Referendariat mit über 60...
Moderator: FDR-Team
Re: Referendariat mit über 60...
Soweit die Altersgrenze für die Berufung ins Beamtenverhältnis überschritten ist, erfolgt die Einstellung in ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis eigener Art. Dort bestehen dann Besonderheiten, zB Vergütung nur nach Ermessensgrundsätzen.
mfg
Klaus
Klaus
Re: Referendariat mit über 60...
Ja und Nein. Das Staatsexamen wird ja gerade nicht an der Uni, sondern beim Staat abgelegt (also beim staatlichen Prüfungsamt, auch, wenn sich dieses wiederum zu einem gewissen Teil der Professoren von der Uni als Prüfer bedient). Ein Jurist, der sein erstes Staatsexamen absolviert hat, kann jedoch bei der Uni zugleich auch die Ausstellung eines Diploms beantragen, da das nunmal der Abschluss ist, der von der Uni selbst vergeben wird.Chavah hat geschrieben:Diplom-Jurist ist was anderes, als derjenige, der sein 1. Staatsexamen an der Uni abgelegt hat.
Das tut nur idR. keiner, weils eben keinen interessiert und weil nur das Staatsexmanen als solches relevant ist, da man nur über dieses auch in den Staatsdienst als Referendar eintreten kann.
Nur mit dem Staatsexamen darf man sich jedenfalls in Hessen "Ref. jur." nennen (was auch immer daran toll ist), auch, wenn man noch nicht im Referendar ist. Manche, die dann aber aufhören, lassen sich das Diplom ausstellen, weil der Begriff eben bekannt ist.
Gruß
Dea
Re: Referendariat mit über 60...
Das Staatsexamen und auch die Bezeichnung Volljurist sind keine geschützten Titel. Daher erscheint es mir sinnvoll, den Titel Dipl.-Jur. zu verleihen, damit Juristen auch ein Akademischer Grad zuteil wird.
mfg
Klaus
Klaus
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Re: Referendariat mit über 60...
Zumindest in Bayern wird das Referendariat meiner Erinnerung nach nicht mehr als Beamtenverhältnis betrachtet, daher kann auch ein Beamter zum Referendar ernannt werden ohne kraft Gesetzes bei seinem alten Dienstherrn entlassen zu sein. Zumindest habe ich die Kommentierung zum BayBG so in Erinnerung.
Re: Referendariat mit über 60...
Das ist in Hessen auch so. Nur, in den Gesetzen wird, soweit es nicht eine spezielle Regelung gibt, auf die Beamtengesetze verwiesen.
Chavah
Chavah
Re: Referendariat mit über 60...
Auch in den hessischen Gesetzen - soweit sie mir zur Verfügung stehen - kann ich keine sich insoweit (direkt oder indirekt) auf Rechtsreferendare beziehende absolute Altersgrenze finden. Es wäre daher hilfreich, nun endlich die konkrete Rechtsgrundlage zu nennen, statt wiederholter pauschaler Verweisungen.
Gruß,
moro
Gruß,
moro
Re: Referendariat mit über 60...
Es gibt keine Altersgrenze für das Rechtsreferendariat (Punkt).
Diplomjurist und jemand mit 1. Staatsexamen sind heutzutage das gleiche!
Der Titel wird von einigen Universtitäten verliehen, wenn man die Prüfung bestanden hat.
Alle Spekulationen und pauschalen Behauptungen hier sind echt ...
Diplomjurist und jemand mit 1. Staatsexamen sind heutzutage das gleiche!
Der Titel wird von einigen Universtitäten verliehen, wenn man die Prüfung bestanden hat.
Alle Spekulationen und pauschalen Behauptungen hier sind echt ...
Re: Referendariat mit über 60...
Aber kriegt man als über 60-Jähriger (oder noch älter) mit 1. Staatsexamen überhaupt noch einen Rechtsreferendariats-Platz? Einen "Anspruch" darauf hat man doch nicht, oder?AlicBa hat geschrieben: ↑27.04.12, 00:39 Es gibt keine Altersgrenze für das Rechtsreferendariat (Punkt).
Diplomjurist und jemand mit 1. Staatsexamen sind heutzutage das gleiche!
Der Titel wird von einigen Universtitäten verliehen, wenn man die Prüfung bestanden hat.
Alle Spekulationen und pauschalen Behauptungen hier sind echt ...
mfg
Re: Referendariat mit über 60...
Naja. Zwischenzeitlich ist der Student über 70. 

Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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