zeugt auf wenig Vertrauen.

Re: Vollmacht Auskünfte Bank

Verfasst: 03.06.21, 13:06
von whvceltic
ktown hat geschrieben: 03.06.21, 12:57
Sie wollen also sagen, das die Buchhaltung im laufe des Tages Rechnung bucht und für jede einzelne eine Überweisung erstellt die direkt oder am Ende des Tages vom GF per Unterschrift freigegeben wird und der Buchhaltung kein Verfügungsrahmen, zur Begleichung von Rechnungen, auf dem Geschäftskonto eingerichtet ist.
Die Buchhaltung erstellt für die Rechnungen fortlaufend Sammelüberweisungsaufträge mithilfe des Banking Programms, die solange befüllt werden bis der GF1 oder GF2 täglich, zweitäglich etc. mit Hilfe seines Sticks freigibt.

Ein Verfügungsrahmen ist ohne Stick nicht möglich und nicht gewünscht.

Buchhaltung prüft, GF1 oder GF2 prüft und gibt frei. Nennt sich 4 Augen Prinzip

Re: Vollmacht Auskünfte Bank

Verfasst: 03.06.21, 13:40
von lottchen
Ich habe auch auf Konten Zugriff wo ich nur reinschauen kann. Ich kann nichts überweisen. Selbst dafür musste ich bei der Bankfiliale andackeln, meinen Personalausweis vorlegen und eine Menge Formulare ausfüllen. Post-Ident wäre auch gegangen.

Warum fragt man nicht die Bank warum sie das haben will? Die werden den entsprechenden Paragrafen schon aus dem Ärmel schütteln. Dürfte mit Datenschutz zusammenhängen.

Re: Vollmacht Auskünfte Bank

Verfasst: 03.06.21, 13:46
von whvceltic
man informiert sich neben der Frage an die Bank, die schon gestellt wurde gerne selber über die Rechtslage, ist dies nicht unter anderem Zweck dieses Forums?

Re: Vollmacht Auskünfte Bank

Verfasst: 03.06.21, 15:20
von ktown
Vielleicht sollte man mit der Bank erörtern was man benötigt um den notwendigen Funktionsumfang zu bekommen.
Eine klassische Vollmacht beinhaltet üblicherweise auch den 154.

Was man wohl nicht haben will.

Re: Vollmacht Auskünfte Bank

Verfasst: 03.06.21, 15:29
von whvceltic
exakt !

ja die Vermutung liegt nahe, dass die Bank die bereits seit Jahren durchgeführte "Beziehung" mit X selber nicht einzuordnen weiß

ich schaue mal, wie die Bank in diesem Fall antworten könnte

Re: Vollmacht Auskünfte Bank

Verfasst: 08.06.21, 11:41
von whvceltic
Die Bank hat nunmehr realisiert, das es sich lediglich um eine "Auskunftsvollmacht" handelt und insofern ist die Steuer ID nicht nötig