Hallo! Ich habe mir gerade ein neues Konto aufgemacht und habe diese AGB gefunden:
XYBank Sämtliche Kommunikation erfolgt zwischen dir und uns.
Dies betrifft insbesondere auch Erklärungen oder Mitteilungen, die dein Vertragsverhältnis zur XXBank AG betreffen.
Wir sind insoweit Erklärungs- und Empfangsbote der XXBank AG.
Auch eine Kündigung des Girovertrages oder des Nutzungsvertrages über die Debitkarte sind grundsätzlich an uns zu
richten. XYBank wird die XXBank AG entsprechend informieren.
Ich frage mich ob jemand für einen anderen handeln darf wenn dies nicht beglaubigt nachgewiesen wird.
Hatte ein bißchen recherchiert und festgestellt das die XYBank Kunden kündigt wenn die ein Konto in P-Konto umwandeln wollen bzw. es wohl auch bei einem P-Konto zu einer Kündigung kommt ohne das eine Vollmacht durch XXBank AG vorliegt!
Onlinebanking AGB
Moderator: FDR-Team
Re: Onlinebanking AGB
Abgesehen davon, dass eine Vollmacht auch mündlich erteilt werden kann, handelt die XYBank gar nicht in Vertretung der XXBank, sondern ist lediglich Erklärungs- und Empfangsbote.Ich frage mich ob jemand für einen anderen handeln darf wenn dies nicht beglaubigt nachgewiesen wird.
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