Wehrdienst trotz Weiterbildung?
Moderator: FDR-Team
-
Topicstarter - FDR-Mitglied
- Beiträge: 109
- Registriert: 17.02.09, 23:19
-
Topicstarter - FDR-Mitglied
- Beiträge: 109
- Registriert: 17.02.09, 23:19
So, jetzt die große Überraschung, hatte meinem Arbeitgeber von dem Einberufungsbescheid erzählt und bin nun zum 31.12.09 Arbeitslos.
KDV-Antrag befindet sich in der Bearbeitung, meine Gründe waren nicht präzise genug. Muss ich also nochmal nachlegen.
Da ich ab 01.01.10 nach Annahme des KDV-Antrages wohl arbeitslos bin und auch noch nicht die ZiVi-Stelle antrete, wie ist das dann?
Kriege ich dann Post, dass ich mir eine ZiVi-Stelle suchen muss, oder wird mir eine zugeteilt oder wie läuft das überhaupt? Bitte um zügige Klärung.
Wie läuft das nach Antrag auf KDV, wenn ich überhaupt nicht mehr Wehrdienstfähig wäre?
KDV-Antrag befindet sich in der Bearbeitung, meine Gründe waren nicht präzise genug. Muss ich also nochmal nachlegen.
Da ich ab 01.01.10 nach Annahme des KDV-Antrages wohl arbeitslos bin und auch noch nicht die ZiVi-Stelle antrete, wie ist das dann?
Kriege ich dann Post, dass ich mir eine ZiVi-Stelle suchen muss, oder wird mir eine zugeteilt oder wie läuft das überhaupt? Bitte um zügige Klärung.
Wie läuft das nach Antrag auf KDV, wenn ich überhaupt nicht mehr Wehrdienstfähig wäre?
-
- FDR-Moderator
- Beiträge: 19404
- Registriert: 09.12.06, 17:23
Hallo ChevChelios,ChevChelios hat geschrieben:... Bitte um zügige Klärung. ...
das Ziel des FDR ist folgendes:
Eine zügige Klärung werden Sie sicher vor Ort von einem Rechtsanwalt erhalten.recht.de-Knigge, die Juriquette hat geschrieben:Die Foren auf dieser Website bieten Ihnen eine Gelegenheit, über Fragen des Rechts zu diskutieren. Aber keine Angst: Sie finden hier keine geschlossene Gesellschaft fachsimpelnder Juristen. Wir wünschen uns, dass sowohl Fachleute als auch die sprichwörtlichen „interessierten Laien“ mit Gewinn teilnehmen können. Damit das bei durchschnittlich 3.400 Beiträgen pro Woche funktioniert, bitten wir Sie, die folgende Orientierungshilfe zu beachten.
...
Beiträge, die gegen geltendes Recht verstoßen, dürfen wir nicht tolerieren.
Dazu gehört insbesondere die unerlaubte Rechtsberatung, wie sie durch das deutsche Rechtsberatungsgesetz verboten ist. Was bedeutet das für dieses Forum? Ganz einfach gesagt: Das Forum Deutsches Recht ist nicht dazu da, Ihnen den Gang zum Anwalt zu sparen. Sie können hier Hintergrundinformationen und Erläuterungen von Fachleuten bekommen sowie von Erfahrungen anderer Mitglieder profitieren - individuelle Rechtsberatung ist nicht möglich. Das wäre auch nicht sinnvoll, da niemand alle Einzelheiten Ihres Anliegens aus der Ferne richtig beurteilen kann. ...

-
Topicstarter - FDR-Mitglied
- Beiträge: 109
- Registriert: 17.02.09, 23:19
-
Topicstarter - FDR-Mitglied
- Beiträge: 109
- Registriert: 17.02.09, 23:19
Re: Wehrdienst trotz Weiterbildung?
Ergebnis: Eine Woche vor Antritt Wehrdienst verweigert und jetzt 25. Thema erledigt.
Kann also geschlossen werden.
Kann also geschlossen werden.