Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt
Moderator: FDR-Team
Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt
23-Jähriger deutscher Staatsbürger wurde am Montag den 13.12.2010 zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten, ausgesetzt zu 2 Jahren auf Bewährung und 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit, vom Amtsgericht wegen Dienstflucht (Zivildienstgesetz), verurteilt. Der Angeklagte ist zuvor nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten.
Der Angeklagte hat nun noch wenige Tage zeit, Rechtsmittel gegen dieses Urteil einzulegen. Die Urteilsverkündung liegt dem Angeklagten bisher nicht in schriftlicher Form vor.
Zum Ablauf der Hauptverhandlung vom 13.12.2010:
Verfahrensbeteiligt waren - der Strafrichter, die Staatsanwältin und der Angeklagte. Zeugen wurden keine vernommen und Besucher waren keine anwesend.
Die Identität und die Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten wurden festgestellt.
Die Staatsanwältin verlass die Anklageschrift:
„Der Angeschuldigte ist anerkannter Kriegsdienstverweigerer und deshalb verpflichtet, Zivildienst zu leisten. Mit Bescheid des Bundesamtes für Zivil vom 28.12.2009 wurde er zur Dienstleistung vom 01.03.2010 bis 14.09.2010 beim [[Name] Krankenhaus, [Adresse]] einberufen. Der Angeschuldigte hat seinen Dienst trotz mehrfacher Aufforderung durch das Bundesamt für Zivildienst nicht angetreten, so dass davon auszugehen ist, dass er die Absicht hatte und hat, sich vom Zivildienst auf Dauer zu entziehen.
Der Angeklagte wird daher beschuldigt, eigenmächtig dem Zivildienst ferngeblieben zu sein, um sich der Verpflichtung zum Zivildienst dauernd zu entziehen, strafbar als Dienstflucht gemäß § 53 Absatz 1 Zivildienstgesetz“
Als nächstes wurde der Angeklagte über sein Schweigerecht belehrt. Er äußerte sich darauf hin zur Sache, in Form einer durch ihn verfassten Einlassung, welche er dem Gericht vorlass.
Hier geht es zur anonymisierten Einlassung.
Bitte unbedingt berücksichtigen und aufmerksam durchlesen! Besonders Seite 6 – „Betrachtung der Gesetzeslage“.
Die Einlassung wurde anschließend zu Protokoll gegeben. Beweisanträge wurden keine gestellt.
Darauf hin wurde der Angeklagte noch weiter von der Staatsanwältin sowie durch den Richter vernommen. Der Angeklagte wurde dabei hauptsächlich zu seinen Vermögensverhältnissen sowie seinem Beitrag zum Sozialwesen befragt. Aussagen des Richters - der Angeklagte würde nun dem Krankenhaus und der damit verbundenen Versorgung hilfsbedürftiger Menschen fehlen - wurden dem Angeklagten entgegen gebracht. Auch wurde der Angeklagte dahingehend befragt, wie er zu anderen sozialen Tätigkeiten, wie etwa der Freiwilligen Feuerwehr stehe. Der Angeklagte machte darauf hin klar, dass er einen Beruf erlernt hatte, an deren Ausführung er so gehindert wird und dadurch keine Möglichkeit hätte Berufserfahrung zu sammeln. Außerdem wies der Angeklagte darauf hin, dass er im Stande sei, anderen Menschen Hilfe zukommen zu lassen. Dann aber aus der Situation heraus und eben aus Eigenverantwortung. Der Angeklagte wies auch darauf hin, dass der Staat mit einem Zivildienstleistenden nicht rechnen könne, da sich dessen Verfügbarkeit aus seiner Gewissenserklärung gegen die Wehrpflicht ableitet. Seine Abneigung des gegen ihn erhobenen Dienstverhältnisses teilte er zudem seinem Regionalbetreuer mit, schon bevor er eine Stelle zugewiesen bekam. Auf die durch den Angeklagten vorgebrachten Einwände, welche der Angeklagte in seiner Einlassung äußerte, ging das Gericht nicht weiter ein. Vielmehr wurde die Gesetzeslage durch den Richter als eindeutig angesehen und derartige Vorbehalte, wie die des Angeklagten wären längst rechtlich geklärt. Der Angeklagte äußerte darauf hin, dass es für ihn selbst aber nicht nachvollziehbar wäre. Die Bedenken des Angeklagten wollte oder konnte der Richter allerdings nicht widerlegen. Vielmehr wurde dem Angeklagten durch den Richter und die Staatsanwältin vorgeworfen, dass dieser arrogant sei und nur auf seine eigenen Interessen bedacht wäre. Der Richter stellte weiterhin klar, dass seine Aufgabe nur darin bestünde, die Anklage der Staatsanwaltschaft und die damit durch den Angeklagten verübte Straftat festzustellen.
Anschließend wurde die Beweisaufnahme geschlossen und die Schlussvorträge vorgetragen.
Die Staatsanwältin beantragte 6 Monate auf Bewährung sowie die Ableistung von Sozialstunden.
Der Angeklagte plädierte mit folgendem Wortlaut auf Freispruch:
„Hohes Gericht, ich habe Ihnen meine Beweggründe geschildert, weswegen ich dem mir auferlegten Dienstverhältnisses nicht nachgekommen bin. Die Notwenigkeit dieses Dienstes sowie die verhältnismäßige Durchführung halte ich für nicht gewährleistet. Gemäß der mir verfassungsmäßig übertragenen Grundrechte bin ich freizusprechen.“
Das Gericht zog sich daraufhin zurück, anschließend wurde das eingangs erwähnte Strafmaß gegen den Angeklagten verhängt, da das Gericht die Schuld des Angeklagten als erwiesen ansah. Die Rechtsmittelbelehrung wurde dem Angeklagten in schriftlicher Form übergeben.
Insgesamt würde ich festhalten, dass der Angeklagte aus seiner Sicht durchaus sachlich argumentiert hat. Vom Richter fühlte sich der Angeklagte allerdings weder ernst genommen, noch ist für ihn das Strafmaß nachvollziehbar. Der Angeklagte hat vielmehr den Verdacht, dass unabhängig seiner eigenen Argumente, das Urteil längst feststand und das Gericht diesem Fall nicht mehr Beachtung zukommen lassen wollte.
Der Angeklagte hat nun vor Rechtsmittel gegen das gegen ihn verhängte Urteil einzusetzen.
Er ist kein Jurist und hat auch keinen Verteidiger, trotzdem wird der Angeklagte alles daran setzen, den Fall so umfangreich wie möglich darzustellen und sich für seine Rechte einzusetzen. Der Angeklagte wäre deshalb über jede Hilfe dankbar!
Wie ist die Rechtslage?
Der Angeklagte hat nun noch wenige Tage zeit, Rechtsmittel gegen dieses Urteil einzulegen. Die Urteilsverkündung liegt dem Angeklagten bisher nicht in schriftlicher Form vor.
Zum Ablauf der Hauptverhandlung vom 13.12.2010:
Verfahrensbeteiligt waren - der Strafrichter, die Staatsanwältin und der Angeklagte. Zeugen wurden keine vernommen und Besucher waren keine anwesend.
Die Identität und die Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten wurden festgestellt.
Die Staatsanwältin verlass die Anklageschrift:
„Der Angeschuldigte ist anerkannter Kriegsdienstverweigerer und deshalb verpflichtet, Zivildienst zu leisten. Mit Bescheid des Bundesamtes für Zivil vom 28.12.2009 wurde er zur Dienstleistung vom 01.03.2010 bis 14.09.2010 beim [[Name] Krankenhaus, [Adresse]] einberufen. Der Angeschuldigte hat seinen Dienst trotz mehrfacher Aufforderung durch das Bundesamt für Zivildienst nicht angetreten, so dass davon auszugehen ist, dass er die Absicht hatte und hat, sich vom Zivildienst auf Dauer zu entziehen.
Der Angeklagte wird daher beschuldigt, eigenmächtig dem Zivildienst ferngeblieben zu sein, um sich der Verpflichtung zum Zivildienst dauernd zu entziehen, strafbar als Dienstflucht gemäß § 53 Absatz 1 Zivildienstgesetz“
Als nächstes wurde der Angeklagte über sein Schweigerecht belehrt. Er äußerte sich darauf hin zur Sache, in Form einer durch ihn verfassten Einlassung, welche er dem Gericht vorlass.
Hier geht es zur anonymisierten Einlassung.
Bitte unbedingt berücksichtigen und aufmerksam durchlesen! Besonders Seite 6 – „Betrachtung der Gesetzeslage“.
Die Einlassung wurde anschließend zu Protokoll gegeben. Beweisanträge wurden keine gestellt.
Darauf hin wurde der Angeklagte noch weiter von der Staatsanwältin sowie durch den Richter vernommen. Der Angeklagte wurde dabei hauptsächlich zu seinen Vermögensverhältnissen sowie seinem Beitrag zum Sozialwesen befragt. Aussagen des Richters - der Angeklagte würde nun dem Krankenhaus und der damit verbundenen Versorgung hilfsbedürftiger Menschen fehlen - wurden dem Angeklagten entgegen gebracht. Auch wurde der Angeklagte dahingehend befragt, wie er zu anderen sozialen Tätigkeiten, wie etwa der Freiwilligen Feuerwehr stehe. Der Angeklagte machte darauf hin klar, dass er einen Beruf erlernt hatte, an deren Ausführung er so gehindert wird und dadurch keine Möglichkeit hätte Berufserfahrung zu sammeln. Außerdem wies der Angeklagte darauf hin, dass er im Stande sei, anderen Menschen Hilfe zukommen zu lassen. Dann aber aus der Situation heraus und eben aus Eigenverantwortung. Der Angeklagte wies auch darauf hin, dass der Staat mit einem Zivildienstleistenden nicht rechnen könne, da sich dessen Verfügbarkeit aus seiner Gewissenserklärung gegen die Wehrpflicht ableitet. Seine Abneigung des gegen ihn erhobenen Dienstverhältnisses teilte er zudem seinem Regionalbetreuer mit, schon bevor er eine Stelle zugewiesen bekam. Auf die durch den Angeklagten vorgebrachten Einwände, welche der Angeklagte in seiner Einlassung äußerte, ging das Gericht nicht weiter ein. Vielmehr wurde die Gesetzeslage durch den Richter als eindeutig angesehen und derartige Vorbehalte, wie die des Angeklagten wären längst rechtlich geklärt. Der Angeklagte äußerte darauf hin, dass es für ihn selbst aber nicht nachvollziehbar wäre. Die Bedenken des Angeklagten wollte oder konnte der Richter allerdings nicht widerlegen. Vielmehr wurde dem Angeklagten durch den Richter und die Staatsanwältin vorgeworfen, dass dieser arrogant sei und nur auf seine eigenen Interessen bedacht wäre. Der Richter stellte weiterhin klar, dass seine Aufgabe nur darin bestünde, die Anklage der Staatsanwaltschaft und die damit durch den Angeklagten verübte Straftat festzustellen.
Anschließend wurde die Beweisaufnahme geschlossen und die Schlussvorträge vorgetragen.
Die Staatsanwältin beantragte 6 Monate auf Bewährung sowie die Ableistung von Sozialstunden.
Der Angeklagte plädierte mit folgendem Wortlaut auf Freispruch:
„Hohes Gericht, ich habe Ihnen meine Beweggründe geschildert, weswegen ich dem mir auferlegten Dienstverhältnisses nicht nachgekommen bin. Die Notwenigkeit dieses Dienstes sowie die verhältnismäßige Durchführung halte ich für nicht gewährleistet. Gemäß der mir verfassungsmäßig übertragenen Grundrechte bin ich freizusprechen.“
Das Gericht zog sich daraufhin zurück, anschließend wurde das eingangs erwähnte Strafmaß gegen den Angeklagten verhängt, da das Gericht die Schuld des Angeklagten als erwiesen ansah. Die Rechtsmittelbelehrung wurde dem Angeklagten in schriftlicher Form übergeben.
Insgesamt würde ich festhalten, dass der Angeklagte aus seiner Sicht durchaus sachlich argumentiert hat. Vom Richter fühlte sich der Angeklagte allerdings weder ernst genommen, noch ist für ihn das Strafmaß nachvollziehbar. Der Angeklagte hat vielmehr den Verdacht, dass unabhängig seiner eigenen Argumente, das Urteil längst feststand und das Gericht diesem Fall nicht mehr Beachtung zukommen lassen wollte.
Der Angeklagte hat nun vor Rechtsmittel gegen das gegen ihn verhängte Urteil einzusetzen.
Er ist kein Jurist und hat auch keinen Verteidiger, trotzdem wird der Angeklagte alles daran setzen, den Fall so umfangreich wie möglich darzustellen und sich für seine Rechte einzusetzen. Der Angeklagte wäre deshalb über jede Hilfe dankbar!
Wie ist die Rechtslage?
Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt
Sein gutes Recht.Fussmatte hat geschrieben:Der Angeklagte hat nun vor Rechtsmittel gegen das gegen ihn verhängte Urteil einzusetzen.
Warum eigentlich nicht...?Fussmatte hat geschrieben:...und hat auch keinen Verteidiger.]
Und die sucht er bei diesem für ihn so wichtigen und nicht ganz unkomplizierten Sachverhalt in einem Internetforum...?Fussmatte hat geschrieben:Der Angeklagte wäre deshalb über jede Hilfe dankbar!
Ab zum Anwalt !
Gruß
Rohan
"Wenn wir hier schon nicht gewinnen, dann zertreten wir denen wenigstens den Rasen !"
(Rolf Rüssmann; kurz vor dem Anpfiff bei einem übermächtigen Gegner ...)
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Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt
Nachdem ich mir die Mühe gemacht habe, zu versuchen die verquere Argumentation auf 8 Seiten nachzuvollziehen, kann ich dem Richter und der Staatsanwältin im Ergebnis nur beipflichten .Vielmehr wurde dem Angeklagten durch den Richter und die Staatsanwältin vorgeworfen, dass dieser arrogant sei und nur auf seine eigenen Interessen bedacht wäre.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt
Der Angeklagte denkt bereits darüber nach. Für ihn ist eine derartige Situation völlig neu und seine finanziellen Möglichkeiten eher bescheiden.Rohan hat geschrieben: Und die sucht er bei diesem für ihn so wichtigen und nicht ganz unkomplizierten Sachverhalt in einem Internetforum...
Freiheitsstrafe von 6 Monaten etc. wegen Arroganz?Ronny1958 hat geschrieben: Nachdem ich mir die Mühe gemacht habe, zu versuchen die verquere Argumentation auf 8 Seiten nachzuvollziehen, kann ich dem Richter und der Staatsanwältin im Ergebnis nur beipflichten .
Auf wen trifft das noch alles zu?
Und diese Leute wollen Sie allen Ernstes alle weg sperren?
Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt
Über eine Bildschirmseite Text und dann noch 8 Seiten Anhang. Wer (wenn er nicht dafür bezahlt wird) soll das denn durcharbeiten?Fussmatte hat geschrieben:Wie ist die Rechtslage?
Argumente: zu wenig Geld, zu wenig Freizeit, zu böse Vorgesetzte, zu viel draussen, nicht meinen Qualifikationen entsprechend ...verfassungsmäßig übertragenen Grundrechte ..
Und das ist nicht
nur auf seine eigenen Interessen bedacht wäre.
Sachlich schon, nur nicht zutreffend.dass der Angeklagte aus seiner Sicht durchaus sachlich argumentiert hat
Und sowas ohne Rechtsbeistand mit Hilfe eines Forums?
Na ok, ein Rechtsbeistand kann da auch nix mehr machen. Gesetzeslage dürfte klar sein.
PS: so ganz nebenbei ohne Anspruch auf Antwort: wie stellen sie sich ihr weiteres Berufsleben vor, wenn sie solche Ansprüche an Qualifikation, Freizeit und Verdienst haben?
Edit:
Nein, wegen Verstoß gegen ein Gesetz und den dortigen Strafrahmen.!Freiheitsstrafe von 6 Monaten etc. wegen Arroganz?
hws
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Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt
Arroganz bedeutet:Freiheitsstrafe von 6 Monaten etc. wegen Arroganz?
Auf wen trifft das noch alles zu?
Und diese Leute wollen Sie allen Ernstes alle weg sperren?
Nicht zuhören wollen oder nicht zuhören können.
Das scheint Ihr Problem zu sein, das wird (Mutmaßung) der Richter auch in seiner Begründung auszudrücken versucht haben.
Im Übrigen scheinen Sie eine milde gestimmte Staatsanwältin und einen ebensolchen Richter gehabt zu haben, denn bei einer möglichen Höchststrafe von bis zu fünf Jahren sind sechs Monate auf Bewährung eigentlich ein Friedensangebot.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt
Das steht doch außer Frage. Der Tatbestand ist erfüllt, Bedenken hinsichtlich Rechtswidrigkeit und Schuld bestehen nicht, Ergebnis ist bekannt.Fussmatte hat geschrieben:Das Gericht zog sich daraufhin zurück, anschließend wurde das eingangs erwähnte Strafmaß gegen den Angeklagten verhängt, da das Gericht die Schuld des Angeklagten als erwiesen ansah.
Naja, man kann sich darüber streiten, ob 7 Seiten blabla sachlich sind. Die Argumentation auf Seite 6 war jedenfalls genauso unterhaltsam wie falsch.Insgesamt würde ich festhalten, dass der Angeklagte aus seiner Sicht durchaus sachlich argumentiert hat.
Woran das wohl liegt, wenn der Angeklagte dem Richter geschätzte 30 Minuten volllabert, anstatt einfach zu sagen, worum es ihm geht. Es hätte das Ernstnehmen sicherlich erleichtert, wenn nach den 30 Minuten dann wenigstens etwas sinnvolles herausgekommen wäre, aber so?Vom Richter fühlte sich der Angeklagte allerdings weder ernst genommen
Das Urteil stand nicht längst fest. Und das Vorbringen des Angeklagten hatte zweifellos Einfluss auf das Urteil. Er hat deutlich zum Ausdruck gebracht, dass er sich für schlauer hält als jeden Juristen, Richter und Staatsanwalt eingeschlossen und dass er vor allem weder Reue noch Unrechtsbewusstsein zeigt. Das wird sich strafschärfend ausgewirkt haben.Der Angeklagte hat vielmehr den Verdacht, dass unabhängig seiner eigenen Argumente, das Urteil längst feststand und das Gericht diesem Fall nicht mehr Beachtung zukommen lassen wollte.
1. Menschenwürde und ZivildienstWie ist die Rechtslage?
Die Rechtslage ist so, dass man Zivildienst leisten muss, wenn man zum Zivildienst einberufen wird. Das ist kein Verstoß gegen die Menschenwürde. Ich rate zu einem guten Grundrechtelehrbuch oder wenigstens zu einem wikipedia-Artikel, denn ich werde mich hier nicht dazu auslassen. Und falls es Ihnen nicht aufgefallen ist, haben auch Zivildienst und Wehrpflicht Verfassungsrang. Die Verfassung sieht diese Eingriffe in Grundrechte ausdrücklich vor.
2. Einberufung
Wenn man einen Einberufungsbescheid bekommt, dann hat man Gelegenheit sich dagegen zu wehren. Das steht meines Wissens sogar auf dem Bescheid. DAS ist der Zeitpunkt, an welchem man diffuses Geschwafel über Grundrechte und die eigene schwere Kindheit loswerden lassen kann. Hier kann man versuchen, die eigene Einberufung zu verhindern und hier muss die Behörde sich die 8 Seiten Text reinziehen.
3. Strafverfahren wegen Dienstflucht
In dem Strafverfahren wird geprüft, ob der Angeklagte sich strafbar gemacht hat. Wenn das der Fall ist, dann wird er verurteilt. Dabei wird geprüft, ob er den Tatbestand eines Gesetzes erfüllt hat, zum Beispiel, ob er sich dem Zivildienst zu entzogen hat (dabei ist nicht maßgeblich, ob er Zivildienst leisten wollte, sondern nur, ob er es musste - was regelmäßig der Fall ist, wenn ein rechtskräftiger Bescheid vorliegt). Anschließend wird geguckt, ob seine Handlund evtl gerechtfertigt war (zum Beispiel wegen Notwehr), was hier aber nicht der Fall war. Und wenn der Angeklagte die Tat schuldhaft begangen hat, dann wird er verurteilt. So wie hier. Dass der Angeklagte unsinnigerweise meinte, er könnte aufgrund seiner nicht näher definierten Menschenwürde zu Hause bleiben, ist kein Entschuldigungsgrund. Denn sein Irrtum war ohne weiteres vermeidbar. Und deshalb ist er zu bestrafen.
Edit:
Man man man, hätten Sie bei Verkündung des Urteils zugehört, dann wüssten Sie, dass die Freiheitsstrafe (immerhin auf Bewährung) verhängt wurde wegen (Zivil-)Dienstflucht und weil der Täter keine Reue zeigt, sondern im Gegenteil mit einer unfassbaren Arroganz meint, sich über das Gesetz und über die Gesellschaft stellen zu können.Freiheitsstrafe von 6 Monaten etc. wegen Arroganz?
Kritik kann subjektiv als verletzend empfunden werden und ist daher generell zu unterlassen. - jaeckel
Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt
Die ist z.B. hier --> http://de.wikipedia.org/wiki/Totalverweigerung ganz gut dargestellt.Fussmatte hat geschrieben:Wie ist die Rechtslage?
Einen Erfahrungsbericht gibt es z.B. hier --> www.spiegel.de/schulspiegel/abi/0,1518,544110,00.html
Auch Suchmaschinen helfen z.B. unter dem Begriff "Totalverweigerung", weitere Infos zu erlangen.
Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt
Zuhören ist eine Sache. Offensichtliche Missstände einfach so hinzunehmen (wie die welche der Angeklagte angesprochen hat) und zu unterstützen eine Andere.Ronny1958 hat geschrieben: Nicht zuhören wollen oder nicht zuhören können.
Das scheint Ihr Problem zu sein, das wird (Mutmaßung) der Richter auch in seiner Begründung auszudrücken versucht haben.
Können Sie das bitte näher erläutern?Hafish hat geschrieben:Naja, man kann sich darüber streiten, ob 7 Seiten blabla sachlich sind. Die Argumentation auf Seite 6 war jedenfalls genauso unterhaltsam wie falsch.
So nennt man das also, wenn man seine eigenen Ansichten vorträgt, die einen zur eigenen Handlung oder eben gegen diese veranlassen?Hafish hat geschrieben:Woran das wohl liegt, wenn der Angeklagte dem Richter geschätzte 30 Minuten volllabert, anstatt einfach zu sagen, worum es ihm geht. Es hätte das Ernstnehmen sicherlich erleichtert, wenn nach den 30 Minuten dann wenigstens etwas sinnvolles herausgekommen wäre, aber so?
Der Angeklagte hält sich nicht für schlauer. Er gibt nur nicht so schnell auf. Er gibt vor allem sich nicht auf. Was man von ihm verlangt, indem man über ihn bestimmt, wie über einen Gegenstand.Hafish hat geschrieben:Das Urteil stand nicht längst fest. Und das Vorbringen des Angeklagten hatte zweifellos Einfluss auf das Urteil. Er hat deutlich zum Ausdruck gebracht, dass er sich für schlauer hält als jeden Juristen, Richter und Staatsanwalt eingeschlossen und dass er vor allem weder Reue noch Unrechtsbewusstsein zeigt. Das wird sich strafschärfend ausgewirkt haben.
Vielen Dank! Diese Internetseiten kennt der Angeklagte allerdings bereits.Redfox hat geschrieben:Die ist z.B. hier --> http://de.wikipedia.org/wiki/Totalverweigerung ganz gut dargestellt.
Einen Erfahrungsbericht gibt es z.B. hier --> http://www.spiegel.de/schulspiegel/abi/ ... 10,00.html
Auch Suchmaschinen helfen z.B. unter dem Begriff "Totalverweigerung", weitere Infos zu erlangen.
Folgende Fälle aus der Vergangenheit sind dem Angeklagten bereits bekannt:
- 2008: Alexander H. - Geldstrafe nach dem Erwachsenenstrafrecht: 90 Tagessätze à 15 Euro, insgesamt 1350 Euro. (http://www.spiegel.de/schulspiegel/abi/a-544110.html)
- 2008: Andreas R. - Geldstrafe von 60 Tagessätzen (à 20,-- EUR) verurteilt (http://tkdv-zittau.blogspot.com/2008/09 ... gerer.html)
- 2010: Mark B. - Verwarnung mit Strafvorbehalt (http://www.taz.de/1/nord/artikel/1/frechheit-siegt-1/)
- 2010: Stefan G. – Geldstrafe von 720 Euro (http://www.taz.de/1/nord/hamburg/artike ... 85c7fbfa6f)
Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt
Hi
wenn der "Unhold" meint, zu Unrecht verurteilt zu sein, dann soll er Rechtmittel einlegen.
Zu den Argumentationen :
Zivildienst soll dienst sein und keine "hochqualifzierte Arbeit" nur weil mein "staatl. anerkannter techn.Asisstent" ist. Da ist Arbeit am Menschen oder in der Natur angesagt (Schimpfwort: Urinkellner).
Und das mit Art. 2 GG zu belegen: hach - das ist so was von ausdiskutiert.
Und nun der Standartsatz: Die Vorzüge des Staates nimmt jeder gerne in Anspruch, aber sobald es darum geht, etwas für den Staat (also die Allgemeinheit) zu leisten - dann fällt jedem sofort Art. 1 und 2 GG ein.
wenn der "Unhold" meint, zu Unrecht verurteilt zu sein, dann soll er Rechtmittel einlegen.
Zu den Argumentationen :
Zivildienst soll dienst sein und keine "hochqualifzierte Arbeit" nur weil mein "staatl. anerkannter techn.Asisstent" ist. Da ist Arbeit am Menschen oder in der Natur angesagt (Schimpfwort: Urinkellner).
Und das mit Art. 2 GG zu belegen: hach - das ist so was von ausdiskutiert.
Und nun der Standartsatz: Die Vorzüge des Staates nimmt jeder gerne in Anspruch, aber sobald es darum geht, etwas für den Staat (also die Allgemeinheit) zu leisten - dann fällt jedem sofort Art. 1 und 2 GG ein.
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt
Der Staat ist sich natürlich über sein wohltuendes Handeln vollends bewusst. Da kann man auch schon mal exklusiv einzelne Menschen für die scheinbaren Interessen aller, gegen den Willen des Einzelnen und unter Aberkennung seiner Grundrechte gefügig machen?hawethie hat geschrieben:Und nun der Standartsatz: Die Vorzüge des Staates nimmt jeder gerne in Anspruch, aber sobald es darum geht, etwas für den Staat (also die Allgemeinheit) zu leisten - dann fällt jedem sofort Art. 1 und 2 GG ein.
Erinnert mich ein bisschen an die Opfer des Nationalsozialismus. Nur dass man solche Leute heute nicht mehr in ein Konzentrationslager steckt...
Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt
Hast Du was getrunken oder Vorurteile gegen Menschen in Sozialberufen?hawethie hat geschrieben:Zivildienst soll dienst sein und keine "hochqualifzierte Arbeit" nur weil mein "staatl. anerkannter techn.Asisstent" ist. Da ist Arbeit am Menschen oder in der Natur angesagt (Schimpfwort: Urinkellner).
"Wenn Sie über die entsprechende Ausbildung verfügen, können Sie während Ihres Zivildienstes auch als Arzt eingesetzt werden." --> http://www.zivildienst.de/lang_de/Conte ... erzte.html
Und was haben "Kaufmännische, Verwaltungs- und vergleichbare Tätigkeiten" --> http://www.zivildienst.de/cln_030/Conte ... nn=1381988 mit Urin zu tun.
Nimmst Du an, dass Menschen in der Krankenhausverwaltung inkontinent sind?
Was hat das Führen von Patienten- oder Kundenkarteien, Telefondienst oder Kassiertätigkeiten mit Arbeit am Menschen zu tun?
"In Einrichtungen, zu deren Aufgaben die Betreuung hilfebedürftiger Menschen gehört, können Sie als Zivildienstleistender auch handwerkliche und Hausmeistertätigkeiten ausüben." --> http://www.zivildienst.de/cln_030/Conte ... nn=1381988
Also eher Arbeit am Haus als am Menschen.
Und zur Qualitfikation: "Ausgeschlossen sind Tätigkeiten, für die fachliche Qualifikationen vorgeschrieben sind - es sei denn, Sie bringen diese bereits mit. Arbeiten an Elektro- und Gasanlagen und den zugehörigen Leitungen und Installationen dürfen Sie als Zivildienstleistender dagegen auch dann nicht ausführen, wenn Sie eine abgeschlossene Ausbildung des jeweiligen Gewerks haben." --> wie soeben (Hervorhebung von mir).
Oder wie wäre es doch mit Menschen zu arbeiten, sportlich gesehen --> http://www.zivildienst.de/cln_030/Conte ... nn=1381988
Wenn eine Dienststelle einen "staatl. anerkannten techn.Asisstenten" als solchen einsetzen kann, wird sie es sicher tun. Billige Arbeitskraft.
Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt
Es soll auch Menschen geben, die darf man gar nicht auf Bedürftige loslassen... (solche würd ich den ganzen Tag Rollstühle und Betten putzen lassen)
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Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt
Wenn der Dummschwätzer ncht mehr weiter weiß, kommt die Nazi-Moral-Keule?Fussmatte hat geschrieben: Erinnert mich ein bisschen an die Opfer des Nationalsozialismus. Nur dass man solche Leute heute nicht mehr in ein Konzentrationslager steckt...
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt
Wieso, die Wehrpflicht ist doch im Grundgesetz verankertDer Staat ist sich natürlich über sein wohltuendes Handeln vollends bewusst. Da kann man auch schon mal exklusiv einzelne Menschen für die scheinbaren Interessen aller, gegen den Willen des Einzelnen und unter Aberkennung seiner Grundrechte gefügig machen?
Ich glaube du weist nicht wovon du sprichst.Erinnert mich ein bisschen an die Opfer des Nationalsozialismus. Nur dass man solche Leute heute nicht mehr in ein Konzentrationslager steckt...
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