Erbschaft und Hinterlegung

Kundenrechte und –pflichten, Bankrechte und –pflichten, Verbraucherkreditrecht, Kreditabwicklung

Moderator: FDR-Team

Rec
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Erbschaft und Hinterlegung

Beitrag von Rec »

Hallo,

nehmen wir an ein Vater stirbt in D (nehmen wir an er ist nicht aus D und nicht EU-Bürger), er war gelegentlich in D wegen Import für seine Heimatland (u.a. der Regierung, aber auch für seine Geschäfte in der Heimat). In eine S.Kasse hat er ein Vermögen von ca. ein halb Million und eine Immobilien die er bewohnt hat, der Bankvermögen ist zu 1/3 besteht aus Wertpapier.

Erben sind nur die Kinder, nehmen wir an eine der Kinder wohnt in D (verheiratet und hat leider fast kein Kontakt zu Vater vorher), Alle andere Kinder wohnen nicht in D, sprechen kein D wohl aber hoch intellektuell und sprechen Englisch.

Erbfall 2008, die S.Kasse forderte (zu Recht) in 2014 sofortige Auseinandersitzung und Auflösung der Kontos und Wertpapiere, die Erbgemeinschaft reagierte nicht, bis auf das Kind in D die will natürlich seit Tag 1 alles beenden auch die Immobilien verkaufen, da sie haftet für alle Kosten. In 2018 kündigte die S.Kasse die Kontos plötzlich und wollte das Geld beim Hinterlegungsstelle übergeben, das Kind in D nahm Kontakt mit der BaFin, darauf hin hat die S.Kasse die Kündigung zurückgenommen und eine Frist von 2 Monaten für die Auseinandersitzung festgelegt, sie erklärte sich einverstanden mit schriftliche Bestätigung von allen Erben auch auf Englisch, soll aber vom D Botschaft beglaubigt werden.

Plötzlich haben alle Erben geeignet gegen der Hinterlegung (war nur eine Erbin das Problem immer)und haben einheitlich Erklärungen gemacht notariell und beglaubigte, die Text wurde im Vorfeld an die S.Kasse gezeigt und akzeptiert und genau so wie vereinbart wurde versendet. Die S.Kasse hat aber trotz alle Bemühungen das Geld beim Gericht hinterlegt, Hacken vermutlich, die Erben wollen fast alle das Geld (ca. 350.000 € ) auf ein Konto (gehört eine Erbin) in England haben. Auf Grund der Hinterlegung starb ein Erbe am Tag der Entscheidung der S.Kasse, er war wie die Erbin in D vom Tag 1 für der Verteilung, er starb plötzlich mit nur 59J ohne Krankheiten o.ä..

Der Hinterlegung erfolgte im März 2019, heute schickte das Gericht an die Erbin in D 2 Briefe, eine wegen der Bar Betrag und eine wegen die Wertpapier, die Anzeige gem § 374 Abs. BGB wurde erst heute an die Erbin in D veranlasst. Die Wertpapier im wert von Über 125.000 € hat angeblich laut Gericht heute ein Wert von ca. 7000 €!!!! Die Erbin in D kontrollierte die die Preise und fand ein Gesamtwert von mindesten bzw. mehr als 80.000 €, Die Wertpapiere bzw. Fondsnamen wurden vom Gericht alle falsch geschrieben, nur die ISIN waren richtig und der Stückzahl. Die Erben hat die Werte vom Schreibungsdatum vom Gericht gespeichert und QR davon erstellt und gespeichert.

Fragen:
Hat die S.Kasse rechtlich das Recht auf Hinterlegung auch wenn die Erben die Aufforderung Form- und fristgerecht, der Hinterlegung begründete die S.Kasse mit angeblich "Annahmeverzug"?
Hat die S.Kasse Haftung bzw. machte sie sich Schmerzensgeld- und Schadensersatzpflichtig wegen der verstorbene Erbe und wegen die Verlust im Wertpapier von ca. 45.000 €, alle Erben haben in der Erklärung einstimmig gewollt, dass die Wertpapier verkauft wird, das war fristgerecht im Feb. 2019?
Wie geht man um, mit eine gerichtliche Hinterlegungsstelle, die die Fonds falsch schreibt und die Summe unter 10% falsch kalkuliert?
Vielen Dank fürs Lesen und im Voraus für die Antworten
Grüße aus Bayern
ExDevil67
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Re: Erbschaft und Hinterlegung

Beitrag von ExDevil67 »

Bei den Summen die da im Raum stehen kann es nur einen Weg geben, den zum Anwalt nämlich. Zum einen wird die Sparkasse bei Forderungen sofort ihre Anwälte einschalten, zum anderen sind für Forderungen ab 5000 € in erster Instanz die Landgerichte zuständig und dort muss man sich von einem Anwalt vertreten lassen.
Rec hat geschrieben: 10.08.22, 02:49 Hat die S.Kasse Haftung bzw. machte sie sich Schmerzensgeld- und Schadensersatzpflichtig wegen der verstorbene Erbe
Da vermutlich eher nicht "Hinterlegung von geerbten Vermögen" als Todesursache festgestellt wurde, dürfte ein Zusammenhang eher nicht nachweisbar sein und damit fehlt Ansprüchen gegen die Sparkasse die Rechtsgrundlage.
Chavah
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Re: Erbschaft und Hinterlegung

Beitrag von Chavah »

ExDevil, volle Zustimmung. Es ist mir ehrlich gesagt ein Rätsel, wieso die Sparkasse diesen Zirkus so lange mitgemacht hat. Und warum sich die Erben so gegen die Auseinandersetzung gewehrt haben. Unklar ist auch, was die eingereichten Urkunden alles umfasst, in welcher Form das Konto nach dem Erbfall weitergeführt werden durfte. Ob der Handel mit Aktien überhaupt von den Vollmachten umfasst war, oder ob es um eine reine Verwaltung ging. Und - die Hinterlegung erfolgte ja unmittelbar nach dem Auftrag, die Wertpapiere zu verkaufen. Es war doch klar, dass dieser Auftrag nicht mehr durchgeführt wurde. Warum hat sich die Erbengemeinschaft nicht darum gekümmert?

Schleunigst einen Anwalt aufsuchen, der das Ganze abwickeln soll. Wobei man sich erst einmal überlegen sollte, was man überhaupt will. Wir wissen hier bisher nur, was man in der Vergangenheit nicht wollte.
Rec
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Re: Erbschaft und Hinterlegung

Beitrag von Rec »

1- Anwalt 1 hat die Erbin in D bei beginn der Erbfall (die Erbfall läuft nicht nach D Recht ) eingeschaltet, die Erben haben nicht reagiert.
2- Anwalt 2 hat die Erbin in D eingeschaltet, diese Anwältin war der Hammer, sie hat Vollmacht für alles und wollte die Post nicht an die Erbin in D weiterleiten, die RAin hat intensive Kontakt mit der Sparkasse, alle Unterlagen bekommen und wollte nicht telefonisch oder schriftlich Kontakt mit die Erbin haben, sie gab die Schuld an die Sekretariat , die aber sagt, dass die RAin hat das Weiterleitung blockiert, es war fast zu vermuten, dass die RAin will das Geld für sich haben, droh mit RAK wurde mit Mandatsniederlegung beantwortet.
3- Anwalt Nr. 3 zeigte beim 1.Gespräch die gleiche Symptome wie RAin 2, daher kann/will die Erbin in D kein RA in die Sache vertrauen, die Kosten "for nothing" hat die Erbin nicht vergessen.

- Wie bereits erwähnt die Sparkasse war mit die Erklärungen von die Erben einverstanden, das Wertpapiervermögen wurde auch explizit erwähnt und die Sparkasse wurde bevollmächtigt von alle Erben die Wertpapier im Feb.2019 aufzulösen, Fazit : Die Sparkasse hat rechtlich ein Wasserfeste Erklärungen um die Erbe zu überweisen und keine kann sie für was belangen wenn sie das tat.

- D Erbschein wurde vom Notar 2009 erstellt und lag die Sparkasse vor seit dem.

Es gibt jetzt ein gerichtliche Verwalter aus die Heimat, er wird nach D kommen und ein Dolmetscher in D beauftragen, so aber wie ich das Gericht immer wieder verstanden, er wird keine Achtung bekommen, noch schlimmer er zeigt auch die gleiche Symptome wie RA 1 und RA 2.
lottchen
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Re: Erbschaft und Hinterlegung

Beitrag von lottchen »

Ist den Erben denn im März 2019 nicht aufgefallen, dass das Geld nicht wie gewünscht auf dem Konto in England gelandet ist? Hat man damals nicht nachgefragt wo es hin ist? Wurde einem nicht damals bereits gesagt dass es bei Gericht hinterlegt wurde. Warum hat das dort niemand "abgeholt"?
Chavah
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Re: Erbschaft und Hinterlegung

Beitrag von Chavah »

Man hat es in 14 Jahren nicht geschafft, das Erbe wie auch immer abzuwickeln. So, jetzt ist das Vermögen hinterlegt. Da sollte die Hinterlegungsstelle mitteilen, unter welchen Voraussetzungen es herausgegeben und abgewickelt wird. Das ist dann abzuarbeiten und gut ist.
FM
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Re: Erbschaft und Hinterlegung

Beitrag von FM »

Auf Grund der Hinterlegung starb ein Erbe am Tag der Entscheidung der S.Kasse
Wenn der Arzt das so in den Totenschein eingetragen hat, war er wohl nicht so hoch intellektuell wie die Erben.

Es dürfte also höchstens noch um die Gebühren für die Hinterlegung gehen, gegenzuerechnen wären evtl. Zinsen und Bankgebühren.
Rec
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Re: Erbschaft und Hinterlegung

Beitrag von Rec »

Echt vielen lieben Dank für die Antworten.
Der Entscheidung der Sparkasse wurde per E-Mail an die Erbin in D mitgeteilt und sie übersetzte die E-Mail an alle Erben. Die Sparkasse begründete der Entscheidung mit Gründe die unrecht sind, z.B. eine der Erben sagte der Rechtsabteilung dort: " wir haben nur geeinigt über die Bankvermögen, über die Immobilien sind wir noch nicht einig", das hat aber mit der Sparkasse nichts zu tun.

Das Gericht informierte umgehend die Erbin in D an die Anschrift im Erbschein, sie wohnte aber seit Jahren woanders, die neue Anschrift kennt die Sparkasse von die RAin Nr. 2 seit 2017. Dazu eine weitere wohnt in der EU wurde vom Gericht informiert. Alle Beschwerden und das Pochen auf die Überweisung wurden vom Gericht abgelehnt, das Gericht will eine Wiederholung der Erklärungen, die Erben glauben nicht, dass eine Wiederholung der Erklärungen wird was bringen. Die Sparkasse schaltete in der Tat ein RAin, die sagt, der Schuldner darf immer die geschuldete beim Gericht hinterlegen, das mag sein, aber nicht während eigeräumte Frist und nicht wenn die Erben haben die vereinbarten-Voraussetzungen erfüllt.
Dummerchen
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Re: Erbschaft und Hinterlegung

Beitrag von Dummerchen »

Rec hat geschrieben: 10.08.22, 20:15 ... das Gericht will eine Wiederholung der Erklärungen, ...
Dann macht das doch in Gottes Namen endlich. :roll:

Ihr könnt natürlich noch 25 weitere Anwälte einschalten und anschliessend für unfähig halten, aber wenn das Gericht diese eine Voraussetzung nennt, dann erfüllt sie doch einfach. Wenn ihr euch durch alle Instanzen gegen diese gerichtliche Vorgabe klagen wollt, viel Spass. Lest vorher "Bleak House" von Charles Dickens, damit ihr wisst, wo eure Erbschaft landet.
Zuletzt geändert von Dummerchen am 11.08.22, 10:00, insgesamt 1-mal geändert.
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Ronald Reagan
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Chavah
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Re: Erbschaft und Hinterlegung

Beitrag von Chavah »

Rec, was ich hier sehe, dass ist nicht nur ein Fehlen von Grundkenntnissen im Rechtssystem (ist kein Vorwurf, jeder kann nicht alles wissen), sondern auch eine erhebliche Beratungsresistenz.

Man weiß offensichtlich nicht, wie die Geschäftsbedingungen der Sparkasse aussehen, insbesondere, was die Vorgehensweise nach dem Tod des Kunden angeht. Bei meiner Bank ist es jedenfalls ausgeschlossen, noch über lange Jahre Geschäfte im Namen des Verstorbenen über ein Konto des Verstorbenen abzuwickeln. Da hat irgendwann eine Umschreibung oder Auflösung des Kontos zu erfolgen. Das ist hier nicht erfolgt. Dann der Auslandsbezug, ich verstehe immer noch nicht, warum man das alles hat schluren lassen.

So, ja, der Schuldner kann jederzeit hinterlegen. Banken tun das insbesondere dann, wenn die Rechtslage ungeklärt ist, man sich eventuell Regressansprüchen aussetzt. Und das ist hier offensichtlich der Fall. Ich werfe nur mal die steuerrechtliche Abwicklung des Erbes in den Raum. Es mag sein, dass die Hinterlegung nicht deinem Rechtsempfinden entspricht. Sie entspricht aber deutschem Recht, und darum geht es hier, nicht um irgend etwas anderes. Die Vorgaben des Gerichts sind klar, erfüllt sie und gut ist. Nach 14 Jahren rumgezuchte kann man wirklich nicht sagen, die Hinterlegung erfolgt zur Unzeit.
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