Verzwickte Situation, bitte um Hilfe

Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens, Kaufrecht für Käufer und Verkäufer, Werkvertragsrecht

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Quiety
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Verzwickte Situation, bitte um Hilfe

Beitrag von Quiety »

Einen guten Tag an alle hier,

ich habe folgendes Problem. Ich habe Ende letzten Jahres ein Mainboard von einem Freund abgekauft. Nun ist dieses Mainboard defekt und ich habe es an die Firma gesendet, bei der es damals erworben wurde. Da ich mit diesem Freund keinen Kontakt mehr habe, wies ich in einem Schreiben, welches ich der Rücksendung mit beigelegt hatte, ausdrücklich auf die geänderte Lieferanschrift hin, wohl bemerkt in Fettschrift und deutlich lesbar. Ich erhielt zwei Tage später eine Email, in der es hieß, "Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass das Mainboard soeben versendet wurde, die Ware wird geliefert an", ja an die Adresse des ehemaligen Freundes. Per Email machte ich den Onlineversandhandel auf den Fehler aufmerksam und wies ausdrücklich noch mal auf die geänderte Lieferanschrift hin. Die Antwort kam prompt "Die Lieferanschrift wurde geändert, wir freuen uns Ihnen hiermit geholfen zu haben". Laut Sendungsverfolgung sollte mich das Paket heute erreichen und es wurde auch ausgeliefert, nur nicht an mich, sondern an den ehemaligen Freund. Verärgert setzte ich mich wieder mit dem Onlineversandhandel in Verbindung, welcher mir mitteilte, dass es ihnen leid tut, aber da der ehemalige Freund Vertragspartner ist, wurde die Ware an Ihn gesendet, trotzdem ich mehrmals darauf aufmerksam gemacht hatte, dass sich die Lieferadresse geändert hat.

Wenn ich dem Freund die Ware abgekauft habe, bin nicht dann ich der Vertragspartner ?
Zusätzlich ist noch zu sagen, dass man bei dem Versandhandel die Möglichkeit hat, ein Konto zu erstellen, dieses Konto wurde damals auf den ehemaligen Freund erstellt, welches heute aber unter meinem Namen geführt wird. Das heisst, dass ich die Kundennummer übernommen habe.

Ich rief also den ehemaligen Freund an, mir doch bitte das Paket auszuhändigen, er verweigerte es. Also setzte ich mich wieder mit dem Onlineversandhandel in Verbindung und bat diesen, das Paket abzuholen und an die richtige Adresse auszuliefern. Dieser forderte von mir eine Möglichkeit den ehemaligen Freund zu kontaktieren um mit diesem die Abholung abzusprechen. Der ehemalige Freund jedoch tat so, als würde er mir das Paket zusenden, welches mir der Versandhandel per Mail wiederum zuteilte. Daraufhin forderte ich den Versandhandel auf, sich Gedanken zu machen, wie ich nun meine Ware erhalte.

Wie ist die Rechtslage ?

Ich bedanke mich bei allen, die sich die Mühe machen, das alles durchzulesen und bei allen, die mir helfen können.
spraadhans
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Beitrag von spraadhans »

Mangels vertraglicher Bindung hat der Zweitkäufer i.d.R. keine Ansprüche gegen den ursprünglichen Verkäufer.

Wenn das Eigentum nun bei einem Dritten ist, hat der Eigentümer natürlich einen Herausgabeanspruch gegen diesen.
derblacky
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Beitrag von derblacky »

spraadhans hat geschrieben:Mangels vertraglicher Bindung hat der Zweitkäufer i.d.R. keine Ansprüche gegen den ursprünglichen Verkäufer.
Da muss ich mal nachfragen .... ich hätte gedacht, das auch Gewährleisutngsansprüche (als eine zur Ware gehörenden Eigenschaft?) mit auf den neuen Eigentümer übertagen werden .... dem ist also nicht so (wenn ich die Zeilen oben richtig interpretiere)?

(zwecks eigener Weiterbildung: gibts da einen § zu?)

Tschau
Majo
spraadhans
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Beitrag von spraadhans »

Die Antwort ist § 437 und steht dort bereits in der Überschrift und ist i.Ü zwingendes Tatbestandsmerkmal.

Ansprüche können aber sehr wohl abgetreten werden (§ 398) oder von einem Bevollmächtigten im Namen des Käufers geltend gemacht werden.
Quiety
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Beitrag von Quiety »

Vielen Dank,

jetzt weiss ich bescheid.
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