Guten Tag,
meine Frage betrifft die einstweilige Anordung beim Bundesverfassungsgericht.
Nehmen wir an:
X hat Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, weil er während seines Starfprozesses in seinen Grundrechten verletzt wurde.
Am Montag musste X die Haft antreten, am Freitag zuvor hat er beim Bundesverfassungsgericht eine einstweilige Anordnung beantragt, die darauf abzielt, den Haftantritt auszusetzen, bis das Bundesverfassungsgericht über die Klage entschieden hat.
Wie lange dauert es, bis das Bundesverfassungsgericht über die einstweilige Verfügung entscheidet? Gibt es diesbezüglich Fristen?
Wie ist die Rechtslage?
Viele Grüße
Lillian73
Einstweilige Anordnung
Moderator: FDR-Team
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 18784
- Registriert: 25.09.04, 23:37
- Wohnort: Usedom, Köln
Re: Einstweilige Anordnung
Jedenfalls keine, auf die man sich berufen könnte.lillian73 hat geschrieben:Gibt es diesbezüglich Fristen?

Wie man immer so schön sagt, irgendwo ist Ende Gelände. Wo wollte man Rechtsmittel einlegen, selbst wenn das BVerfG gegen das BVerfGG verstoßen würde?

DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
Chabos wissen, wer der M.A.S. ist.
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
Chabos wissen, wer der M.A.S. ist.
Re: Einstweilige Anordnung
VersteheMichael A. Schaffrath hat geschrieben:Jedenfalls keine, auf die man sich berufen könnte.lillian73 hat geschrieben:Gibt es diesbezüglich Fristen?![]()
Wie man immer so schön sagt, irgendwo ist Ende Gelände. Wo wollte man Rechtsmittel einlegen, selbst wenn das BVerfG gegen das BVerfGG verstoßen würde?

Gibt es denn hier eventuell Nutzer, die bereits Erfahrungen mit der einstweiligen Anordnung beim Bundesverfassungsericht gemacht haben?
Vielen Dank im Voraus für die Antworten.
Lillian73
Re: Einstweilige Anordnung
Hat denn diesbezüglich noch niemand Erfahrungen gemacht?
Re: Einstweilige Anordnung
Es sind nun fast zwei Wochen vergangen und X hat immernoch keine Antwort vom Nundesverfassungsgericht bezüglich der einstweiligen Anordnung bekommen...
-
- FDR-Moderator
- Beiträge: 11239
- Registriert: 26.11.05, 23:24
Re: Einstweilige Anordnung
Wird X im Verfahren vor dem BVerfG anwaltlich vertreten?