Es kam eine hypothetische Frage auf, mich würde Eure Meinung sehr interessieren:
Herr X und Herr Y sind Bekannte.
Herr X streitet seit längerer Zeit u.a. rechtsanwaltlich mit einer Drittpartei
Herr Y bekam Gesprächsauzüge zw. den beiden Parteien persönlich mit.
Herr X bat Herrn Y aufgrund dessen um eine eidestattliche Erklärung des Gehörten zu seiner rechtlichen Verwendung.
Herr Y kam dieser Bitte nach, schliesslich war es die Wahrheit und gehört war es auch.
Nun verging sehr viel Zeit, man sah sich nicht so oft und für Herrn Y war die "alte Angelegenheit" längst vergessen.
Es passierten zwei Dinge:
Durch Zufall erfuhr Herr Y, dass Herr X eine Affaire mit seiner Lebenspartnerin hatte.
Zugleich erhielt er eine Ladung des AG zur Vernehmung als Zeuge in der "alten Sache".
Das erste Problem für Herrn Y; nichts liegt ihm nun entfernter als -für- Herrn X auszusagen.
Das zweite Problem; Herr Y kann sich nicht mehr an den -genauen Wortlaut-erinnern, schließlich ist es sehr lange her.
Herr Y könnte, wenn, nur auf seine damalige Erklärung verweisen.
Herr Y würde aufgrund der Gegebenheiten gerne von einer Ladung als Zeuge absehen und einen Befangenheitsantrag stellen.
Die einen meinen, dies ist ausgeschlossen, die anderen meinen - es würde gehen.
Was, meint Ihr?
Wirksamer Befangenheitsantrag gegen sich selbst?!
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Re: Wirksamer Befangenheitsantrag gegen sich selbst?!
Da haben die einen recht. Die Wertung einer Zeugenaussage obliegt dem Gericht. Man kann sich als Zeuge nicht "für Befangen" erklären und deshalb nicht erscheinen. Befangenheitsanträge stellt man gegen einen Richter.DEKAN hat geschrieben: Die einen meinen, dies ist ausgeschlossen, die anderen meinen - es würde gehen.
Was, meint Ihr?
Re: Wirksamer Befangenheitsantrag gegen sich selbst?!
So ist es.
Und es kommt noch schlimmer: Die Aussage hat ein Zeuge nicht "für" eine Partei zu leisten, er hat sie als Bürgerpflicht gegenüber der Justiz zu leisten, um dem Gericht bei dessen Aufgabe der Wahrheitsfindung zu helfen. Zeugen, die unentschuldigt nicht erscheinen droht deshalb auch ein Bußgeld. Zeugen die erscheinen, aber - etwa weil sie sich nicht genügend anstrengen - etwas Unwahres aussagen oder etwas Wahres trotz erkennbarer Frage danach unterdrücken können sich strafbar machen.
Dicke Freundschaft oder leidenschaftliche Feindschaft zwischen Zeuge und Prozesspartei sollen nach dem Gesetz keinerlei Rolle bei der Aussage des Zeugen spielen, so jedenfalls das Konzept.
Es gibt aber natürlich Ausnahmen. Wer ein Attest hat, wonach er im Bett bleiben soll, der muss zu keiner Beweisaufnahme anreisen. Achtung: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen reichen nicht, es geht nicht ums Arbeiten! Außerdem kann ein Zeuge die Aussage schlicht verweigern, wenn er sich oder einen Verwandten dabei einer Straftat bezichtigen müsste.
Ein gänzlich unjuristischer, aber manchmal helfender Schritt ist ein Brief des Zeugen ans Gericht, dass er sich ohnehin nicht mehr erinnern kann, ob er denn für diese Mitteilung tatsächlich bis zum Prozessort anreisen muss.
Und es kommt noch schlimmer: Die Aussage hat ein Zeuge nicht "für" eine Partei zu leisten, er hat sie als Bürgerpflicht gegenüber der Justiz zu leisten, um dem Gericht bei dessen Aufgabe der Wahrheitsfindung zu helfen. Zeugen, die unentschuldigt nicht erscheinen droht deshalb auch ein Bußgeld. Zeugen die erscheinen, aber - etwa weil sie sich nicht genügend anstrengen - etwas Unwahres aussagen oder etwas Wahres trotz erkennbarer Frage danach unterdrücken können sich strafbar machen.
Dicke Freundschaft oder leidenschaftliche Feindschaft zwischen Zeuge und Prozesspartei sollen nach dem Gesetz keinerlei Rolle bei der Aussage des Zeugen spielen, so jedenfalls das Konzept.
Es gibt aber natürlich Ausnahmen. Wer ein Attest hat, wonach er im Bett bleiben soll, der muss zu keiner Beweisaufnahme anreisen. Achtung: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen reichen nicht, es geht nicht ums Arbeiten! Außerdem kann ein Zeuge die Aussage schlicht verweigern, wenn er sich oder einen Verwandten dabei einer Straftat bezichtigen müsste.
Ein gänzlich unjuristischer, aber manchmal helfender Schritt ist ein Brief des Zeugen ans Gericht, dass er sich ohnehin nicht mehr erinnern kann, ob er denn für diese Mitteilung tatsächlich bis zum Prozessort anreisen muss.
Re: Wirksamer Befangenheitsantrag gegen sich selbst?!
Abgesehen davon, ist es mal wieder an der Zeit, mit dem weit verbreiteten Irrglauben aufzuräumen, ein Zeuge sage, nur weil er von einer Partei benannt wurde, "für die Partei" aus. Der Zeuge wird zwar von einer Partei des Rechtsstreits benannt, ist aber verpflichtet, im Rahmen des durch den Beweisbeschluss vorgegebenen Beweisthemas objektiv alles das zu sagen, was ihm zu der Sache einfällt. Erinnert er sich an die Sache, sagt er das aus, was er weiß, erinnert er sich nicht, sagt er aus, daß er sich nicht erinnert. Erscheint der Zeuge unentschuldigt nicht, kann gegen ihn ein Ordnungsgeld verhängt und/oder er polizeilich vorgeführt werden. Irgendwann findet er sich so oder so zur Zeugenaussage ein.
Beste Grüße
Metzing
EDIT: Ok, Tim_S. war schneller.
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Re: Wirksamer Befangenheitsantrag gegen sich selbst?!
Oder einen Staatsanwalt. Oder einen Gutachter.Bob Loblaw hat geschrieben:Befangenheitsanträge stellt man gegen einen Richter.
Der Gutachter prinzipiell schon (OK, ganz formal ist der kein "Zeuge", es gelten nur dieselben Regeln bzgl. der Beweisaufnahme).Bob Loblaw hat geschrieben:Man kann sich als Zeuge nicht "für Befangen" erklären und deshalb nicht erscheinen.
Und auch Staatsanwalt und Richter können sich selbst für befangen erklären, etwa wenn sie merken "Mensch, der Angeklagte ist ja mein alter Skatkumpel aus Puppenhausen, dem ich immer noch 1000 EUR schulde!".
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
Chabos wissen, wer der M.A.S. ist.
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Re: Wirksamer Befangenheitsantrag gegen sich selbst?!
Sicher?!Michael A. Schaffrath hat geschrieben:Oder einen Staatsanwalt.Bob Loblaw hat geschrieben:Befangenheitsanträge stellt man gegen einen Richter.
Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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Re: Wirksamer Befangenheitsantrag gegen sich selbst?!
Machen kann man alles... 

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