Leben im Ausland, arbeiten für D, schulpflichtiges Kind

Recht der Residenten, Doppelbesteuerungsabkommen, ausländisches Immobilien- und Steuerrecht

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Phraya
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Leben im Ausland, arbeiten für D, schulpflichtiges Kind

Beitrag von Phraya »

Hallo liebes Forum!

Mal eine abgefahrene Annahme des folgenden Sachverhaltes:
Die deutsche Person X möchte für zunächst ein Jahr ins Ausland (nicht EU) und dort das bereits schulpflichtige Kind einschulen.

Person X ist in Deutschland freiberuflich bei einem deutschen Auftraggeber tätig und möchte diese Beschäftigung, sofern umsetzbar, aus dem Ausland weiterführen.

Sollte es sich um eine Einreise per 12- Monats- Touristenvisum handeln, muss Person X in Deutschland gemeldet bleiben? Bestünde dann (trotz Nachweis des Auslandsaufenthaltes und dortiger Versicherung) auch weiterhin die Krankenversicherungspflicht für D? Ließe sich eine Befreiung der deutschen Schulpflicht bei Nachweis der Einschulung im Ausland durchsetzen? Ginge dies über Schul- oder Ordnungsamt?

Durch einen Zweitwohnsitz in Deutschland (und Anmeldung im Ausland) ließe sich dieser Umstand abmildern? Es fänden regelmäßige Besuche in Deutschland statt, eventuell wird sogar eine Eigentumswohnung (leerstehend) für diese Besuche behalten.

Meldet sich Person X mit Kind komplett aus Deutschland ab, um die Schulpflicht zu umgehe, inkl Wohnungsverkauf, ist jedoch ist offensichtlich eine Anmeldung im Ausland leider inklusive aufwändiger und teurer Unternehmergründung notwendig, um weiterhin für den deutschen Arbeitgeber tätig sein zu können.

Sämtliche Steuerpflichten würden sich in diesem Falle ins Gastland verlagern. Hätte der in Deutschland ansässige Arbeitgeber dadurch irgendwelche Nachteile?

Kann man sich eigentlich in Deutschland auch abmelden und nirgends wieder anmelden?

Ich freue mich auf Eure Meinungen, Erfahrungen und Tipps bzgl der allgemeinen Rechtslage!



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hambre
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Re: Leben im Ausland, arbeiten für D, schulpflichtiges Kind

Beitrag von hambre »

Sollte es sich um eine Einreise per 12- Monats- Touristenvisum handeln, muss Person X in Deutschland gemeldet bleiben?
Wer in Deutschland keinen Wohnsitz mehr hat, der sollte sich auch abmelden. Mit welchem Recht ein Wohnsitz im Ausland besteht, spielt dafür keine Rolle.
Durch einen Zweitwohnsitz in Deutschland (und Anmeldung im Ausland) ließe sich dieser Umstand abmildern?
In Deutschland kann man nur dann einen Zweitwohnsitz anmelden, wenn man hier auch den Erstwohnsitz hat. Ansonsten ist es immer die Anmeldung eines (Erst-)Wohnsitzes.
Sämtliche Steuerpflichten würden sich in diesem Falle ins Gastland verlagern. Hätte der in Deutschland ansässige Arbeitgeber dadurch irgendwelche Nachteile?
Konkrete Nachteile entstehen dadurch nicht
Kann man sich eigentlich in Deutschland auch abmelden und nirgends wieder anmelden?
Es gibt Staaten, in denen es gar keine Meldepflicht gibt (z.B. USA). Dort kann man sich daher gar nicht anmelden. Bei der Abmeldung in Deutschland muss man allerdings seine neue Anschrift angeben.
moro
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Re: Leben im Ausland, arbeiten für D, schulpflichtiges Kind

Beitrag von moro »

hambre hat geschrieben:Bei der Abmeldung in Deutschland muss man allerdings seine neue Anschrift angeben.
... sofern man eine neue inländische Anschrift hat.

Gruß,
moro
CDS
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Re: Leben im Ausland, arbeiten für D, schulpflichtiges Kind

Beitrag von CDS »

Hallo !

[quote="Phraya"]
Sämtliche Steuerpflichten würden sich in diesem Falle ins Gastland verlagern.
[/quote]

Naja, ich wüsste jetzt kein Land in dem man mit einem Touristenvisum einer Erwerbstätigkeit nachgehen dürfte.
Sobald man in selbigem Land also Steuern zahlen wollte ist man schneller wieder daheim als einem lieb ist - und mit Visa für die Zukunft ist dann wohl auch Essig ...
Ronny1958
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Re: Leben im Ausland, arbeiten für D, schulpflichtiges Kind

Beitrag von Ronny1958 »

ollte es sich um eine Einreise per 12- Monats- Touristenvisum handeln, muss Person X in Deutschland gemeldet bleiben? Bestünde dann (trotz Nachweis des Auslandsaufenthaltes und dortiger Versicherung) auch weiterhin die Krankenversicherungspflicht für D? Ließe sich eine Befreiung der deutschen Schulpflicht bei Nachweis der Einschulung im Ausland durchsetzen? Ginge dies über Schul- oder Ordnungsamt?
Mit Touristenvisum wäre eine Erwerbstätigket nicht erlaubt, der vorher besessene Aufenthaltstitel verliert bei dauerhafter Wohnsitzverlagerung ins Ausland seine Gültigkeit.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
sdale
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Re: Leben im Ausland, arbeiten für D, schulpflichtiges Kind

Beitrag von sdale »

Hallo, darf ich mal fragen ob und wie Du den Traum realisiert hast?

Wir haben etwas ähnliches vor und wollen in Ausland,(nicht EU) den Deutschen Job behalten, die Firma ist damit einverstanden
(Gehalt, ect bleibt in D. Wohnsitz bleibt vorerst hier angemeldet)

und unser Kind würde im Ausland mit der Schule beginnen. Wie ist das mit der Schulpflicht inD?

Sobald wir im Ausland die Aufenthaltstitel bekommen würden wir alles dorthin verlegen, aber das dauert eine Zeit und bis dahin benötigen wir eine zwischen Lösung.

Bin dankbar für Tipps mit der Rechtslage
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