Autorisierung über Smartphone
Moderator: FDR-Team
Autorisierung über Smartphone
Hallo liebe Forum-Mitglieder,
es ist mir folgendes zu Ohren gekommen. Da kündigt eine Bank ein Autorisierungsverfahren
und schreibt seinen Kunden zwingend vor, ein anderes Verfahren zu nutzen. Für dieses andere
Verfahren muss eine App heruntergeladen werden, die nur von App Store und App Store
zur Verfügung gestellt wird.
Es gibt aber Kunden, die diese Dienste aus Datenschutzgründen ablehnen. Deshalb gibt es auch
Menschen, die sich extra dafür ein Smartphone zugelegt haben, das ohne (Wortsperre: Firma) Dienste und
(Wortsperre: Firma) Dienste gut funktioniert.
Frage an euch: Kann die Bank das zwingend vorschreiben oder muss sie dafür sorgen, dass diese
App auch von anderer, frei zugänglicher Stelle zur Verfügung gestellt wird (z.B. die Homepage der
Bank).
Außerdem soll es auch Kunden geben, die kein Smartphone besitzen. Was ist mit denen? Bleiben die auf
der Strecke?
Zu der Bank wäre noch anzumerken, das sie, was ihr ursprüngliches Geschäft betrifft, sehr gut ist.
Für eure Tipp zu entsprechenden Gesetzen oder Urteilen wäre ich euch sehr verbunden.
Liebe Grüße von
Nena
es ist mir folgendes zu Ohren gekommen. Da kündigt eine Bank ein Autorisierungsverfahren
und schreibt seinen Kunden zwingend vor, ein anderes Verfahren zu nutzen. Für dieses andere
Verfahren muss eine App heruntergeladen werden, die nur von App Store und App Store
zur Verfügung gestellt wird.
Es gibt aber Kunden, die diese Dienste aus Datenschutzgründen ablehnen. Deshalb gibt es auch
Menschen, die sich extra dafür ein Smartphone zugelegt haben, das ohne (Wortsperre: Firma) Dienste und
(Wortsperre: Firma) Dienste gut funktioniert.
Frage an euch: Kann die Bank das zwingend vorschreiben oder muss sie dafür sorgen, dass diese
App auch von anderer, frei zugänglicher Stelle zur Verfügung gestellt wird (z.B. die Homepage der
Bank).
Außerdem soll es auch Kunden geben, die kein Smartphone besitzen. Was ist mit denen? Bleiben die auf
der Strecke?
Zu der Bank wäre noch anzumerken, das sie, was ihr ursprüngliches Geschäft betrifft, sehr gut ist.
Für eure Tipp zu entsprechenden Gesetzen oder Urteilen wäre ich euch sehr verbunden.
Liebe Grüße von
Nena
Zuletzt geändert von ktown am 13.09.23, 08:48, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Autorisierung über Smartphone
Das Autorisierungsverfahren wird, so meine Vermutung, ja nur benötigt im Online Banking zu machen. Es wird einem also letztlich nichts übrig bleiben auf den klassischen Weg zu wechseln.
Vermutlich. Wobei ich mich frage, wie Sie bisher das Onlinebanking durchgeführt haben. Das analoge Verfahren über eine TAN Liste gibt es doch schon seit Jahrzehnten nicht mehr. Die iTAN gibt es auch schon seit 2012 nicht mehr. Letztlich gibt es noch die SMS-TAN die jedoch mit Kosten verbunden ist und auch (aufgrund der Anfälligkeit) fast nicht mehr benutzt wird.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Autorisierung über Smartphone
Es ist relativ einfach!
Durch die Kontoeröffnung kommt es zu einem privatrechtlichen Vertrag zwischen Bank und Kunden, der jederzeit von beiden Seiten gekündigt werden kann. Das Authentifizierungsverfahren dürfte in den AGBs der Bank verankert sein.
Ändert die Bank die AGBs kann man den neuen AGB zustimmen oder auch nicht. Wenn man die neuen AGBs nicht mag, kann man kündigen, will man die neuen AGBs nicht akzeptieren, kann die Bank kündigen!
Hat man kein Handy, wird man seine Bankgeschäfte eben nicht online erledigen können, sondern "old-fashioned" in der Filiale, dem Automaten oder per Telefonbanking.
taxpert
Durch die Kontoeröffnung kommt es zu einem privatrechtlichen Vertrag zwischen Bank und Kunden, der jederzeit von beiden Seiten gekündigt werden kann. Das Authentifizierungsverfahren dürfte in den AGBs der Bank verankert sein.
Ändert die Bank die AGBs kann man den neuen AGB zustimmen oder auch nicht. Wenn man die neuen AGBs nicht mag, kann man kündigen, will man die neuen AGBs nicht akzeptieren, kann die Bank kündigen!
Hat man kein Handy, wird man seine Bankgeschäfte eben nicht online erledigen können, sondern "old-fashioned" in der Filiale, dem Automaten oder per Telefonbanking.
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Your friendly bavarian tax collector
Motto:
"Yeah, I'm the taxman
And you're working for no one but me" (The Beatles, Taxman, Revolver)
"Bitte, Danke und Verzeihung wandern auf die Liste der bedrohten Wörter!"
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Re: Autorisierung über Smartphone
Und hier findet sich die Antwort. Für dieses Verfahren. Für andere Zugänge eben nicht.
Smart Tan plus kommt ohne das aus. Andere wurden hier genannt.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
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Re: Autorisierung über Smartphone
Hallo,
die Frage ist nicht, ob das neue Verfahren abgelehnt wird, sondern ob die Bank
einem vorschreiben darf, das man nur App, etc. nutzen kann.
Als Kreditkartenanbieter seine Authentisierung umgestellt hat, ging das auch über die Homepage der
Bank. Warum darf die Bank jemand zwingen, bestimmte apps zu nutzen? Wenn die
Bank schon ein neues Verfahren verbindlich vorschreibt, muss sie dann nicht auch die
Voraussetzungen auf ihrer Homepage zur Verfügung stellen?
In der Vergangenheit kam die TAN per SMS. Dazu musste keine gesonderte App
heruntergeladen werden.
In den AGBs steht nicht, dass man dem Kunden vorschreiben darf, welche Dienste
außerhalb der Bank der Kunde nutzen muss.
die Frage ist nicht, ob das neue Verfahren abgelehnt wird, sondern ob die Bank
einem vorschreiben darf, das man nur App, etc. nutzen kann.
Als Kreditkartenanbieter seine Authentisierung umgestellt hat, ging das auch über die Homepage der
Bank. Warum darf die Bank jemand zwingen, bestimmte apps zu nutzen? Wenn die
Bank schon ein neues Verfahren verbindlich vorschreibt, muss sie dann nicht auch die
Voraussetzungen auf ihrer Homepage zur Verfügung stellen?
In der Vergangenheit kam die TAN per SMS. Dazu musste keine gesonderte App
heruntergeladen werden.
In den AGBs steht nicht, dass man dem Kunden vorschreiben darf, welche Dienste
außerhalb der Bank der Kunde nutzen muss.
Zuletzt geändert von hawethie am 13.09.23, 10:25, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Autorisierung über Smartphone
Nein. Kann sie nicht.
Es gibt wie beschrieben andere Verfahren bis hin zur Papierform einer Überweisung, welche alle mir bekannten Banken anbieten.
Die App wird auch nicht auf jedem Smartphone funktionieren.
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Re: Autorisierung über Smartphone
Meines Erachtens kann die Bank das. Wie bavarian tax collector schon schrieb handelt es sich hier um eine privatrechtliches Vertragsverhältnis in dem jede Seite berechtigt ist die Vertragsbedingungen zu ändern. Ob die Gegenseite diese akzeptiert, steht auf einem anderen Blatt.

Auf diesen Fall bezogen muss der Kunde letztlich damit leben, wenn er die Bedingungen der Bank nicht akzeptieren will, dass diese ihm kündigt bzw. die Vorgänge der Bank nur noch eingeschränkt möglich sind.
Es gibt kein Gesetz das die SMS-TAN bindend im Geschäftsverhältnis vorschreibt.
Im Zuge der Zweigstellenschließung stelle ich mir eher die Frage, ob es gesetzliche Mindeststandards bezüglich der Rechtsgeschäfte gibt.
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Re: Autorisierung über Smartphone
Gibt es sicherlich, es beginnt mit der Legitimation (womit die Banken aber ein großes Postunternehmen beauftragen und dieses weil es auch fast keine Filialen mehr hat u.a. Kioskbetreiber als Subunternehmer). Filialen mit Kundenverkehr gehören aber offenbar nicht dazu. Es gibt ja schon seit Jahrzehnten viele Banken, die ausschließlich online-Banking anbieten.
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Re: Autorisierung über Smartphone
Sie kann nur noch ein Verfahren anbieten. Aber sie kann den Kunden nicht zwingen, dabei mitzumachen. Letztlich steht dann eben eine Kündigung im Raum, das ist richtig.
Allerdings haben alle mir bekannten Filialbanken Automaten für Überweisungen und es gibt nach wie vor die Papier Überweisung. Da muss man halt dann zur Öffnungszeit dahin latschen.
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Re: Autorisierung über Smartphone
Sagte ich ja. 

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Re: Autorisierung über Smartphone
Absolute Vertragsfreiheit gilt für Banken allerdings nicht. Da sie einen wesentlichen Teil der Infrastruktur bilden, unterliegen sie ähnlich wie ÖPNV oder Energieversorger einem Kontrahierungszwang. Für die öffentlich-rechtlichen Sparkassen in einigen Ländern gilt das schon lange, für andere Banken seit einigen Jahren auch ("Jedermannskonto").
Die Frage wäre also, ob bestimmte Vertragsbedingungen als unzumutbar gelten, was natürlich auch von den angebotenen Alternativen abhängt. Der eine mag Geldautomaten nicht weil er da vielleicht fotografiert wird, der andere mag schriftliche Überweisungen nicht weil die mehr kosten, der nächste online-Banking nicht wegen Phishing-Gefahr. Die wenigsten Probleme, abgesehen von den Kosten, dürfte es mit einer Bank geben, die am eigenen Wohnort noch eine Filiale betreibt. Das gibt es aber auch nicht mehr in jedem Dorf oder jedem Stadtteil.
Die Frage wäre also, ob bestimmte Vertragsbedingungen als unzumutbar gelten, was natürlich auch von den angebotenen Alternativen abhängt. Der eine mag Geldautomaten nicht weil er da vielleicht fotografiert wird, der andere mag schriftliche Überweisungen nicht weil die mehr kosten, der nächste online-Banking nicht wegen Phishing-Gefahr. Die wenigsten Probleme, abgesehen von den Kosten, dürfte es mit einer Bank geben, die am eigenen Wohnort noch eine Filiale betreibt. Das gibt es aber auch nicht mehr in jedem Dorf oder jedem Stadtteil.
Re: Autorisierung über Smartphone
Meine Bank teilt ungefähr jährlich mit, dass das bisherige System aufgrund irgendwelcher EU-Vorschriften nicht mehr möglich wäre und man jetzt etwas Neues machen muss. Anfangs reicht dann noch ein Passwort als vierstellige Zahl, nächstes Jahr muss es dann mit Sonderzeichen, Groß- und Kleinbuchstaben und mindestens 12 Stellen lang sein, Also so, dass man es sich nicht mehr merken kann.
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Re: Autorisierung über Smartphone
AdBds1KH1972!
Ganz einfach zu merken:
Auf dem Berg da steht 1 Kuh Halleluja
Eine Jahreszahl dazu
Ein Sonderzeichen.
Fertig ist der 12 Zeichen Code.
Funktioniert auch mit Songtexten, Gedichten, Parolen, Werbesprüche, usw. usf.
Ganz einfach zu merken:
Auf dem Berg da steht 1 Kuh Halleluja
Eine Jahreszahl dazu
Ein Sonderzeichen.
Fertig ist der 12 Zeichen Code.
Funktioniert auch mit Songtexten, Gedichten, Parolen, Werbesprüche, usw. usf.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
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Re: Autorisierung über Smartphone
Das Problem ist: es sind sehr viele Passwörter. Bank, Kreditkartengesellschaft A, Kreditkartengesellschaft B, Broker A, Broker B , Krankenkasse, Elster, <große amerikanische Firma, die Betriebssysteme und Office-Software verkauft>-Account, <große amerikanische Firma, die Smartphones und Computer verkauft>-ID. Dann hat man vielleicht noch eine Kamera, wo man für die Registrierung 1 Jahr Zusatzgarantie bekommt. Und für die XY-Software braucht man einen Account beim Hersteller, weil man die Software sonst nicht aktivieren kann. Und so weiter...
Natürlich sollten alle diese Passwörter verschieden sein...
Natürlich sollten alle diese Passwörter verschieden sein...

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