Anzeige wegen "gefundenem" Verkehrsschild
Moderator: FDR-Team
Anzeige wegen "gefundenem" Verkehrsschild
Hallöchen liebe Leute,
sollte ich in meinem latenten Alkoholrausch verpeilt haben, dass ein anderes Unterforum möglicherweise besser passt als dieses, dann bitte ich den Thread zu verschieben.
Die Sache ist die: Vor ein paar Stunden bin ich, nachdem ich mit nem Kumpel jeweils 4 Bier geleert hab, um sein schriftliches Abi zu feiern, mit besagtem Kumpel durch die Gegend gelatscht und da lag ein Straßenschild "Vorsicht Baustelle" auf dem Bürgersteig.
Ich hab es mitgenommen, weil ich es mir eigentlich an die Wand hängen wollte.
Wenige Minuten später hält ein alter Audi 100 Avant neben uns an, 2 Zivilbullen steigen aus und erzählen was von Polizei. Sie nehmen unsere Personalien auf, konfiszieren das Schild, das ich bei mir trug und haben mir gesagt, dass es Diebstahl war, dass ich das Schild genommen hab und mich einen Wisch unterzeichnen lassen, dass ich ihnen das Schild freiwillig gegeben hab, mich zum Fall geäußert hab etc.
Der Bulle meinte dann, er leitet es an die Staatsanwaltschaft weiter und ich krieg dann Post von denen und ich darf mit dem Staatsanwalt plaudern.
Ich hätte ja gern einen Alkoholtest machen lassen, aber da bei mir wohl noch vom Wochenende andere Substanzen im Blut rumschwirren und ich Angst vor einem Drogentest hatte, hab ich die Bullen auf sowas erst gar nicht angesprochen
Meine Fragen sind:
1. Wird sowas wegen Minderwertigkeit oder so fallen gelassen?
2. Wenn nicht: Was hab ich zu erwarten?
3. Wie lange steht sowas in der Akte? Ich könnte mir vorstellen, dass ich, wenn ich mich nächstes Jahr für ein Studium bewerbe, damit Probleme kriegen könnte.
Danke schon mal für alle Antworten!
HdP
sollte ich in meinem latenten Alkoholrausch verpeilt haben, dass ein anderes Unterforum möglicherweise besser passt als dieses, dann bitte ich den Thread zu verschieben.
Die Sache ist die: Vor ein paar Stunden bin ich, nachdem ich mit nem Kumpel jeweils 4 Bier geleert hab, um sein schriftliches Abi zu feiern, mit besagtem Kumpel durch die Gegend gelatscht und da lag ein Straßenschild "Vorsicht Baustelle" auf dem Bürgersteig.
Ich hab es mitgenommen, weil ich es mir eigentlich an die Wand hängen wollte.
Wenige Minuten später hält ein alter Audi 100 Avant neben uns an, 2 Zivilbullen steigen aus und erzählen was von Polizei. Sie nehmen unsere Personalien auf, konfiszieren das Schild, das ich bei mir trug und haben mir gesagt, dass es Diebstahl war, dass ich das Schild genommen hab und mich einen Wisch unterzeichnen lassen, dass ich ihnen das Schild freiwillig gegeben hab, mich zum Fall geäußert hab etc.
Der Bulle meinte dann, er leitet es an die Staatsanwaltschaft weiter und ich krieg dann Post von denen und ich darf mit dem Staatsanwalt plaudern.
Ich hätte ja gern einen Alkoholtest machen lassen, aber da bei mir wohl noch vom Wochenende andere Substanzen im Blut rumschwirren und ich Angst vor einem Drogentest hatte, hab ich die Bullen auf sowas erst gar nicht angesprochen
Meine Fragen sind:
1. Wird sowas wegen Minderwertigkeit oder so fallen gelassen?
2. Wenn nicht: Was hab ich zu erwarten?
3. Wie lange steht sowas in der Akte? Ich könnte mir vorstellen, dass ich, wenn ich mich nächstes Jahr für ein Studium bewerbe, damit Probleme kriegen könnte.
Danke schon mal für alle Antworten!
HdP
Pure Vernunft darf niemals siegen!
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Hallo
Wegen
Grüße
Ronny
Wird sowas wegen Minderwertigkeit oder so fallen gelassen?
Eine Anzeige wegen Dienbstahls und (falls sie die Polizeibeamten dort auch so abträglich bezeichnet haben auch noch eine wegen Beleidigung).Hoffentlich nicht, wer sollte minderwertig sein?
Wenn nicht: Was hab ich zu erwarten?
Das steht solange im Führungszeugnis wie es nach den Bestimmungen des BZRG aufgrund der Höhe der verhängten Strafe vorgesehen ist. Ich fürchte allerdings nicht lange genug.Wie lange steht sowas in der Akte?
Wegen
wäre in der Tat eine langfristige Therapie zu empfehlen.meinem latenten Alkoholrausch

Grüße
Ronny

Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
Ich glaub, Geringfügigkeit ist das Wort, das ich gesucht habe, welches aber irgendwo in den sinnlosen Untiefen meines Gehirns verschollen war.Ronny1958 hat geschrieben:Hoffentlich nicht, wer sollte minderwertig sein?
Ich meine, wenn jemand mit 1-2 Gramm Gras erwischt wird, wird die Anzeige ja auch meist fallen gelassen. Ich fänd es da nur fair, wenn meine Anzige auch fallen gelassen würde.
Danke, kein Bedarf. Nicht jeder, der ab und an mal ein paar Bierchen, auch ein paar zuviel, kippt, ist gleich Alkoholiker. Im Bereich der Sucht hab ich leider genug Erfahrungen, um selbst zu merken, wann es ernst wird.Wegenwäre in der Tat eine langfristige Therapie zu empfehlen.Zitat:
meinem latenten Alkoholrausch
Pure Vernunft darf niemals siegen!
Moin,
Ja, das Gras wirkt schon...
Die Anzeige wird i.d.Regel an die StA weitergegeben. Die entscheidet denn dann, ob ein solches Verfahren eingestellt werden kann oder nicht.
Wenn sich die Vorfälle häufen, entscheidet dann irgendwann mal ein Richter darüber?
Im übrigen finde ich es überhaupt nicht fair, wenn Sie ein Verkehrschild klauen - und dann die Anzeige "fallen gelassen" wird.
Ansonsten erlaube ich mir, mich @Ronny1958 anzuschließen.
mano
HDP hat geschrieben:Ich meine, wenn jemand mit 1-2 Gramm Gras erwischt wird, wird die Anzeige ja auch meist fallen gelassen. Ich fänd es da nur fair, wenn meine Anzige auch fallen gelassen würde.
Ja, das Gras wirkt schon...
Die Anzeige wird i.d.Regel an die StA weitergegeben. Die entscheidet denn dann, ob ein solches Verfahren eingestellt werden kann oder nicht.
Wenn sich die Vorfälle häufen, entscheidet dann irgendwann mal ein Richter darüber?
Im übrigen finde ich es überhaupt nicht fair, wenn Sie ein Verkehrschild klauen - und dann die Anzeige "fallen gelassen" wird.
Ansonsten erlaube ich mir, mich @Ronny1958 anzuschließen.
mano
Beamte arbeiten nicht - sie machen irgendwas, jedenfalls arbeiten tun sie nicht.
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- Registriert: 14.12.06, 18:18
Die Fachkliniken sind voll mit Leuten, die noch vor einiger Zeit genau so wie Sie argumentiert haben..HdP hat geschrieben:Danke, kein Bedarf.
Das merkt man i. d. R. dann, wenn's zu spät ist.HdP hat geschrieben:..genug Erfahrungen, um selbst zu merken, wann es ernst wird.
Zur eigentlichen Frage: siehe Antwort von Ronny1958
„Einen guten Journalisten erkennt man daran, dass er sich nicht gemein macht mit einer Sache, auch nicht mit einer guten Sache; dass er überall dabei ist, aber nirgendwo dazugehört.“ (Hanns Joachim Friedrichs)
Hm... wo habe ich diesen Satz nur schon mal mehrfach gehört?HdP hat geschrieben:Im Bereich der Sucht hab ich leider genug Erfahrungen, um selbst zu merken, wann es ernst wird.
Ich glaube, es war in einer Klinik für Entwöhnungsbehandlung, in der ich dienstlich zu tun hatte...
MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Es verschlägt einem ja fast die Sprache....
Die "Bullen" erwischen dich auf frischer Tat, "labern" dich voll und lassen dich einen "Wisch" unterschreiben. Und danach sind die auch noch so gemein, das ganze zur Anzeige zu bringen.
Ich rate dir dringend dazu, sowohl deine Wortwahl, als auch deine Einstellung zu Polizisten zu überdenken. Und vor allem rate ich dir, dein Weltbild mal zu überdenken.
Fremdes Eigentum nimmt man nicht einfach mit. Drogen sind böse. Und die Strafverfolgung ist nicht unfair, sondern die einzige Möglichkeit, solchen Zeitgenossen beizukommen.
Du solltest dem Richter übrigens die hier vorgetragenen Gedanken ausführlich schildern, damit er zu einem fairen Urteil finden kann, das Tat und Schuld angemessen ist.

Die "Bullen" erwischen dich auf frischer Tat, "labern" dich voll und lassen dich einen "Wisch" unterschreiben. Und danach sind die auch noch so gemein, das ganze zur Anzeige zu bringen.
Ich rate dir dringend dazu, sowohl deine Wortwahl, als auch deine Einstellung zu Polizisten zu überdenken. Und vor allem rate ich dir, dein Weltbild mal zu überdenken.
Fremdes Eigentum nimmt man nicht einfach mit. Drogen sind böse. Und die Strafverfolgung ist nicht unfair, sondern die einzige Möglichkeit, solchen Zeitgenossen beizukommen.
Du solltest dem Richter übrigens die hier vorgetragenen Gedanken ausführlich schildern, damit er zu einem fairen Urteil finden kann, das Tat und Schuld angemessen ist.


Na herzlichen Glückwunsch!
Da hat unser Forum mal wieder ganze Arbeit geleistet und einen Jugendlichen oder jungen Erwachsenen, der nach einigen Bier und vielleicht noch der einen oder anderen Tüte ein Schild mitgenommen hat, gleich mal zum moral- und gewissenlosen Schwerverbrecher und Alkoholkranken erklärt.
Es ist doch schön, dass so viele gänzlich abstinente, moralisch einwandfreie und gesetzestreue Saubermänner unter uns weilen, die dem asozialen und kriminellen Alkoholiker mal so richtig gezeigt haben, wo der Hammer hängt.
Gruß
Dea
Da hat unser Forum mal wieder ganze Arbeit geleistet und einen Jugendlichen oder jungen Erwachsenen, der nach einigen Bier und vielleicht noch der einen oder anderen Tüte ein Schild mitgenommen hat, gleich mal zum moral- und gewissenlosen Schwerverbrecher und Alkoholkranken erklärt.
Es ist doch schön, dass so viele gänzlich abstinente, moralisch einwandfreie und gesetzestreue Saubermänner unter uns weilen, die dem asozialen und kriminellen Alkoholiker mal so richtig gezeigt haben, wo der Hammer hängt.
Das kann man so nicht sagen. "Minderwertigkeit" kommt hier nicht in Betracht, höchstens eine Einstellung wegen geringer Schuld (§ 153 StPO). Das kommt aber auf den konkreten Fall und die Umstände an. Insb. bei Erstdelikten wird das häufig gehandhabt. Aber wie gesagt, es ist möglich, kann hier aber so nicht festgestellt werden.1. Wird sowas wegen Minderwertigkeit oder so fallen gelassen?
Das kommt darauf an, welche Delikte vorgeworfen werden. In Betracht kommen Diebstahl oder Unterschlagung und ggf. auch gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315 b StGB). Hierauf steht bei einer Verurteilung das Mindestmaß einer Geldstrafe, dass bis zu einer (hier aber sicher nicht relevanten) Freiheitsstrafe geht.2. Wenn nicht: Was hab ich zu erwarten?
Der Eintrag im BZR hinge von der Höhe einer Verurteilung ab und kann hier so nicht beantwortet werden. Mir ist jedoch nicht bekannt, dass das bei einer Studienbewerbung eingesehen wird. Anders ist das erst später, wenn man in den Staatsdienst geht, zB. wegen einem Referendariat oder des gewählten Berufes. Es ist allerdings mehr als unwahrscheinlich, dass ein Vorfall, wie der genannte, dann noch (wenn überhaupt aufgenommen) im BZR steht oder Probleme bereiten würde.3. Wie lange steht sowas in der Akte? Ich könnte mir vorstellen, dass ich, wenn ich mich nächstes Jahr für ein Studium bewerbe, damit Probleme kriegen könnte.
Gruß
Dea
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- Registriert: 14.12.06, 18:18
Das hat so niemand geschrieben. Und mir, und ich denke das gilt auch für die anderen Antwortenden, liegt nichts ferner als einen Alkoholkranken oder auch nur -gefährdetetn in die kriminelle Ecke zu stellen.cmd.dea hat geschrieben:..dem asozialen und kriminellen Alkoholiker mal so richtig gezeigt haben, wo der Hammer hängt.
Aber es gibt nun mal Leute, die sich, sei es hauptberuflich, ehrenamtlich oder als Betroffene oder Angehörige mit dem Thema auseinandersetzen.
Wäre im ET geschrieben worden
"Ich habe gestern einen über den Durst getrunken und....."
wäre das Thema vermutlich gar nicht aufgekommen, da es mit der eigentlichen Frage auch nichts zu tun hat.
Wenn ich aber Sätze lese wie
klingt da ein gewisser "Stolz" durch, was mir schon mal zu denken gibt. Es wäre zumindest ein Indiz für eine evtl. Suchtgefährdung.sollte ich in meinem latenten Alkoholrausch verpeilt haben,
Und wenn dann Sätze folgen wie
dann werde ich hellhörig.Danke, kein Bedarf. [..] genug Erfahrungen, um selbst zu merken, wann es ernst wird.
„Einen guten Journalisten erkennt man daran, dass er sich nicht gemein macht mit einer Sache, auch nicht mit einer guten Sache; dass er überall dabei ist, aber nirgendwo dazugehört.“ (Hanns Joachim Friedrichs)
Ja, klüger wäre gewesen "gut dass ich Sie treffe, sonst hätte ich morgen früh extra zur Inspektion gehen müssen. Ich hab da nämlich was gefunden ..."Hafish hat geschrieben:
Ich rate dir dringend dazu, sowohl deine Wortwahl, als auch deine Einstellung zu Polizisten zu überdenken. Und vor allem rate ich dir, dein Weltbild mal zu überdenken.
Moin,
Ich denke, dass die Schnoddrigkeit des Vortrags, eher des Unwillen der User hier, erzeugt hat?
Bei mir war das jedenfalls so.
Iher Anmerkung?
mano
HdP hat geschrieben:sollte ich in meinem latenten Alkoholrausch verpeilt haben,
HdP hat geschrieben:aber da bei mir wohl noch vom Wochenende andere Substanzen im Blut rumschwirren und ich Angst vor einem Drogentest hatte
HdP hat geschrieben: 2 Zivilbullen steigen aus und erzählen was von Polizei
HdP hat geschrieben:Der Bulle meinte
@cmd.deaHdP hat geschrieben:hab ich die Bullen auf sowas erst gar nicht angesprochen
Ich denke, dass die Schnoddrigkeit des Vortrags, eher des Unwillen der User hier, erzeugt hat?
Bei mir war das jedenfalls so.
Iher Anmerkung?
kann ich jedenfalls nicht folgen.cmd.dea hat geschrieben:Da hat unser Forum mal wieder ganze Arbeit geleistet und einen Jugendlichen oder jungen Erwachsenen, der nach einigen Bier und vielleicht noch der einen oder anderen Tüte ein Schild mitgenommen hat, gleich mal zum moral- und gewissenlosen Schwerverbrecher und Alkoholkranken erklärt.
mano
Beamte arbeiten nicht - sie machen irgendwas, jedenfalls arbeiten tun sie nicht.
Re: Anzeige wegen "gefundenem" Verkehrsschild
HdP hat geschrieben:
...Die Sache ist die: Vor ein paar Stunden bin ich, nachdem ich mit nem Kumpel jeweils 4 Bier geleert hab, um sein schriftliches Abi zu feiern...
...Ich hab es mitgenommen, weil ich es mir eigentlich an die Wand hängen wollte...
... Ich könnte mir vorstellen, dass ich, wenn ich mich nächstes Jahr für ein Studium bewerbe, damit Probleme kriegen könnte...
Also so wie ich das lese ist HdP wohl kaum älter als 18, hat zur feier des Abis eines Kumpels vll etwas zu viel getrunken und dann ein Schild geklaut.
Klingt für mich eigentlich weder nach Sucht/Suchtgefährdung(4Bier am Abend zur Feier des Abis dürfte meiner Meinung nach noch locker im Rahmen liegen) noch nach kriminellen Absichten.
Ok, das mit dem Schild war strafrechtlich gesehen wohl ganz klar Diebstahl, ich unterstelle hier jetzt aber einfach mal jugendlichen Leichtsinn und nicht kriminelle Energie. Wir haben früher glaub ich schlimmere Sachen angestellt

Ok die Wortwahl im Thread war mehr als unglücklich, aber wenn ich mir die Uhrzeit ansehe wann der Thread erstellt wurde und berücksichtige das der TE wohl noch unter Alkoholeinfluss stand und erst kurz vorher eine Begegnung mit der Polizei hatte, dann seh ich darüber ganz einfach mal weg.
Ich glaube HdP hat einfach etwas Mist gebaut, wurde erwischt und macht sich nun eben Sorgen wies weitergeht.
Ich denke zum rechtlichen Aspekt wurde schon alles gesagt.
Wächter hat geschrieben:
4 Maß Bier oder 4 Kölsch(4Bier am Abend zur Feier des Abis dürfte meiner Meinung nach noch locker im Rahmen liegen)
Wobei das jetzt ein ganz anderes Thema wäre.
Meine Schwester macht gerade ihr Abitur, wenn wir das(hoffentliche) bestehen dann feiern werd ich mal testen wie weit mein Rahmen reicht.
