Hallo,
meine Eltern sind Gläubiger eines ehemaligen Freundes.
Auf Grund ihres hohen alters wollen sie mir diesen Schuldtitel verschenken/vererben.
Ist dies möglich und wie ist die vorgehensweise?
Für eure Hilfe wären wir dankbar.
MfG
Levelred
Schuldtitel verschenken - vererben
Moderator: FDR-Team
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(titulierte) Forderungen gegen Dritte fallen mit in die Erbmasse, so dass die Tochter nach dem Tod der Eltern das Urteil nur auf sich umklauseln lassen muss (Nachweis: Erbschein/Testament).
Zu Lebzeiten der Eltern kann die Forderung natürlich auch verschenkt/übertragen werden. Dazu bedarf es der Abtretung der zu Grunde liegenden Forderung (in notarieller Form) nebst Übergabe des Urteils im Original. Umklauselung geschieht dann durch Vorlage der Abtretungsukunde.
Zu Lebzeiten der Eltern kann die Forderung natürlich auch verschenkt/übertragen werden. Dazu bedarf es der Abtretung der zu Grunde liegenden Forderung (in notarieller Form) nebst Übergabe des Urteils im Original. Umklauselung geschieht dann durch Vorlage der Abtretungsukunde.