Hallo,
ich hoffe es gibt in diesem Bereich des Forum einige Spezialisten, die diesen Sachverhalt lösen können:
A hat seinen Wohnsitz in Frankreich und ist schweizer Staatsbürger. A wurde im Jahr 1940 geboren, hat somit das 65. Lj vollendet.
A ist bereits Direktor einer schweizer AG.
Nun soll A bei einer deutschen KapGes angestellt werden. Sein Bruttogehlat wird oberhalb der Jahresarbeitsentgeltsgrenze liegen.
Ist die Tätigkeit des A bei der deutschen KapGes grundsätzlich sozialversicherungspflichtig, oder greifen zwischenstaatliche Abkommen, welche die Tätigkeit sozialversicherungsfrei stellen?
Danke Euch für eure Einschätzungen.
Grüße
Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung
Moderator: FDR-Team
Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung
MfG Raiden
Niveau ist keine Handcreme
Niveau ist keine Handcreme
Re: Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung
Angesichts seines Alters (über 65) spielt das alles keine Rolle mehr. Ich gehe mal davon aus, dass er krankenversicherungtstechnisch alles geregelt hat.
Chavah
Chavah
Re: Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung
Warum spielt es keine Rolle mehr?
MfG Raiden
Niveau ist keine Handcreme
Niveau ist keine Handcreme
Re: Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung
Weil er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit versicherungsfrei ist.
Guckst du hier im Absatz 4 - für die Rentenversicherung. In der Arbeitslosenversicherung gibt es eine ähnliche Regelung, weiß nur grad nicht wo.
Guckst du hier im Absatz 4 - für die Rentenversicherung. In der Arbeitslosenversicherung gibt es eine ähnliche Regelung, weiß nur grad nicht wo.
MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Re: Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung
Hallo,
vielleicht ist dieser Link hilfreich:
http://ec.europa.eu/eures/main.jsp?acro ... parentId=0
Oder es gibt hier Hilfe:
http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/A ... usland.htm
Zum 01.05.2010 haben sich im EU-Sozialversicherungsrecht einige (kleinere) Änderungen ergeben. Evtl. ist auch diese Konstellation dabei.
Die wichtigste fRage ist zunächst, ob das Schweizer, das französische oder das deutsche Sozialversicherung für diese Person gilt.
Gruß
RHW
vielleicht ist dieser Link hilfreich:
http://ec.europa.eu/eures/main.jsp?acro ... parentId=0
Oder es gibt hier Hilfe:
http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/A ... usland.htm
Zum 01.05.2010 haben sich im EU-Sozialversicherungsrecht einige (kleinere) Änderungen ergeben. Evtl. ist auch diese Konstellation dabei.
Die wichtigste fRage ist zunächst, ob das Schweizer, das französische oder das deutsche Sozialversicherung für diese Person gilt.
Gruß
RHW
-
- Letzte Themen