Fragen zur Bankvollmacht

Kundenrechte und –pflichten, Bankrechte und –pflichten, Verbraucherkreditrecht, Kreditabwicklung

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rechtfrage
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Fragen zur Bankvollmacht

Beitrag von rechtfrage »

Kann man mit einer Vollmacht einen Menschen
Verwandter
Fremder
Partner
beauftragen
alle Bankgeschäfte zu erledigen am Schalter?
Kann man auch jemand beauftragen, dass er auch im Zukunft
alles am Konto ausüben darf?

Ist dafür nötig
formloses Papier mit beiden Namen und Kontonummer
plus Beauftragter hat Perso dabei?

Muss auch Perso vom Kontobesitzer mitgebracht werden?

Nehmen wir an, die Bank würde sich querstellen
auf welches Gesetz kann man verweisen?

Danke vorweg.
Tastenspitz
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Re: Fragen zur Bankvollmacht

Beitrag von Tastenspitz »

Solche Formulare bekommt man bei seiner Bank.
Danach erledigt sich dann auch die Frage nach dem "Querstellen".
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
rechtfrage
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Re: Fragen zur Bankvollmacht

Beitrag von rechtfrage »

Nehmen wir an:
A will Geld von Konto von A
A WILL Vollmacht schreiben für B.
B soll am Schalter Geld abheben.
Nun würde Bank sagen:
A+B müssen an Schalter kommen
Mit Perso von A und Perso von B
dann darf B vom Konto von A abheben.

Ist das Pflicht?
Tastenspitz
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Re: Fragen zur Bankvollmacht

Beitrag von Tastenspitz »

Wenn die Bank das so in den AGB festgelegt hat, ja.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
ktown
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Re: Fragen zur Bankvollmacht

Beitrag von ktown »

rechtfrage hat geschrieben: 12.09.23, 10:31A WILL Vollmacht schreiben für B.
Wie schon gesagt. Eine einfache handschriftliche Vollmacht reicht hier nicht. Diese muss grundsätzlich bei Anwesenheit beider Personen (inkl. eines Ausweisdokumentes) in der Bank unterschrieben werden.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Tastenspitz
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Re: Fragen zur Bankvollmacht

Beitrag von Tastenspitz »

Wäre vllt. schlauer dem B einfach eine Bankkarte von dem Konto zu beantragen.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
bergerc
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Re: Fragen zur Bankvollmacht

Beitrag von bergerc »

rechtfrage hat geschrieben: 12.09.23, 10:31 Ist das Pflicht?
Nein, aber es ist sinnvoll und um den Kunden und letztlich sich selbst zu schützen, verlangt das Kreditinstitut anscheinend das persönliche Erscheinen. Das hat im übrigen auch nicht mit den AGB zu tun bzw. das ist darin auch nicht zu finden.

Die Erwartungshaltung des Kreditinstitut kommt mir jedoch seltsam vor. Es reicht völlig aus, wenn sichergestellt ist, dass der Kontoinhaber die Vollmacht erteilen will. Da dem KI eine Unterschriftsprobe vorliegt, sollte es eigentlich kein Problem sein, das entsprechende Formular des KI auszufüllen und zu unterschreiben. Also auch ganz ohne, dass der Kontoinhaber noch einmal beim KI aufläuft.
rechtfrage
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Re: Fragen zur Bankvollmacht

Beitrag von rechtfrage »

Danke.
Die Frage ist ja,
wie sieht es rechtlich aus.
Darf die Bank Vollmacht verweigern
wenn NICHT
A + B persönlich erscheinen.
Wenn würde sie auch zweite Bankkarte verweigern.
ktown
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Re: Fragen zur Bankvollmacht

Beitrag von ktown »

Wir sind hier in einem privatrechtlichen Vertragsverhältnis. Daher kann die Bank das per ABG festlegen. Wenn einem das nicht gefällt, kann man sich eine Bank aussuchen die es eventuell anders regelt.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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Re: Fragen zur Bankvollmacht

Beitrag von Tastenspitz »

Ich weiß nicht recht, was die Leute hier immer für Banken haben. :roll:
Wenn ich eine Bankkarte will, kostet mich das einen Anruf oder eine Mail und nach 'ner Woche ist die Karte da und der PIN meist schon vorher.
Für eine neue EC Karte bei einem Vereinskonto müsste ich das Formular abgeben und meinen Ausweis zeigen. Der Vorstand hatte unterschrieben.
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Re: Fragen zur Bankvollmacht

Beitrag von GS »

Tastenspitz hat geschrieben: 13.09.23, 12:38 Ich weiß nicht recht, was die Leute hier immer für Banken haben. :roll:
Kommt im Einzelfall auch darauf an, was für Kunden die Banken haben :mrgreen:
Dies ist keine Linksberatung und erst recht keine Rechtsberatung - wie käme ich dazu? Einzig verbindlicher Ratschlag: Lesen Sie von links oben nach rechts unten.
rechtfrage
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Re: Fragen zur Bankvollmacht

Beitrag von rechtfrage »

ktown hat geschrieben: 13.09.23, 11:41 Wir sind hier in einem privatrechtlichen Vertragsverhältnis. Daher kann die Bank das per ABG festlegen. Wenn einem das nicht gefällt, kann man sich eine Bank aussuchen die es eventuell anders regelt.
Wenn der Kunde also krank ist oder im Ausland und die Bank darauf besteht,
kann Konto nicht genutzt werden.
Danke.
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Re: Fragen zur Bankvollmacht

Beitrag von Tastenspitz »

Ist der Mensch so krank oder in einer Höhle oder beides, dass auch eine Überweisung nicht funktioniert?
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Re: Fragen zur Bankvollmacht

Beitrag von ktown »

rechtfrage hat geschrieben: 14.09.23, 12:11 Wenn der Kunde also krank ist oder im Ausland und die Bank darauf besteht,
kann Konto nicht genutzt werden.
Danke.
Dann spricht man mit dem Bankberater und findet andere Wege. Notare machen z.B. fast alles für Geld. :wink:
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Re: Fragen zur Bankvollmacht

Beitrag von rechtfrage »

Notar wird benötigt, wenn jemand zb berufstätig ist und nicht selbst zum Schalter kann.
Danke.
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