Altersvorsorgeberatung – was muss geleistet werden ?

Kundenrechte und –pflichten, Bankrechte und –pflichten, Verbraucherkreditrecht, Kreditabwicklung

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Ben Hur
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Altersvorsorgeberatung – was muss geleistet werden ?

Beitrag von Ben Hur »

Eine Bank lädt ein Ehepaar zur Beratung über Altersvorsorge ein. Nach einer umfassenden Analyse der Gehälter, Ersparnisse, etc. werden durch die Bank eine Kombination aus mehreren Produkte empfohlen. Das Ehepaar schließt diese Kombination ab. Die Bank verspricht mündlich, sich um Termine, etc. zu kümmern. Das tut sie dann auch bestens. Durch einen Wechsel des Personals wird diese Betreuung eingestellt. Die Bank tut nichts mehr, Dokumente verschwinden und Termine werden verpasst, von denen das Ehepaar zu spät erfährt.

Nun meine Fragen:

(1) m.W. gibt es einen Paragraphen oder eine Rechtsprechung, die auch Vereinbarungen in der Vertragsanbahnung als Teil des Vertrags sieht. Wo kann ich etwas dazu finden?

(2) Muss ein separater Vertrag über das Altersvorsorgemanagement abgeschlossen werden? Gibt es solche (Link wäre nett)? Ergibt sich das nicht aus dem Portfolio und der umfassenden Analyse?

(3) Genügt es dem Ehepaar, wenn es auf Emails verweisen kann, dass sich die Bank um das Altersvorsorgemanagement (Termine, etc.) bisher gekümmert hat.

(4) Fällt das Ausbleiben der Beratung und Einhaltung der Termin ggf. unter Falschberatung?

Danke im Voraus, Ben.
FM
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Re: Altersvorsorgeberatung – was muss geleistet werden ?

Beitrag von FM »

Es gibt Vorschriften dazu, welche Beratungspflichten eine Bank bei Privatkunden hat. Wie die genau lauten, müsste man per Suchmaschine finden können. Aber ich vermute mal nicht so, dass eine ständige Beratung erforderlich ist, sondern eher am Anfang der Geldanlage. Dabei wird es dann (wahrscheinlich) um solche Fragen gehen wie die Kündigungsmöglichkeiten und das Risiko. Es wird aber nicht darauf hinauslaufen, dass die Bank selbst jegliches Risiko wie z.B. Zinsentwicklung oder Börsenkurse übernimmt.

Da auch gar nicht erwähnt wurde um welche Anlageform es überhaupt geht und wie die Bank beraten hatte, kann man kaum etwas dazu sagen. Es sind zwar "Termine" erwähnt, aber völlig unklar welche denn.

Wenn man die Bank auf Schadensersatz verklagen will, wendet man sich am besten an einen Rechtsanwalt. Je nach Höhe der Forderung (auch nicht erwähnt) kann es auch sein, dass es nur mit RA geht. Man frage ihn/sie vorher, was das kostet.
Ben Hur
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Re: Altersvorsorgeberatung – was muss geleistet werden ?

Beitrag von Ben Hur »

Altersvorsorge ist speziell. Hierbei geht es auch um Steuerfreibeträge. Es kann / sollte nicht alles auf einmal einbezahlt werden, sondern über die Jahre verteilt werden. Dabei gilt es Termine einzuhalten. Ein Arbeitgeber macht das für einen. Nun sollte die Bank diese Funktion übernehmen.

Es geht um Riester, Rürup und auch Pflege. Also das ganze Program.

Ich will mich informieren, was möglich ist. Natürlich kann ich mich auch sofort an einen RA wenden. Aber dann wäre das Forum hier überflüssig.
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