Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt

Moderator: FDR-Team

hws
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 8225
Registriert: 07.07.07, 13:39
Wohnort: Unna

Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt

Beitrag von hws »

Fussmatte hat geschrieben:Folgende subjektive Betrachtung durch den Angeklagten (objektiv wäre das was im Gesetz steht?):
- Unter heutigen Bedingungen wird sich ein Verteidigungsfall, wie auf den sich Deutschland durchgängig versucht vorzubereiten, nicht einstellen.
- Jene Männer, ....
Und solange diese politischen Diskussionen sich nicht in Gesetzesänderungen niedergeschlagen haben, nützen sie ihnen garnix. Richter müssen nach der aktuellen Gesetzeslage entscheiden.

hws
Grown
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 675
Registriert: 24.02.05, 18:01

Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt

Beitrag von Grown »

Hafish hat geschrieben: Hier mal ein Crashkurs für Dumme (denn schon Kinder verstehen dieses Prinzip): Gebote und Verbote machen nur dann Sinn, wenn ein Nicht-Befolgen bzw. ein Verstoß Konsequenzen nach sich zieht, die so unangenehm sind, dass der Angesprochene (in der Regel) lieber das Gebot befolgt bzw. nicht gegen das Verbot verstößt....
Möglicherweise wird dieses Prinzip nicht verstanden wenn der Angeklagte eine antiautoritäre Erziehung 'genossen' hat :P

Fussmatte hat geschrieben: PS: Personalausweis abgeben und ausreisen gestaltet sich schwierig oder?
Doch, das geht!

Suchen Sie sich einen schönen Staat aus, erwerben Sie die dortige Staatsbürgerschaft, anschließend können Sie die Deutsche Staatsbürgerschaft ablegen.
http://www.bva.bund.de/cln_051/nn_38393 ... nhalt.html


Bitte halten Sie uns dahingehend auf dem laufenden, sind bestimmt alle brennend daran interessiert, wenn es geklappt hat.
"Ich habe Dir also die Wahrheit erzählt, von einem gewissen Standpunkt aus." - Obi Wan Kenobi
Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 12625
Registriert: 21.01.05, 19:42

Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt

Beitrag von Roni »

Bitte halten Sie uns dahingehend auf dem laufenden, sind bestimmt alle brennend daran interessiert, wenn es geklappt hat.
nö, net wirklich :christmas
Redfox

Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt

Beitrag von Redfox »

Fussmatte hat geschrieben:Ist ein Staat denn so elementar wichtig, dass der Mensch sein Leben dafür opfern muss? Wie „dankbar“ muss ein Mensch gegenüber einem Staat sein?
Zu diesen Fragen sollte man sich zunächst mit Thomas Hobbes --> http://de.wikipedia.org/wiki/Leviathan_ ... _Hobbes%29 , mit dem Begriff des Staates bei Kant und Hegel --> http://de.wikipedia.org/wiki/Metaphysis ... echtslehre , mit der Vertragstheorie --> http://de.wikipedia.org/wiki/Metaphysis ... echtslehre und neueren Datums mit John Rawls --> http://de.wikipedia.org/wiki/John_Rawls auseinandersetzen.
Hafish hat geschrieben:
Fussmatte hat geschrieben:Der praktische Bezug zur Wehrpflicht wird allerdings nicht ganz ersichtlich.
Der praktische Bezug liegt darin, dass Sie offenbar nur allzugerne alle Vorteile unseres Staates nutzen, aber nicht bereit sind, Pflichten nachzukommen.
Leider führt diese Argumentation zu keinem praktischen Bezug.

Gegen 1995 sind mehrere männliche Einwohner des Freistaats Bayern und des Landes Bade-Württemberg gegen die Feuerwehrdienstpflicht und einer hieran anknüpfenden Abgabepflicht auf Männer gerichtlich vorgegangen.

Das BVerfG (E92, 91) hat - übrigens abweichend von BVerfGE 13, 167 - entschieden, dass diese Regelungen gegen das Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 3 GG verstößt und damit nichtig ist. Im Einzelnen --> http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv092091.html

Ob die Kläger ansonsten die Vorteile des Staates (zu der ja auch die Feuerwehr gehört) in Anspruch nimmt, hat das BVerfG nicht interessiert.
Ryuk
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 250
Registriert: 16.11.09, 12:48

Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt

Beitrag von Ryuk »

Ja diese Männer haben sich aber sicherlich richtig verhalten, d.h. vorher den Rechtsweg ausgeschöpft und nicht nachher "rumgeweint"....

Man sollte sich eben nicht nur für schlau halten sondern auch schlau handeln.....

Aber der TE ist unbelehrbar. Ich hoffe für ihn (und uns), dass er die Anregung zum auswandern nutzt oder vielleicht mal versucht geltendes Recht entweder zu akzeptieren oder wenigsten nicht dagegen zu verstoßen.
Fussmatte
Topicstarter
Account gesperrt
Beiträge: 60
Registriert: 20.10.10, 23:55

Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt

Beitrag von Fussmatte »

Sie wollen bunte Bildchen & schwarze Zahlen?
Nächste Runde – Gehirnakrobatik/Kopfkino! :mrgreen:

hws hat geschrieben:Und solange diese politischen Diskussionen sich nicht in Gesetzesänderungen niedergeschlagen haben, nützen sie ihnen garnix.
Dann wird es aber höchste Zeit, dass die Politiker mal aus dem Quark kommen.

Musterungslotterie - Willkür statt Wehrgerechtigkeit: http://www.spiegel.de/schulspiegel/abi/ ... 49,00.html

Am „neuen“ Deutschland wird inzwischen schon „eifrig“ gebastelt. - http://www.lexisnexis.de/rechtsnews/bun ... 011-192899
Richter müssen nach der aktuellen Gesetzeslage entscheiden.
Und wenn er gut drauf ist, dann beteiligt er sich gegebenenfalls an der Gewinnausschüttung des Angeklagten oder was könnte hier sonst noch strafmildernd gewirkt haben? - http://www.taz.de/1/nord/artikel/1/frechheit-siegt-1/

Ansonsten könnte er aber auch noch kraft seiner Wassersuppe nach der Radbruchschen Formel auf Freispruch entscheiden. Dies begründet er mit der Gleichheit vor dem Gesetz als Grundrecht.
Grown hat geschrieben:Suchen Sie sich einen schönen Staat aus, erwerben Sie die dortige Staatsbürgerschaft, anschließend können Sie die Deutsche Staatsbürgerschaft ablegen.
http://www.bva.bund.de/cln_051/nn_38393 ... nhalt.html
„Sie können durch schriftliche Erklärung auf Ihre deutsche Staatsangehörigkeit verzichten. Durch den Verzicht dürfen Sie aber nicht staatenlos werden. Daher ist es erforderlich, dass Sie neben der deutschen noch mindestens eine andere Staatsangehörigkeit besitzen.

Einschränkungen gelten nur für bestimmte Berufsgruppen (u.a. aktive Beamte, Richter, Soldaten, Wehrpflichtige). Der Verzicht wird erst dann wirksam, wenn die Verzichtsurkunde ausgehändigt wurde.“ – Auszug aus: http://www.bva.bund.de/cln_170/nn_38393 ... __nnn=true

Nachtrag:
"Die Entlassung kann nur erteilt werden, wenn der andere Staat zugesichert hat, dass nach der Entlassung tatsächlich eine Einbürgerung erfolgen wird. Die Entlassung wird wirksam mit der Aushändigung der Urkunde. Falls die zugesicherte Einbürgerung nicht innerhalb eines Jahres erfolgt, gilt die Entlassung als nicht erfolgt.

Wehrpflichtige benötigen für die Entlassung die Zustimmung des Bundesministeriums der Verteidigung. Soweit erforderlich, holt das Bundesverwaltungsamt diese Zustimmung für Sie ein. Für wenige Berufsgruppen (aktive Beamte, Richter, Soldaten u.a.) ist eine Entlassung nicht möglich." - Auszug aus: http://www.bva.bund.de/cln_180/nn_38393 ... __nnn=true
Roni hat geschrieben:
Bitte halten Sie uns dahingehend auf dem laufenden, sind bestimmt alle brennend daran interessiert, wenn es geklappt hat.
nö, net wirklich :christmas
Das hier könnte noch für weitere Unterhaltung sorgen:
http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,701906,00.html (Das Video zum Artikel ist natürlich auch nicht ohne.)
Redfox hat geschrieben:
Fussmatte hat geschrieben:Ist ein Staat denn so elementar wichtig, dass der Mensch sein Leben dafür opfern muss? Wie „dankbar“ muss ein Mensch gegenüber einem Staat sein?
Zu diesen Fragen sollte man sich zunächst mit Thomas Hobbes --> http://de.wikipedia.org/wiki/Leviathan_ ... _Hobbes%29 , mit dem Begriff des Staates bei Kant und Hegel --> http://de.wikipedia.org/wiki/Metaphysis ... echtslehre , mit der Vertragstheorie --> http://de.wikipedia.org/wiki/Metaphysis ... echtslehre und neueren Datums mit John Rawls --> http://de.wikipedia.org/wiki/John_Rawls auseinandersetzen.
Das ist 'ne menge Holz, das Sie mir da vor die Hütte stellen.
Gegen 1995 sind mehrere männliche Einwohner des Freistaats Bayern und des Landes Bade-Württemberg gegen die Feuerwehrdienstpflicht und einer hieran anknüpfenden Abgabepflicht auf Männer gerichtlich vorgegangen.

Das BVerfG (E92, 91) hat - übrigens abweichend von BVerfGE 13, 167 - entschieden, dass diese Regelungen gegen das Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 3 GG verstößt und damit nichtig ist. Im Einzelnen --> http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv092091.html

Ob die Kläger ansonsten die Vorteile des Staates (zu der ja auch die Feuerwehr gehört) in Anspruch nimmt, hat das BVerfG nicht interessiert.
Es geht also auch anders. 8)
Ryuk hat geschrieben:Ja diese Männer haben sich aber sicherlich richtig verhalten, d.h. vorher den Rechtsweg ausgeschöpft und nicht nachher "rumgeweint"....
Der Rechtsweg ist noch nicht „ausgeschöpft“. Das Rechtsmittel wurde inzwischen eingelegt.
Man sollte sich eben nicht nur für schlau halten sondern auch schlau handeln.....
Soll ich darauf wirklich eingehen oder darf ich das als abfällige Randnotiz Ihrerseits werten? Beachten Sie deshalb Ihren Finger rechtzeitig wieder einzuziehen, bevor er möglicherweise kalt wird.
Aber der TE ist unbelehrbar. Ich hoffe für ihn (und uns), dass er die Anregung zum auswandern nutzt oder vielleicht mal versucht geltendes Recht entweder zu akzeptieren oder wenigsten nicht dagegen zu verstoßen.
Unbelehrbar – das ist ein so starkes Wort. Allerdings lebt der Angeklagte noch, irgend etwas muss auch er bisher richtig gemacht haben.

Aus Ihrer sehr strikten Haltung gegenüber dem Angeklagten, indem Sie den Angeklagten beispielsweise mit einem Mörder vergleichen, lässt sich für mich ableiten, dass sie negative Erfahrungen mit „ähnlich gearteten Menschen“ wie dem Angeklagten gemacht haben?

Stellen wir uns diesbezüglich einmal folgendes vor:
Wenn der Angeklagte vor Ihnen stehen würde und er möchte Sie umarmen. Würden Sie es zulassen?

Gehen wir davon aus, der Angeklagte wäre eine attraktive junge Dame und wir wiederholen das Ganze. Hätte sich dann möglicherweise etwas geändert?


Ich stelle mal folgende These auf:
Die Wehrpflicht ist von Anfang an verfassungswidrig. Nur will das kaum einer zugeben, weil dann hätten ja so viele Menschen in der Vergangenheit, möglicherweise, etwas verfassungswidriges getan. Deshalb der zugegeben etwas abstrakte Querverweis zum Nationalsozialismus.

Die Bundesregierung versucht sich nun an folgendem Kompromiss: Erst wird die Wehrpflicht ausgesetzt um die Gesellschaft nach und nach zu entmilitarisieren, bevor sie dann eines schönen Tages ganz abgeschafft wird.
Zuletzt geändert von Fussmatte am 22.12.10, 18:21, insgesamt 1-mal geändert.
Dummerchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 11391
Registriert: 21.01.05, 22:43
Wohnort: Der Kohlenpott hat mich wieder!

Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt

Beitrag von Dummerchen »

Fussmatte hat geschrieben: Ich stelle mal folgende These auf:
Die Wehrpflicht ist von Anfang an verfassungswidrig. Nur will das kaum einer zugeben, weil dann hätten ja so viele Menschen in der Vergangenheit, möglicherweise, etwas verfassungswidriges getan. Deshalb der zugegeben etwas abstrakte Querverweis zum Nationalsozialismus.
Zwei Sachen:
1) Wehrpflicht ist verfassungskonform. Das ist wiederholt bis vors BVerfG durchgekaspert worden und waerest du nicht zu lernresistent, haettest du dies auf den ersten Seiten dieses Threads bereits zur Kenntnis genommen.

2) Du hast dir einen Godwin Point verdient
The nine most terrifying words in the English language are, 'I'm from the government and I'm here to help.'
Ronald Reagan
40th president of US (1911 - 2004)
Ryuk
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 250
Registriert: 16.11.09, 12:48

Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt

Beitrag von Ryuk »

sry war ein doppelpost
Zuletzt geändert von Ryuk am 23.12.10, 12:11, insgesamt 1-mal geändert.
Ryuk
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 250
Registriert: 16.11.09, 12:48

Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt

Beitrag von Ryuk »

Ryuk hat geschrieben:
Fussmatte hat geschrieben:
Ryuk hat geschrieben:Ja diese Männer haben sich aber sicherlich richtig verhalten, d.h. vorher den Rechtsweg ausgeschöpft und nicht nachher "rumgeweint"....
Der Rechtsweg ist noch nicht „ausgeschöpft“. Das Rechtsmittel wurde inzwischen eingelegt.


Ja aber diese Männer haben vorher Widerspruch eingelegt und geklagt. Sie lesen wohl nur was Sie lesen wollen.
Man sollte sich eben nicht nur für schlau halten sondern auch schlau handeln.....
Soll ich darauf wirklich eingehen oder darf ich das als abfällige Randnotiz Ihrerseits werten? Beachten Sie deshalb Ihren Finger rechtzeitig wieder einzuziehen, bevor er möglicherweise kalt wird.


Danke hatte den Finger fast vergessen....

Aber der TE ist unbelehrbar. Ich hoffe für ihn (und uns), dass er die Anregung zum auswandern nutzt oder vielleicht mal versucht geltendes Recht entweder zu akzeptieren oder wenigsten nicht dagegen zu verstoßen.
Fussmatte hat geschrieben:Unbelehrbar – das ist ein so starkes Wort. Allerdings lebt der Angeklagte noch, irgend etwas muss auch er bisher richtig gemacht haben.
Kompliment ! Auch ein Mörder oder Obdachloser lebt noch, trotz seiner Situation, haben diese beiden alles richtig gemacht?(nichts gegen Obdachlose welche unverschuldet in so eine Situation kommen)
Fussmatte hat geschrieben:
Aus Ihrer sehr strikten Haltung gegenüber dem Angeklagten, indem Sie den Angeklagten beispielsweise mit einem Mörder vergleichen, lässt sich für mich ableiten, dass sie negative Erfahrungen mit „ähnlich gearteten Menschen“ wie dem Angeklagten gemacht haben?

Stellen wir uns diesbezüglich einmal folgendes vor:
Wenn der Angeklagte vor Ihnen stehen würde und er möchte Sie umarmen. Würden Sie es zulassen?

Gehen wir davon aus, der Angeklagte wäre eine attraktive junge Dame und wir wiederholen das Ganze. Hätte sich dann möglicherweise etwas geändert?


Ich stelle mal folgende These auf:
Die Wehrpflicht ist von Anfang an verfassungswidrig. Nur will das kaum einer zugeben, weil dann hätten ja so viele Menschen in der Vergangenheit, möglicherweise, etwas verfassungswidriges getan. Deshalb der zugegeben etwas abstrakte Querverweis zum Nationalsozialismus.

Die Bundesregierung versucht sich nun an folgendem Kompromiss: Erst wird die Wehrpflicht ausgesetzt um die Gesellschaft nach und nach zu entmilitarisieren, bevor sie dann eines schönen Tages ganz abgeschafft wird.
Auch wenn eine hübsche blode Frau sich so verhalten hätte müsste ich den Kopfschütteln, was das jetzt mit einer Umarmung zutun hat lasse ich mal dahin gestellt. Ich umarme nicht jeden x-Beliebigen
Cicero
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 7932
Registriert: 24.11.05, 00:33

Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt

Beitrag von Cicero »

SpecialAgentCooper hat geschrieben:Es ist bei Grundrechtskollisionen vielmehr eher so, dass filigran wie beim Pflegen eines Bonsais hier und da im Grundrechtshof ein Blatt entfernt werden muss, um den Grundrechtekern gedeihen zu lassen.
:lol:

Geil.
Pünktchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 5758
Registriert: 14.09.04, 16:23

Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt

Beitrag von Pünktchen »

Ich möchte nicht ausschließen, dass der Frager eine gewisse Arroganz besitzt, aber ich finde es auch nicht besser, wenn eine Vielzahl von Personen auf einen verbal losgehen.

Die Argumentation von dem Fragesteller ist vllt. auch Juristisch nicht ganz korrekt. Allerdings sind diese viele der genannten Punkte auch unter Juristen umstritten. Wie bereits geschrieben, hat es auch schon einige Urteile gegeben und dort waren auch Juristen am Werk (auf der Klägerseite. Selbst der Gesetzgeber schafft es oft nicht Gesetze zu erlassen, die nicht gegen die eigenen Gesetze verstoßen.

Auch die Meinung der erwähnten tausenden von Juristen spielt keine Rolle, sondern nur die der zuständigen Richter.

Und auch die Höchststrafe kann keine Rolle spielen, wenn man damit argumentieren will, ob ein Urteil angemessen ist oder nicht. Man muss sich IMHO an vergleichbaren Fällen orientieren. Die meisten Strafen liegen wesentlich näher an der Mindeststrafe als an der Höchststrafe.

Meines Wissens wurde auch vom Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Wehrpflicht zwar ein Verstoß gegen die Gleichberechtigung von Männern und Frauen darstellt, jedoch Art. 3 GG hier nur nachrangig behandelt wird, da die Wehrpflicht erst nachträglich aufgenommen wurde und das speziellere Gesetz darstellt und somit vorrangig behandelt werden muss (Also eine Ausnahme von Art 3 GG darstellt).

M. W. hat auch schon ein Bundespräsident gesagt, dass die Wehrpflicht nur unter ganz engen Grenzen verfassungskonform ist, da sie einen schweren Eingriff in die Persönlichkeit darstellte. Und die Notwendigkeit sehe ich derzeit nicht.

Viele der genannten Gründe waren ja auch Grund dafür den Wehrdienst auszusetzen.

Auch wenn das vielleicht Recht ist, ist es noch lange nicht gerecht. Ich hatte gar nie die Wahl, ob ich mich wegen Dienstverweigerung strafbar mache oder einen Dienst antrete. :wink:

"Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." (Zitat von Friedrich Dürrenmatt)

Man muss auch mal gedenken, dass einem das Gesetz vom Staat aufgezwungen wird, ob man will oder nicht.

Zivildienst ist M. M. fast genauso kritisch zu beurteilen wie der 1-Euro-Job. Eigentlich dürfte es nur Stellen geben, die es ohne Zivildienst gar nicht geben würde - nicht von einer regulären Arbeitskraft ausgeführt werden würde. Aber wer würde dafür schon Geld ausgeben?
Hafish
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 3798
Registriert: 26.04.06, 17:34

Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt

Beitrag von Hafish »

Fussmatte hat geschrieben:Gehen wir davon aus, der Angeklagte wäre eine attraktive junge Dame und wir wiederholen das Ganze. Hätte sich dann möglicherweise etwas geändert?
Ganz sicher sogar, die Wehrpflicht gilt schließlich nur für Männer! :christmas
Kritik kann subjektiv als verletzend empfunden werden und ist daher generell zu unterlassen. - jaeckel
;)
Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 12625
Registriert: 21.01.05, 19:42

Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt

Beitrag von Roni »

@Pünktchen

teilweise stimme ich deinen Ausführugen zu.
Aber es geht bei dem TE doch darum, dass er einfach nicht hingegangen ist ( auch nach Aufforderung ), keinen Widerspruch oder Einspruch erhoben hat und sich dann wundert, dass eine Strafe auf ihn zukommt :!:
Fussmatte
Topicstarter
Account gesperrt
Beiträge: 60
Registriert: 20.10.10, 23:55

Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt

Beitrag von Fussmatte »

Dummerchen hat geschrieben: Zwei Sachen:
1) Wehrpflicht ist verfassungskonform. Das ist wiederholt bis vors BVerfG durchgekaspert worden und waerest du nicht zu lernresistent, haettest du dies auf den ersten Seiten dieses Threads bereits zur Kenntnis genommen.
So gesehen hatte auch das Hauptverfahren vom 13.12. etwas von Kasperletheater.
Möglicherweise erliegen Sie da einer gewissen Anziehungskraft. Aber „Dummerchen“ weiß eben genau wie er mit einer „Fußmatte“ umzugehen hat...
Ryuk hat geschrieben:
Aber der TE ist unbelehrbar. Ich hoffe für ihn (und uns), dass er die Anregung zum auswandern nutzt oder vielleicht mal versucht geltendes Recht entweder zu akzeptieren oder wenigsten nicht dagegen zu verstoßen.
Fussmatte hat geschrieben:Unbelehrbar – das ist ein so starkes Wort. Allerdings lebt der Angeklagte noch, irgend etwas muss auch er bisher richtig gemacht haben.
Kompliment ! Auch ein Mörder oder Obdachloser lebt noch, trotz seiner Situation, haben diese beiden alles richtig gemacht?(nichts gegen Obdachlose welche unverschuldet in so eine Situation kommen)
Darum ging es doch gar nicht. Es ging um „unbelehrbar“. Das würde voraussetzen, dass der Angeklagte nie etwas gelernt hätte. Seine Grundrechte kennt der Angeklagte zum Beispiel und diese stehen nun mal jedem zu!
Cicero hat geschrieben:
SpecialAgentCooper hat geschrieben:Es ist bei Grundrechtskollisionen vielmehr eher so, dass filigran wie beim Pflegen eines Bonsais hier und da im Grundrechtshof ein Blatt entfernt werden muss, um den Grundrechtekern gedeihen zu lassen.
:lol:

Geil.
Sofern man sich dieser Perversion hingibt, dann ja.

Sie schneiden sich natürlich auch den Teil vom schimmligen Brot, mit dem Messer heraus, der noch gut ist, statt den Teil zu entfernen, der vom Schimmer befallen ist?
Pünktchen hat geschrieben:Auch die Meinung der erwähnten tausenden von Juristen spielt keine Rolle, sondern nur die der zuständigen Richter.
Und selbst die werden in so einem Fall ihrer Aufgabe nicht vollends gerecht.
Meines Wissens wurde auch vom Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Wehrpflicht zwar ein Verstoß gegen die Gleichberechtigung von Männern und Frauen darstellt, jedoch Art. 3 GG hier nur nachrangig behandelt wird, da die Wehrpflicht erst nachträglich aufgenommen wurde und das speziellere Gesetz darstellt und somit vorrangig behandelt werden muss (Also eine Ausnahme von Art 3 GG darstellt).
Das klingt erst mal nach einer Erklärung, allerdings keiner plausiblen.
M. W. hat auch schon ein Bundespräsident gesagt, dass die Wehrpflicht nur unter ganz engen Grenzen verfassungskonform ist, da sie einen schweren Eingriff in die Persönlichkeit darstellte. Und die Notwendigkeit sehe ich derzeit nicht.
Ganz genau, aber in dem Fall unterliegt halt mal wieder der „Schwächere“.
Viele der genannten Gründe waren ja auch Grund dafür den Wehrdienst auszusetzen.
Genau das denke ich eben nicht. Viel eher erweckt es bei mir den Eindruck als ginge es den verantwortlichen Politikern („Volksvertretern“) eher um wirtschaftliche Interessen, als um das Wohl der Bürger und den Frieden auf der Welt.

Wirtschaftliche Interessen militärisch verteidigen: http://www.tagesschau.de/inland/guttenb ... er102.html

Im August 2010 bezeichnete Hans Heinrich Driftmann die Bundeswehr als "Sanierungsfall": http://de.wikipedia.org/wiki/Bundeswehr ... ngsfall.22

Um diese Kausalität besser darzustellen, untersuche ich im Moment die deutsche Geschichte nach Anhaltspunkten. Die Ergebnisse werde ich dann in Kürze hier veröffentlichen.

Eins vorweg, die Gründe weswegen die allgemeine Wehrpflicht unter A. H. eingeführt und später unter Konrad Adenauer wieder eingeführt wurde liegen vlt. gar nicht so weit auseinander wie mancher denkt. Sagen wir es mal so, in der Weimarer Republik worden Fehler gemacht. Warum sollten sich diese nicht in ähnlicher Form wiederholen?
Hafish hat geschrieben:
Fussmatte hat geschrieben:Gehen wir davon aus, der Angeklagte wäre eine attraktive junge Dame und wir wiederholen das Ganze. Hätte sich dann möglicherweise etwas geändert?
Ganz sicher sogar, die Wehrpflicht gilt schließlich nur für Männer! :christmas
Genau darauf wollte ich hinaus. Es sollte noch einmal leicht verständlich zum Ausdruck bringen, dass eben nicht jeder gleich vor dem Gesetz behandelt wird.

Es wäre allerdings viel zu einfach nur diese Unterscheidung in Betracht zu ziehen. Ich wünsche es keiner Frau an der Waffe dienen zu müssen und genau das Gleiche wünsche ich mir für alle Menschen. Auch für jene, die männlich sind, „weitgehend gesund“ und auf sich und andere acht geben.
Roni hat geschrieben:@Pünktchen

teilweise stimme ich deinen Ausführugen zu.
Aber es geht bei dem TE doch darum, dass er einfach nicht hingegangen ist ( auch nach Aufforderung ), keinen Widerspruch oder Einspruch erhoben hat und sich dann wundert, dass eine Strafe auf ihn zukommt :!:
Allerdings wird der genaue Zusammenhang weiter verleugnet und Menschen wie der Angeklagte einer Ungerechtigkeit zugeführt, die bis aufs Äußerte verteidigt wird um die „Gerechtigkeit“ zu erhalten.

Hier mal wieder ein musikalischer Beitrag: you tube.com/watch?v=dPyxEg1npz4
Dummerchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 11391
Registriert: 21.01.05, 22:43
Wohnort: Der Kohlenpott hat mich wieder!

Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt

Beitrag von Dummerchen »

Fussmatte hat geschrieben: Eins vorweg, die Gründe weswegen die allgemeine Wehrpflicht unter A. H. eingeführt und später unter Konrad Adenauer wieder eingeführt wurde liegen vlt. gar nicht so weit auseinander wie mancher denkt. Sagen wir es mal so, in der Weimarer Republik worden Fehler gemacht. Warum sollten sich diese nicht in ähnlicher Form wiederholen?
Du stellst nicht allen Ernstes die Bundesrepublik auf eine Stufe mit dem Dritten Reich?
The nine most terrifying words in the English language are, 'I'm from the government and I'm here to help.'
Ronald Reagan
40th president of US (1911 - 2004)
Gesperrt Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen