Aufforderung zum Suizid - Straftat ja oder nein?
Moderator: FDR-Team
Aufforderung zum Suizid - Straftat ja oder nein?
Hallo!
Handelt es sich um eine Straftat, wenn jemand (schriftlich) einem anderen Menschen mitteilt, er solle von einer hohen Brücke springen, damit dieser endlich Ruhe gibt (Aufforderung zum Suizid)?
Falls ja: Gibt es einen entsprechenden Paragraphen?
Danke + Gruss
Michael
Handelt es sich um eine Straftat, wenn jemand (schriftlich) einem anderen Menschen mitteilt, er solle von einer hohen Brücke springen, damit dieser endlich Ruhe gibt (Aufforderung zum Suizid)?
Falls ja: Gibt es einen entsprechenden Paragraphen?
Danke + Gruss
Michael
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Re: Aufforderung zum Suizid - Straftat ja oder nein?
Nein: Die Selbsttötung ist nicht strafbar, darum kann die Anstiftung oder versuchte Anstiftung dazu ebenfalls nicht strafbar sein.mks62 hat geschrieben:...Handelt es sich um eine Straftat, wenn jemand (schriftlich) einem anderen Menschen mitteilt, er solle von einer hohen Brücke springen, damit dieser endlich Ruhe gibt (Aufforderung zum Suizid)...
Anders wäre es womöglich zB im Extrembeispiel: Wenn der Andere bereits in Selbstmordabsicht am Brückengeländer steht und jemand ihn dann anfeuert es zu tun.
Bei der Formulierung "er solle von einer hohen Brücke springen, damit dieser endlich Ruhe gibt" kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, daß es sich um eine strafbare Beleidigung handelt.
Womöglich handelt es sich, da die Äußerung sogar schriftlich erfolgt, auch um eine Bedrohung?
Zuletzt geändert von Halbjurist am 14.04.10, 09:41, insgesamt 1-mal geändert.
Soll Keiner von "Gerechtigkeit" faseln, der sich von Tierleichen einen dicken Bauch anfraß.
Wenn jemand depressiv ist, sind solche Anfeuerungen nicht lustig.
Die Zuschrift kam anonym, die IP-Abfrage ergab als Absender die Niedersächsiche Landesregierung in Hannover.
Das ist nicht wirklich lustig, sondern ziemlich ernst.
Da es in diesem Forum keine Möglichkeit zum Upload gibt, kann ich die Zuschrift leider nicht veröffentlichen, aber den Wortlaut habe ich im ersten Posting genauso zitiert.
Gruss Michael
Die Zuschrift kam anonym, die IP-Abfrage ergab als Absender die Niedersächsiche Landesregierung in Hannover.
Das ist nicht wirklich lustig, sondern ziemlich ernst.
Da es in diesem Forum keine Möglichkeit zum Upload gibt, kann ich die Zuschrift leider nicht veröffentlichen, aber den Wortlaut habe ich im ersten Posting genauso zitiert.
Gruss Michael
Da stimme ich völlig zu. In der Sache wäre eine ärztliche Behandlung das einzig richtige. Unterstelle ein dringender Fall? (Einweisung in eine Klinik?) Auch eine Zwangseinweisung können nahe Verwandte des Patienten durch den Hausarzt veranlassen.mks62 hat geschrieben:Wenn jemand depressiv ist, sind solche Anfeuerungen nicht lustig.
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Die sehe ich - auch bei schriftlicher Äußerung - nicht:Halbjurist hat geschrieben:Womöglich handelt es sich, da die Äußerung sogar schriftlich erfolgt, auch um eine Bedrohung?
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__241.html
Mein erster Gedanke wäre hier ebenfalls Beleidigung.
Daneben wäre (wohl eher theoretisch) auch anderes vorstellbar, dazu müsste man zum Sachverhalt aber mehr wissen, als zusammenhangslos einen Satz.
Richtig.mks62 hat geschrieben:Wenn jemand depressiv ist, sind solche Anfeuerungen nicht lustig.
Und dann müsste man eben auch betrachten, ob der die Aufforderung Äußernde davon wusste, dieses evtl. zu verwerflichem Zweck auszunutzen gedachte oder ähnliches.
Eine solche Überlegung ginge also in die Richtung, dass der Auffordernde den depressiven, willenlosen Aufgeforderten zum Tötungswerkzeug gegen sich selbst machen wollte und deshalb möglicherweise einer mittelbaren versuchten Tötung (Totschlag/Mord, was auch immer) schuldig wäre.
Klick
Etwas in der Art scheint der Sachverhalt bislang aber nicht herzugeben.
Zuletzt geändert von Kormoran am 14.04.10, 10:38, insgesamt 1-mal geändert.
Ich habe nicht von einer E-Mail gesprochen. Es war ein Eintrag in mein Online-Gästebuch und da wird die IP-Nummer mitgesendet. Übrigens geschieht das auch bei jeder normalen E-Mail.Wie kann eine Email einer Landesregierung anonym versendet werden?
Der Verfasser wusste eindeutig von den Depressionen und hat diesen Eintrag gezielt vorgenommen.Und dann müsste man eben auch betrachten, ob der die Aufforderung Äußernde davon wusste, dieses evtl. zu verwerflichem Zweck auszunutzen gedachte oder ähnliches.
Ich habe eure Postings zusammenfassend so verstanden, dass man also beliebig Menschen dazu auffordern darf, sich umzubringen - es ist also keine Straftat, sondern vollkommen legal.
Gruss
Michael
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Stimmt ! Was die Leute dann machen ist deren ureigenes Problem. Mich bringt niemand dazu etwas zu tun was ich nicht will.mks62 hat geschrieben:Ich habe eure Postings zusammenfassend so verstanden, dass man also beliebig Menschen dazu auffordern darf, sich umzubringen - es ist also keine Straftat, sondern vollkommen legal.
Re:
Von Psychologie habt ihr "Juristen" wohl überhaupt keine Ahnung, oder?
Die Erklärung "nur die Beihilfe zu einer Straftat ist ebenfalls strafbar" ist im Prinzip ein pures Juristenspielchen, wenn man das so begründet. Und nur so wird es begründet. Dass dies keine totale Logik ohne Ausnahmen ist, hat wohl niemand bedacht. Eine entsprechende Ausnahmen für diesen Fall wäre problemlos im Gesetz verankerbar:
http://wissmit.com/2013/05/14/bring-dic ... fbar-sein/
Ihr ureigenes Problem? Wenn sich einer deiner Angehörigen umbringt, dann hast DU ein Problem (wenn du keine emotionslose Maschine bist).Werner hat geschrieben:Was die Leute dann machen ist deren ureigenes Problem.
Dich vielleicht nicht. Aber andere schon. Schon mal was von Gehirnwäsche gehört? Da wird exakt das getan. Wenn es nicht so wäre gäbe es ja auch keine Anstiftung zum Mord. Gibt es aber. Ein Mensch ist NICHT immer frei in seinen Entscheidungen. Wenn man nicht testierfähig ist, darf man auch kein Testament schreiben. Soviel dazu, ob man immer das tut, was "man will". Das hat mit der Realität NULL zu tun.Werner hat geschrieben:Mich bringt niemand dazu etwas zu tun was ich nicht will.
Oh Mann. Du tust so als wäre die aktuelle Gesetzeslage die in Stein gemeißelte Weisheit und Wahrheit. In anderen europäischen Ländern (z.B. Frankreich, Österreich) IST es strafbar. Und um deine Frage mal zu beantworten, falls du es wirklich nicht weißt: weil suizidgefährdete Menschen in der Regel aufgrund von psychischen Erkrankungen nicht mehr frei entscheidungsfähig sind!!!! Siehe oben.spraadhans hat geschrieben:Warum sollte das auch strafbar sein?
Die Erklärung "nur die Beihilfe zu einer Straftat ist ebenfalls strafbar" ist im Prinzip ein pures Juristenspielchen, wenn man das so begründet. Und nur so wird es begründet. Dass dies keine totale Logik ohne Ausnahmen ist, hat wohl niemand bedacht. Eine entsprechende Ausnahmen für diesen Fall wäre problemlos im Gesetz verankerbar:
http://wissmit.com/2013/05/14/bring-dic ... fbar-sein/
Zuletzt geändert von Dolan am 13.04.15, 13:34, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Aufforderung zum Suizid - Straftat ja oder nein?
Und um das loszuwerden, holen Sie einen fünf Jahre alten Thread aus der Versenkung?
„Einen guten Journalisten erkennt man daran, dass er sich nicht gemein macht mit einer Sache, auch nicht mit einer guten Sache; dass er überall dabei ist, aber nirgendwo dazugehört.“ (Hanns Joachim Friedrichs)
Re: Aufforderung zum Suizid - Straftat ja oder nein?
War mir klar, dass das kommt. Immerhin besser als Ihr völlig überflüssiger Kommentar.
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Re: Aufforderung zum Suizid - Straftat ja oder nein?
Wenn man bedenkt, dass die beiden Nutzer, die Sie zitieren und an die folglich Ihre Zeilen gerichtet waren, seit über einem Jahr hier nicht mehr aktiv sind, fragt man sich allerdings, was dann an Ihrem Beitrag nicht überflüssig war.
„Einen guten Journalisten erkennt man daran, dass er sich nicht gemein macht mit einer Sache, auch nicht mit einer guten Sache; dass er überall dabei ist, aber nirgendwo dazugehört.“ (Hanns Joachim Friedrichs)
Re: Aufforderung zum Suizid - Straftat ja oder nein?
Ich sehe mir doch nicht jedes Profil an, bevor ich etwas schreibe.
Außerdem wollte ich in erster Linie diese Diskussion nicht in dieser miserablen Form enden lassen und den Eindruck erwecken, dass das die "Wahrheit" war, was hier verzapft wurde. Hier lesen auch Jahre später noch Leute mit und nutzen das als Informationsquelle. Das ist eine Diskussion. Und wenn die mitten im Satz aufhört, dann darf man sie weiterführen. Auch 5 oder 50 Jahre später.
Außerdem wollte ich in erster Linie diese Diskussion nicht in dieser miserablen Form enden lassen und den Eindruck erwecken, dass das die "Wahrheit" war, was hier verzapft wurde. Hier lesen auch Jahre später noch Leute mit und nutzen das als Informationsquelle. Das ist eine Diskussion. Und wenn die mitten im Satz aufhört, dann darf man sie weiterführen. Auch 5 oder 50 Jahre später.
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