Zu Unterhalt verpflichtet, weil Tochter ausziehen WILL

Recht in der Ehe, eheliches Güterrecht, Adoptionsrecht, Kinderrechte, Sorgerecht, Unterhaltsrecht, Recht des Versorgungsausgleichs

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Megazicklein
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Zu Unterhalt verpflichtet, weil Tochter ausziehen WILL

Beitrag von Megazicklein »

Hallo,

folgender Fall:

Tochter wird im März 18 Jahre und will zu einer Freundin ziehen. Angeblich alles schon mit der Mutter der Freundin abgesprochen. Die Mutter der ausziehenden Tochter hat keine Ahnung, ob und wie das in Ordnung geht, auch will sie gar nicht, das ihre Tochter auszieht.
Die Tochter allerdings auf dem Trip, Regeln und Grenzen sind für sie nicht erfunden worden und deswegen muss sie zu Hause raus, weil sie ihre Mutter als sooo schlimm befindet.

Das Mädchen ist allerdings noch Schulpflichtig, macht gerade die 10. Klasse der Realschule, d.h. sie wäre im März am Tage ihres Geburstages und selbst gewählten Auszuges noch in der Schule.
Die Mutter hat natürlich keine Lust, noch Unterhalt zahlen zu müssen, für die Launen ihrer Tochter. Wie sieht es da rechtlich aus? Muss die Mutter Unterhalt zahlen, nur weil die Tochter ausziehen will, sie muss ja nicht.
Und.........Grenzen und Regeln gibt es überall, diese Erfahrung wird die Tochter dann hoffentlich auch woanders machen.

Danke für Eure Infos,

Liebe Grüße
Claudia
Holzschuher
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Beitrag von Holzschuher »

Hallo,

Eltern/-teile haben sog. Unterhaltsbestimmungsrecht gem. § 1612 Abs. 2 S. 1 BGB, können also z.B. sagen, hier bei mir hast Du Wohnung/Kost/Logis, Ausziehen und Unterhalt geht nicht; vgl. auch diese Infos.
Gruß
Peter H.
Megazicklein
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Beitrag von Megazicklein »

Hallo,

vielen lieben Dank.

Aber verbieten können die Eltern das ausziehen nicht, oder?
Wenn sie 18 ist, ist sie volljährig, ob das für ihr Verhalten und ihre Reife zuspricht, ist eine andere Sache.
Die Eltern wären auf der einen Seite froh, wenn endlich Ruhe im Hause wäre. Die Tochter klaut ständig Dinge der Mutter, auch die Spardose vom Kleineren Bruder musste schon dran glauben. Tochter zeigt keine Reue und kein Unrechtsbewusstsein.
Auch eine Anzeige bei der Polizei von der Mutter veranlasst wegen Ladendiebstahl hat keine Besserung gebracht.
Die Mutter hat nun nur Angst, das die Probleme sich nach dem Auszug noch mehr häufen, in anderer Art und Weise eben.
Weiter hat die Tochter ADS, und weigert sich die Medikamente zu nehmen, aufgrund dieser Tatsache kommt es schon zu vielen Problemen.
Die Mutter hätte sie manchmal am liebsten vor die Türe gesetzt, weil sie sooo provoziert und einen an den Rande des Nervenzusammenbruchs bringen kann, aber das darf sie ja nun auch wieder nicht. :-(

Liebe Grüße
Claudia
iuri
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Beitrag von iuri »

Megazicklein hat geschrieben:Aber verbieten können die Eltern das ausziehen nicht, oder?
Immerhin müssen sie es nicht bezahlen. Das ist doch auch schon mal was.
Megazicklein
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Beitrag von Megazicklein »

Ja, das stimmt.

Hätte mich ehrlich gesagt auch gewundert, weil wegen uns muss sie ja nicht ausziehen. Tochter meint halt nur, das sie mehr Freiheiten hat, wenn sie nicht mehr hier wohnt. Eben, mit 18 tun und lassen kann, was sie will. Die Pflichten die dann kommen, das sieht sie natürlich nicht.

Danke,
Grüße
Claudia
hws
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Re: Zu Unterhalt verpflichtet, weil Tochter ausziehen WILL

Beitrag von hws »

Megazicklein hat geschrieben:Tochter wird im März 18 Jahre und will zu einer Freundin ziehen...
Ist doch prima 8) - zahlen muss die Mutter nicht und den Ärger hat ab da die Freundin und deren Mutter. Hat die Freundin nen Bruder / Schwester, könnte man denen schonmal zu einem guten Sparschweinversteck raten :wink:

hws
FM
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Beitrag von FM »

Es sei allerdings ergänzend erwähnt, daß auch keine staatliche Stelle dann den Lebensunterhalt der Tochter finanziert, lediglich das Kindergeld wird weitergezahlt da sie noch in Auzsbildung ist. Diese 164 Euro wird die Mutter wohl an die Tochter weitergeben müssen. Sollte ihr das nicht ausreichen, müßte sie halt arbeiten neben der Schule.

Hat die Tochter eigentlich auch einen Vater?
Megazicklein
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Beitrag von Megazicklein »

Hallo,

danke. Habe ich auch schon gedacht, weil das wunderliche ist.
Sie hat mit der Mutter der Freundin wohl schon breit diskutiert, was sie selbst zahlen muss und was nicht. Frage ist, warum sich die andere Mutter nicht mal an die Mutter des Mädchens wendet. Sie würde das tun, aber auch egal.

Kindergeld erhält die Mutter bis zum 18. Lebensjahr, danach soll die Tochter selbst den Antrag stellen, sie ist doch schon erwachsen und dann muss sie sowas können. Die Mutter wird den Antrag nicht mehr stellen, da die Tochter dann nicht mehr im Hause lebt.

Vielleicht sollte die Mutter einfach aufhören sich Gedanken darüber zu machen, aber sie ist halt Mutter und hat 18 Jahre diesen Menschen, der ihr nun frontal in den Hintern tritt (so sieht es die Mutter gerade) um sich gehabt. Meist Alleinerziehend.

Mutter hatte nochmals ein Gespräch mit der Tochter. Die Tochter sagte, es würde ihr nur darum gehen, das sie mehr ausgehen darf. Letzte Woche war die Tochter aus und nach 2 Stunden musste der Stiefvater (Ehemann der Mutter) die Tochter, betrunken und brechend auf einer Parkbank an einem Jungendzentrum abholen. Dann beschwert sich die Tochter, das sie kaum weg darf, in ihren Augen.

Liebe Grüße
Claudia
Megazicklein
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Beitrag von Megazicklein »

Ja.
Die Tochter hat einen Vater. Diesbezüglich läuft eine Beistandschaft beim Jugendamt. Die Trennung der Eltern war als die Tochter 2,5 Jahre alt war, seither keine Unterhaltszahlungen nichts.
Nun schreibt das Jugendamt der Mutter, sie soll Einkommensnachweise einreichen, wegen des Antrages der Pfändung beim Amtsgericht.
Darf die Mutter nun mal hoffen, das sie Zahlungen bekommt?

Grüße
Claudia
Chavah
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Beitrag von Chavah »

Nun ja, den Antrag kann nur die Mutter stellen, den Kindergeldantrag meine ich. Sie muss dann das Geld an die Tochter weiterleiten. Ich würde der Tochter zusätzlich das Geld geben, was sie zu Hause kostet. Also Lebensmittelgeld plus Taschengeld. Dürfte nicht so furchtbar viel sein. Diese Zuwendung würde ich an die Bedingung knüpfen, dass die Tochter sich das Geld bar zu Hause abholt. Einmal im Monat. Warum? Damit sich die Mutter ein Bild über den Zustand der Tochter machen kann. Denn trotz allem, es ist ihr Kind.

Chavah
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Beitrag von Dipl.-Sozialarbeiter »

Megazicklein hat geschrieben:...
Kindergeld erhält die Mutter bis zum 18. Lebensjahr, danach soll die Tochter selbst den Antrag stellen, sie ist doch schon erwachsen und dann muss sie sowas können. Die Mutter wird den Antrag nicht mehr stellen, da die Tochter dann nicht mehr im Hause lebt.
...
Wenn die Eltern noch leben, kann ein volljähriges Kind keinen Antrag auf Kindergeld für sich selbst stellen (X. Kindergeld ( §§ 62 - 78 ) EStG).
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