Guten Morgen,
ich habe ein Haus aus dem Familienkreis gekauft. Nun zeichnen sich Streitigkeiten ab ueber was zu dem Haus dazugehoert und was nicht. Wenn nichts spezifisches vereinbart ist, was gehoertdann typischerweise beim Erwerb eines Hauses mit dazu? Also insbesondere:
Kueche, Lampen, Gardinen, an der wand befestigte Regale etc. Gibt es eine allgemeingueltige Regel, wie z.B dass alles was fest am Haus angebracht ist mit zum Haus gehoert oder wie ist die generelle rechtslage?
Danke
Hauskauf, was gehoert normalerweise mit dazu?
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Re: Hauskauf, was gehoert normalerweise mit dazu?
wie wärs denn noch mit Tischen, Bett und Stühlen?...............aber mal im Ernst. Warum sollten die von dir angesprochenen Teile Bestandteil des Hauses sein.Schneemann36 hat geschrieben: Kueche, Lampen, Gardinen, an der wand befestigte Regale etc. Gibt es eine allgemeingueltige Regel, wie z.B dass alles was fest am Haus angebracht ist mit zum Haus gehoert oder wie ist die generelle rechtslage?
Danke
Als Faustregel kann man sagen, alles was über die Wohngebäudeversicherung versichert ist, gehört zum Haus.
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Wenn in einem Kaufvertrag über ein Hausgrundstück nichts Anderes vereinbart ist, sind die wesentlichen Bestandteile des Hauses mitverkauft. Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Hauses gehören die Sachen, die zu seiner Herstellung eingefügt worden sind oder die von ihm nicht getrennt werden können, ohne zerstört oder in ihrer Funktion wesentlich verändert zu werden. Die Eigenschaft einer Sache als wesentlicher Bestandteil eines Hauses muss im Einzelfall festgestellt werden.
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Küchen, auch wenn sie Einbauküchen genannt werden, sind im Normalfall nicht eingebaut, sondern nur aufgestellt bzw. aufgehangen und damit nicht anders zu bewerten als Schränke und Regale.Schneemann36 hat geschrieben:Danke erst mal fuer die Antworten! Wie sieht es den dann spezifisch mit der Kueche aus? Da sie eingebaut ist wuerde ich sie als Bestandteil des Hauses sehen.
Bei Einbauküchen im eigentlichen Sinne scheint das nicht so klar zu sein und wird wohl teilweise von Region zu Region unterschiedlich gesehen. In Norddeutschland wird eher die Ansicht vertreten, dass sie wesentlicher Bestandteil des Gebäudes sind, während in West- und Süddeutschland überwiegend die gegenteilige Ansicht besteht und eine Einbauküche als kein wesentlicher Bestandteil des Gebäudes angesehen wird (Krauß, ImmobilienKV i.d.P., 2. Auflage, RN 290).
Gruß
khmlev
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