Reing.-Firma ohne Ankündigung

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erie333
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Reing.-Firma ohne Ankündigung

Beitrag von erie333 »

Hallo und schönen Sonntag,

habe die Sufu bemüht aber ich denke, jedes Problem hat so seine Eigenheiten.
Sollte es doch ein altes Thema mit ähnlichen Daten geben bitte ich dies zu entschuldigen.

Hier die Eckdaten:
Mehrfamilienhaus mit 8 Parteien auf vier Ebenen wo auf der 2. der Vm wohnt.

Wie ich bisher rausbekommen habe, gibt es unter den Parteien verschied. Mv.
Unsere direkten Nachbarn haben keine gesonderte Anlage über die Art der Treppenhausreinigung.
Und im Einheitsmietvertrag von Zweckform ist nix dergleichen geregelt.
Im Eingangsbereich hängt auch keine Hausordnung aus, wo jeder vieleicht nachlesen könnte, wann wer was zu reinigen hätte.

Hier der Auszug unserer von beiden Seiten unterschriebenen Anlage:

"Die Kosten der Tr.ha.reig. sind in den Bk´s nicht enthalten. Der Mieter ist verpflichtet, die Treppe von seinem Podest abwärts bis zum nächsten Podest regelmäßig und ordnungsgemäß, insbesondere in ausreichenden Abständen kostenlos zu reinigen. Sollte dies nicht erfolgen, wird eine entsprechende Firma auf Kosten der Mieter mit der Reinigung beauftragt."

Früher war diese Reinigung kein Problem und jeder hat sich zumindest auf unsere 3 Parteien-Etage dran gehalten.
Kommt Zeit kommen andere Mieter....
Jetzt putzen andere Parteien wegen der fehlenden Anlage nicht die Treppe, was ich auch aus vertraglicher Sicht verstehen kann, aber aus mitmenschlicher Sicht nicht da diese Parteien ja wissen dass bisher keine Firma das für sie erledigt.(machen halt die Nachbarn)
Nun gut, haben wir halt öfters mal mitgeputzt um unserer Pflicht nachzukommen.

Vor kurzem sprach uns unsere Nachbarin an, daß der Vm sich über die Sauberkeit der unteren Etage beschwerte aber auf den oberen Etagen gäbe es keine Probleme.
Wenn der wüßte, daß er es einer sagt, die nix von der Reinigung hält !

Jetzt scheint erl einfach eine Firma bestellt zu haben, ohne die Mieter vorher zu ermahmen, zu unterrichten oder dergleichen.
Lediglich ein unterschriebenes Schreiben war in allen Briefkästen.

"..da der Reinigung des Tr.-hauses nicht auf jeder Etage in befried. Maße nachgekommen wurde, möchte ich Sie mit diesem Schreiben darüber in Kenntnis setzen, daß ab sofort eine Rein.-dienst der Fa.xxx monatlich einmal das Tr.haus samt der Fenster sowie den Eingangsbereich reinigen wird.
Ich möchte Sie allerdings bitten, die herkömmliche "Hauswoche" auch weiterhin vorzunehmen, da es sich beim Rein.-dienst der Fa. ledgl. um eine Grd.-reing. handelt.
Anfallender Schmutz sollte auch weiterhin beseitigt werden."

Was soll man denn nun davon halten?
Es steht zwar nix von Kosten aber die wird er sich später bestimmt mal von uns hohlen wollen.

Einem Gespräch mit dem Vm (Anfang 30) möchten wir und andere Parteien eigentlich aus dem Wege gehen, weil dieser sonst bei anderen selbsgemachten Problemen auch kein Einsehen zeigt und schonmal laut wird.

Danke für Eure Mühe
maconaut
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Beitrag von maconaut »

Wenn dies einerseits "vertraglich so in Ordnung" ist und andererseits das Gespräch mit dem Vermieter gemieden werden soll, dann bleibt wohl keine andere Möglichkeit, als zu zahlen. Übrigens, den Mietern, die eine solche Vereinbarung nicht mit dem VM getroffen haben, bleibt die Zahlung erspart - ist doch toll, oder?
erie333
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Beitrag von erie333 »

Wie bitte,

wir als einzige mit vereinbarter Reinigung die sich auch dran halten, also die Pflicht erfüllen, sollen die Einzigen sein die zahlen müssen?
Werner
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Beitrag von Werner »

erie333 hat geschrieben:wir als einzige mit vereinbarter Reinigung ....
Woher weis das der Mieter denn? Und was andere im Mietvertrag stehen haben hat der hier betreffende Mieter nicht zu interessieren.
Karsten
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Beitrag von Karsten »

Also. Selbstverständlich ist der Vermieter nicht berechtigt, den Mietvertrag einseitig zu ändern. Wenn im Vertrag festgelegt ist, dass der Mieter die Reinigung übernimmt, dann hat der nicht nur die Pflicht das zu tun, sondern auch das Recht dazu. Die Kosten können auch dann nicht umgelegt werden, wenn im Vertrag die Reinigungskosten als prinzipiell umlegbare Nebenkosten vereinbart sind.

Hält sich ein Mieter nicht an eine Absprache, die ihn zur Reinigung verpflichtet, kann der Vermieter ihn abmahnen und ggf. dann die Kosten von ihm als Schadenersatz fordern, aber NUR von ihm.

Gibt es keine Absprache über die Reinigung durch den Mieter, aber dafür eine Vereinbarung, dass die Kosten über die Nebenkostenabrechnung zu zahlen sind, sofern sie denn anfallen, dann hat der Mieter die Umlage auch zu akzeptieren.
[size=75]Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.[/size]
erie333
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Beitrag von erie333 »

Werner hat geschrieben:
erie333 hat geschrieben:wir als einzige mit vereinbarter Reinigung ....
Woher weis das der Mieter denn? Und was andere im Mietvertrag stehen haben hat der hier betreffende Mieter nicht zu interessieren.
Der Mieter, war übrigens der Erste der in das neu gebaute Haus einzog, hat mit den anderen nichtputzenden Mietern mal gesprochen und die sagten zu ihm, daß sie keine extra-Anlage zur Treppenreinigung haben und es deshalb nicht einsehen zu putzen.
Ansonsten haben sie auch nur einen Einheitsmietvertrag.

Das Wissen darüber dient hier nur dem Sachverhalt.
Zuletzt geändert von erie333 am 27.10.09, 19:50, insgesamt 1-mal geändert.
erie333
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Beitrag von erie333 »

Karsten hat geschrieben:Also. Selbstverständlich ist der Vermieter nicht berechtigt, den Mietvertrag einseitig zu ändern. Wenn im Vertrag festgelegt ist, dass der Mieter die Reinigung übernimmt, dann hat der nicht nur die Pflicht das zu tun, sondern auch das Recht dazu. Die Kosten können auch dann nicht umgelegt werden, wenn im Vertrag die Reinigungskosten als prinzipiell umlegbare Nebenkosten vereinbart sind.

Hält sich ein Mieter nicht an eine Absprache, die ihn zur Reinigung verpflichtet, kann der Vermieter ihn abmahnen und ggf. dann die Kosten von ihm als Schadenersatz fordern, aber NUR von ihm.

Gibt es keine Absprache über die Reinigung durch den Mieter, aber dafür eine Vereinbarung, dass die Kosten über die Nebenkostenabrechnung zu zahlen sind, sofern sie denn anfallen, dann hat der Mieter die Umlage auch zu akzeptieren.
Ja so ähnlich hab ichs auch schon mal gelesen.
Worauf stützt sich Dein Wissen?
Die Meinungen gehn im weiten Netz sehr weit auseinander.
pcwilli
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Re: Reing.-Firma ohne Ankündigung

Beitrag von pcwilli »

erie333 hat geschrieben:"Die Kosten der Tr.ha.reig. sind in den Bk´s nicht enthalten. Der Mieter ist verpflichtet, die Treppe von seinem Podest abwärts bis zum nächsten Podest regelmäßig und ordnungsgemäß, insbesondere in ausreichenden Abständen kostenlos zu reinigen.
Hiermit hat der Mieter die Verpflichtung zur Treppenhausreinigung übernommen und muss diese auch durchführen.
erie333 hat geschrieben:Sollte dies nicht erfolgen, wird eine entsprechende Firma auf Kosten der Mieter mit der Reinigung beauftragt."
Hier muss der Vermieter den Mieter nachweisen das der Mieter nicht sauber reinigt und kann erst, nach nicht gefruchteten Abmahnungen und angemessener Zeit zur Nachbesserung, eine Fremdfirma mit der Reinigung beauftragen und nur diesem Mieter für den Zeitraum wo der Mieter zur Treppenhausreinigung verantwortlich war, die Kosten in Rechnung stellen.

http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht/trep ... nigung.htm

http://www.finanztip.de/recht/mietrecht ... 260100.htm

Auch darf dem Mieter nicht interessieren was die anderen Mieter in ihren Verträgen stehen haben, da der Vermieter selbst bestimmen kann was er in seinen Mietverträgen schreibt.
Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
erie333
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Re: Reing.-Firma ohne Ankündigung

Beitrag von erie333 »

[quote="pcwilli"][quote="erie333"]Hiermit hat der Mieter die Verpflichtung zur Treppenhausreinigung übernommen und muss diese auch durchführen.

Genau, laut letztem Schreiben will er ja auch, daß alle weiterhin regelmäßig putzen und die Firma noch zusätzlich 1mal pro Monat zu einer "Grundreinigung" kommt.
Also nimmt er ja komischerweise den Mietern nicht das Recht zu putzen.

Nur, in M´s Augen ist das Schwachsinn. Jeder putzt seine Woche, (davon will der VM mal ausgehen), und dann kommt extra noch eine 2-fraufirma.
Fraglich ist nur, wird der VM diese Kosten umlegen, im Brief steht ja noch nix davon.
Man soll ja nicht die bekannten schlafenden Hunde wecken.


Übrigens:
Heute hat M bei einer Rechtsanw. für Mietrecht nachgefragt.
Einfach unglaublich was sie zu ihm gesagt hat.

Man solle jedesmal beim Putzen einen Zeugen haben oder sogar die Sache aufnehmen(Foto oder Video), dazu Protokoll führen.
Um, wenn der VM denn überhaupt die Kosten umlegen sollte, im Prozeß Beweise zu haben.
Ja wo leben wir denn.........

Muß es denn erst zu einem Prozeß kommen.

Der M will doch nur wissen, ob der VM, nur weil er keine ordentliche Hausordnung aufstellt und die säumigen M´s nicht anmahnt, einfach die Extrakosten auf alle umlegen darf und kann.

Der M war der Meinung, die Rechtsanwältin antwortet so ähnlich wie Karsten und pcwilli, aber NEIN.
Die Meinungen gehen in alle Richtungen. :evil:
pcwilli
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Re: Reing.-Firma ohne Ankündigung

Beitrag von pcwilli »

erie333 hat geschrieben:Der M war der Meinung, die Rechtsanwältin antwortet so ähnlich wie Karsten und pcwilli, aber NEIN.
Die Meinungen gehen in alle Richtungen. :evil:
Da liegt meiner Ansicht ein falsches Verständnis vor.
Auch die Anwältin hat wie Karsten und ich, nur mit anderen Argumenten, die aber auch nur zur Beweissicherung dienen und nicht falsch verstanden werden sollen geantwortet.

Um es mal deutlich auszudrücken.

Es wurde von mir gesagt,
pcwilli hat geschrieben:Hier muss der Vermieter den Mieter nachweisen das der Mieter nicht sauber reinigt und kann erst, nach nicht gefruchteten Abmahnungen und angemessener Zeit zur Nachbesserung, eine Fremdfirma mit der Reinigung beauftragen und nur diesem Mieter für den Zeitraum wo der Mieter zur Treppenhausreinigung verantwortlich war, die Kosten in Rechnung stellen.
Da der Vermieter nicht bei der Treppenhausreinigung zugegen ist, wäre es, um einen Beweis zu geben schon richtig den Rat der Anwältin zu folgen und selbst Zeugen zu benennen.

So hat man den Beweis den der Vermieter nicht bringen kann und kann damit jeden Richter überzeugen.

Wie Sie sehen sind unsere Gedanken und der Gedanke der Anwältin auf dem gleichen Level nur da wir diesen nicht ausgesprochen haben. :wink: :wink:

Den Gedanken der Anwältin muss ich mir mal merken und bei ähnlichen Anfragen einsetzen. Danke. :wink: :idea:
Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
erie333
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Beitrag von erie333 »

:roll:
Solche Leute wie pcwilli sind in diesem Forum genau richtig und wünschenswert.

Man muß wirklich schon einen guten Durch :shock: haben !!!

Danke für diese Kompetenzen !!
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