Tröpfchen für Tröpfchen kostenlos?
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Tröpfchen für Tröpfchen kostenlos?
Neulich (vor dem Regen) am Stammtisch. Man unterhält sich über die hohen Wasserkosten für Hobbygärtner. Damit der Salat nicht schlapp macht, muss man täglich gießen. Nur Stammtischbruder A grinst und meint, dass er sein Gießwasser tröpfchenweise sammelt und nichts dafür zahlt. Er dreht den Wasserhahn so weit auf, dass die Uhr nicht mitläuft. Den Einwand von Stammtischbruder B, dass das ja nichts viel sein kann, kontert er mit rund 200 Litern am Tag. Den Einwand von Stammtischbruder C, dass das nicht erlaubt sei, kann er nicht kontern. Allerdings kann C das auch nicht belegen.
Ist "Tropfwasser" legal oder haben da die Wasserwerke etwas Handfestes in Form von Paragraphen dagegen?
Ist "Tropfwasser" legal oder haben da die Wasserwerke etwas Handfestes in Form von Paragraphen dagegen?
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Re: Tröpfchen für Tröpfchen kostenlos?
Hallo,
ich will dem "Wasserkünstler" nicht zu nahe treten, aber:
http://www.sensusesaap.com/files/ld_162 ... 0_0001.pdf
Dort ist von einer Anlaufschwelle von 2 l/ h die Rede, Das wären dann 48 l/ Tag.
ich will dem "Wasserkünstler" nicht zu nahe treten, aber:
http://www.sensusesaap.com/files/ld_162 ... 0_0001.pdf
Dort ist von einer Anlaufschwelle von 2 l/ h die Rede, Das wären dann 48 l/ Tag.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
Re: Tröpfchen für Tröpfchen kostenlos?
Wie kommt man denn auf so eine "Schnapsidee" Tropfenweise summiert sich im Jahr und dann grinst er der Stammtischbruder nicht mehr.tinalisatina hat geschrieben: Nur Stammtischbruder A grinst und meint, dass er sein Gießwasser tröpfchenweise sammelt und nichts dafür zahlt.
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Re: Tröpfchen für Tröpfchen kostenlos?
hallo,
also, wenn ich eine technische Frage gehabt hätte, hätte ich ein anderes Forum genommen
Seid versichert, dass beim Stammtischbruder mehr als zwei Liter in der Stunde durchtröpfeln. Gehen wir einfach einmal von den 200 Litern aus am Tag. Und gehen wir davon aus, dass das durch das ganze Jahr genutzt wird.
Mit geht es nur um die rechtliche Seite.
also, wenn ich eine technische Frage gehabt hätte, hätte ich ein anderes Forum genommen
Seid versichert, dass beim Stammtischbruder mehr als zwei Liter in der Stunde durchtröpfeln. Gehen wir einfach einmal von den 200 Litern aus am Tag. Und gehen wir davon aus, dass das durch das ganze Jahr genutzt wird.
Mit geht es nur um die rechtliche Seite.
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Re: Tröpfchen für Tröpfchen kostenlos?
Rechtslage siehe hier im Stgb 242
Re: Tröpfchen für Tröpfchen kostenlos?
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__268.html
Abs. 3 scheint mir ebenfalls nicht völlig abwegig.
Abs. 3 scheint mir ebenfalls nicht völlig abwegig.
Re: Tröpfchen für Tröpfchen kostenlos?
268 passt gar nicht, da ein nicht vollständiges Schliessen eines Wasserhahnes keine technische Aufzeichnung ist und ein Tropfenlassen auch keine Verfälschung ist.
Gebraucht würde die verfälschte Aufzeichnung vom WVU, passt also auch nicht.
Beim 242 hapert es an der Wegnahme. Das WVU schickt das Wasser in die Leitung, damit es nach dem Zähler im Besitz des Entnehmers ist. Es handelt sich daher um eine Lieferung und nicht um Diebstahl.
Nichtmal Betrug passt hier.
Ich komme also zum Schluß, dass das versehentlich oder absichtliche Tropfenlassen eines Wasserhahnes, genauso wie das fahrlässige oder vorsätzlich Nichtreparierenlassens eines tropfenden Wasserhahnes, strafrechtlich nicht sanktioniert ist.
Wenn der WVU keine genaueren Messeinrichtungen verwenden will, dann bedeutet das, dass es mit kleinen Fehlern einverstanden ist. Die meisten WVUs kalkulieren solche Verbräuche bei der Grundgebühr oder den Verbrauchskosten mit ein.
Die Stammtischbrüder B und C bezahlen daher das Gieswasser von A mit und sollten sich dafür einmal im Monat einen ausgeben lassen.
Das gleiche gilt auch für Stromzähler. Auch da gibt es einen Ansprechstrom. Geräte mit kleinerem Verbrauch, dürfte man trotzdem ohne Angst vor den StGB benutzen.
Gebraucht würde die verfälschte Aufzeichnung vom WVU, passt also auch nicht.
Beim 242 hapert es an der Wegnahme. Das WVU schickt das Wasser in die Leitung, damit es nach dem Zähler im Besitz des Entnehmers ist. Es handelt sich daher um eine Lieferung und nicht um Diebstahl.
Nichtmal Betrug passt hier.
Ich komme also zum Schluß, dass das versehentlich oder absichtliche Tropfenlassen eines Wasserhahnes, genauso wie das fahrlässige oder vorsätzlich Nichtreparierenlassens eines tropfenden Wasserhahnes, strafrechtlich nicht sanktioniert ist.
Wenn der WVU keine genaueren Messeinrichtungen verwenden will, dann bedeutet das, dass es mit kleinen Fehlern einverstanden ist. Die meisten WVUs kalkulieren solche Verbräuche bei der Grundgebühr oder den Verbrauchskosten mit ein.
Die Stammtischbrüder B und C bezahlen daher das Gieswasser von A mit und sollten sich dafür einmal im Monat einen ausgeben lassen.
Das gleiche gilt auch für Stromzähler. Auch da gibt es einen Ansprechstrom. Geräte mit kleinerem Verbrauch, dürfte man trotzdem ohne Angst vor den StGB benutzen.
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Re: Tröpfchen für Tröpfchen kostenlos?
Hallo,
ich glaube nach wie vor nicht, dass solche "Tröpfchen"-Verluste in der geschilderten Größenordnung
1. möglich sind,
2. realistisch unbemerkt bleiben können.
Die erwähnten 200 Liter, sind auf das Jahr hochgerechnet 73 m³ = 73.000 Liter. Das ist fast der Durchschnittsverbrauch eines 2-Personenhaushaltes wenn kein Garten etc. vorhanden ist.
Das wären, ums mal bildlich darzustellen 200 von diesen grünen billigen Baumarktregentonnen.
Da wird die Mess-Technik der WVU schon längst eine feinfühligere Messmöglichkeit installiert haben.
Träten solche Verluste plötzlich auf (letztes Jahr noch 130 m³ und dieses Jahr dann plötzlich nicht einmal mehr die Hälfte), würde jeder Wasserversorger hellhörig werden.
Grüße
Ronny
ich glaube nach wie vor nicht, dass solche "Tröpfchen"-Verluste in der geschilderten Größenordnung
1. möglich sind,
2. realistisch unbemerkt bleiben können.
Die erwähnten 200 Liter, sind auf das Jahr hochgerechnet 73 m³ = 73.000 Liter. Das ist fast der Durchschnittsverbrauch eines 2-Personenhaushaltes wenn kein Garten etc. vorhanden ist.
Das wären, ums mal bildlich darzustellen 200 von diesen grünen billigen Baumarktregentonnen.
Da wird die Mess-Technik der WVU schon längst eine feinfühligere Messmöglichkeit installiert haben.
Träten solche Verluste plötzlich auf (letztes Jahr noch 130 m³ und dieses Jahr dann plötzlich nicht einmal mehr die Hälfte), würde jeder Wasserversorger hellhörig werden.
Grüße
Ronny
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
Re: Tröpfchen für Tröpfchen kostenlos?
Ich denke schon, daß das Zählwerk des Wasserzählers eine technische Aufzeichnung durchführt.girl18 hat geschrieben: 268 passt gar nicht, da ein nicht vollständiges Schliessen eines Wasserhahnes keine technische Aufzeichnung ist und ein Tropfenlassen auch keine Verfälschung ist.
Die Beeinflussung geschieht durch das dem Zweck der Verfälschung dienende aufdrehen des Wasserhahns.268 hat geschrieben:Der Herstellung einer unechten technischen Aufzeichnung steht es gleich, wenn der Täter durch störende Einwirkung auf den Aufzeichnungsvorgang das Ergebnis der Aufzeichnung beeinflußt
Wenn du kritisiert wirst, dann mußt du irgend etwas richtig machen, denn man greift nur denjenigen an, der den Ball hat. (Bruce Lee)
Achtung: Meine Beiträge können Meinungsäusserungen, Denkanstösse, sowie Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten.
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Re: Tröpfchen für Tröpfchen kostenlos?
Nur ob es technisch so ist das die Zähleinrichtung bei tropfendem Wasser nicht funktioniert bleibt der Beweis offen.
Re: Tröpfchen für Tröpfchen kostenlos?
Sind es. Es sogar minimale Durchflußmengen von 30 l/h möglich.Ronny1958 hat geschrieben: ich glaube nach wie vor nicht, dass solche "Tröpfchen"-Verluste in der geschilderten Größenordnung
1. möglich sind,
Nicht nur können, denn dies ist der verwendeten Technik geschuldetRonny1958 hat geschrieben: 2. realistisch unbemerkt bleiben können.
Dem Wasserversorger ist das egal, denn er preist diese Verluste in seine Kubikmeterpreise ein.Ronny1958 hat geschrieben:Da wird die Mess-Technik der WVU schon längst eine feinfühligere Messmöglichkeit installiert haben.
Träten solche Verluste plötzlich auf (letztes Jahr noch 130 m³ und dieses Jahr dann plötzlich nicht einmal mehr die Hälfte), würde jeder Wasserversorger hellhörig werden.
Zudem muß unterschieden werden, zwischen Hauptwasserzähler des Versorgers, die wesentlich teurer sind und aufwändiger als kleine "Wohnungswasserzähler".
Es geht doch hier wohl darum, daß der Gartenfreund an seinem "Zwischenzähler", der rein der Abrechnung unter dem Mitgliedern der Gartensparte dient, eben keine "Messung" sieht / keine Aufzeichnung, weil eben die entnommene Wassermenge unterhalb der Anlaufschwelle / minimaler Durchfluß liegt und somit im Bereich des sog. "Schlupfes".
Jeder der mal mit der Abrechnung von Wasser zu tun hatte, sollte das eigentlich wissen.
Heißt, die Rechnung des Versorgers berechnet bspw. 200 qm Wasser, die Summe der Wasserzähler der Mieter ergibt aber nur 160 qm Wasser. Zwar wird der Wasserverbrauch nach Verbrauch abgerechnet, aber nach den internen Messwerten der Wohnungswasserzähler wird ein prozentualer Anteil an der Wasserrechnung des Versorger bezahlt, d.h. im obigen Beispiel bezahlt der Mieter mit 16 qm eben 10% der Rechnung des Versorger und damit eben effektiv 20 qm vom Versorger abgenommenes Wasser. (Nachtrag: Die 20% Unterschied wie hier im Beispiel ist übrigens, was Gerichte als "normal" anerkennen)
Wie man hier mit Straftatbeständen agieren will, ist mir schleierhaft, da dann nahezu jeder Bürger straffällig wäre.
Der Gartenfreund macht sich halt eine technische Gegebenheit zu Nutze, vergleichbar wenn ich in der Stadt statt der erlaubten 50 km/h mit 51 km/h fahre und mich drauf verlasse, daß eben wenigsten 1 km/h Toleranz abgezogen wird.
Zudem sollte man Bedenken, daß sich Unterschiede zw. der Summe der Zähler der einzelnen Gartenfreunde (die vermutlich im Garten sind) und der in Rechnung gestellten Menge des Versorgers auch durch Lecks auf dem Weg zw. Hauptwasserzähler und Zwischenwsserzähler ergeben können.
vgl. vielleicht auch mal: http://www.kleingartenvereine.de/recht/ ... renzen.pdf
Nachtrag: wennn auch etwas technisch: http://www.bfw-kasprowicz.de/thema_5_8.htm
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Re: Tröpfchen für Tröpfchen kostenlos?
Interessanter Ansatz. Das werden die Gartenfreunde also einmal prüfen müssen, ob der Tropfensammler, da er für beide Uhren, also den in der Wohnung und den für das ganze Haus bezahlen muss, wirklich etwas spart. Möglicherweise zählt "die gute Uhr" im Keller ja wirklich genauer.tosty hat geschrieben: Heißt, die Rechnung des Versorgers berechnet bspw. 200 qm Wasser, die Summe der Wasserzähler der Mieter ergibt aber nur 160 qm Wasser. Zwar wird der Wasserverbrauch nach Verbrauch abgerechnet, aber nach den internen Messwerten der Wohnungswasserzähler wird ein prozentualer Anteil an der Wasserrechnung des Versorger bezahlt, d.h. im obigen Beispiel bezahlt der Mieter mit 16 qm eben 10% der Rechnung des Versorger und damit eben effektiv 20 qm vom Versorger abgenommenes Wasser. (Nachtrag: Die 20% Unterschied wie hier im Beispiel ist übrigens, was Gerichte als "normal" anerkennen)
Sie sind es.Ronny1958 hat geschrieben: ich glaube nach wie vor nicht, dass solche "Tröpfchen"-Verluste in der geschilderten Größenordnung
1. möglich sind,
Nee, Stammtischschwester T hatten schon größere Schwankungen und keiner hörte hin.Ronny1958 hat geschrieben: 2. realistisch unbemerkt bleiben können. Träten solche Verluste plötzlich auf (letztes Jahr noch 130 m³ und dieses Jahr dann plötzlich nicht einmal mehr die Hälfte), würde jeder Wasserversorger hellhörig werden.
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