einmal folgenden theoretischen Fall betrachtet (er ist wirklich nur theoretisch

K kauft etwa sbei Internetauktionshaus [Name geändert] und zahlt das Geld an die hinterlegte Bankverbindung. Die Ware erhält er nicht. Der Inhaber des Accounts ist ein anderer als der hinter der Bankverbindung.
1.) Da hier nur die Adresse des Inhabers da wäre, könnte sich K ja nur an diesen wenden. Wre das aber rechtlich i.O., wenn dieser gar kein Geld bekommen hat?
2.) Angenommen K hat eine Mahnung mit Frist verschickt, welche erfolglos blieb. Was könnte denn K weiter tun? Kommt hier gleich Klage?
3.) Angenommen der Accountinhaber kann nicht leisten (Ware nicht da, zahlungsunfähig, nicht auffindbar, ...). Könnte sich K jetzt an den den Inhaber des Kontos wenden? Hier hätte er ja keine Adresse. Girokonten werden ja aber mit PostID eröffnet. Hätte K denn hier rechtlich die Möglichkeit per gerichtsbescheid oder was weiß ich von der Bank die Adresse herauszuverlangen oder das Konto pfänden zu lassen? Evtl. nach weiteren Schritten die vorher noch zu machen wären?